Hallo liebes 123recht Forum,
Ich habe eine Frage zur Entnahme eines PKWs aus dem Betriebsvermögen. Da ich zwei unterschiedliche Antworten von Steuerberatern bekommen habe würde ich mich über Einschätzung freuen, falls jemand den Fall hatte / Bescheid weiß.
Ich habe einen gebrauchten PKW (umsatzsteuerfrei) im Februar 2020 angeschafft. Coronabedingt nutze ich das Fahrzeug garnicht beruflich und möchte es gerne aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen nehmen und anschließend evtl. verkaufen.
Wie die Entnahme funktioniert ist mir klar. Ich habe jedoch unterschiedliche Meinungen zur Umsatzsteuer gehört.
Ist die Entnahme in das Privatvermögen umsatzsteuerfrei, da auch beim Kauf keine Umsatzsteuer gezahlt wurde, oder fällt Umsatzteuer an?
Steuerberater A sagt: Die Entnahme ist umsatzsteuerfrei, da der gebrauchte PKW auch ohne Umsatzsteuer erworben wurde.
Steuerberater B sagt: Umsatzsteuer würde dennoch anfallen, da ich den PKW für umsatzsteuerpflichtige Ausgangsumsätze verwendet haben (Tanken, etc). Auch nach Rückfrage blieb der Steuerberater bei seiner Meinung.
Also hab ich beim Finanzamt angerufen und nach deren Einschätzung gefragt. Die wörtliche Antwort war: "Aus dem Bauch raus, keine Umsatzsteuer, weil ja ohne Umsatzsteuer erworben."
Meine Google Recherchen bestätigen Steuerberater A und Finanzamt.
Wie ist eure Einschätzung? Ich möchte da nichts falsch machen.
Ich freue mich über Antworten.
Viele Grüße und Danke!
PKW aus Betriebsvermögen nehmen - Umsatzsteuer
28. Februar 2022
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Frage vom 28. Februar 2022 | 11:15
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
PKW aus Betriebsvermögen nehmen - Umsatzsteuer
#1
Antwort vom 28. Februar 2022 | 11:50
Von
Status: Student (2280 Beiträge, 1266x hilfreich)
Der Fall ist im § 3 Abs. 1b UStG doch ausdrücklich geregelt.
#2
Antwort vom 28. Februar 2022 | 12:21
Von
Status: Junior-Partner (5392 Beiträge, 1286x hilfreich)
Zitat :Steuerberater A und Finanzamt.
Wie ist eure Einschätzung?
A hat Recht.
Ob eine Entnahme und anschließender Verkauf gestaltungsmissbräuchlich wäre, ist m.E. höchstrichterlich noch nicht geklärt.
Und jetzt?
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