PKW über GmbH leasing vermieten an Geschäftsführer?

19. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
Newbie1234
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
PKW über GmbH leasing vermieten an Geschäftsführer?

Guten Tag,

wir haben ein Problem in der GmbH.
Einer der Gesellschafter Geschäftsführer hat über die GmbH ein Porsche in Wert von 200.000€ geleast.
Die Bank hat den Vertrag genehmigt . Aktuell, kann sich die GmbH das Auto nicht mehr leisten.
Es sind wenige Monate vergangen. Der Geschäftsführer plant, das Auto weiterzunutzen und die Leasingrate persönlich zu zahlen.

Kann die GmbH das Auto an den Geschäftsführer weitervermieten?
Selbstverständlich setzt, die GmbH das Auto nicht ab.
Wie verhält es sich mit der 1% Regelung?
Wird das Finanzamt Probleme machen?

Ich wäre über eure Hilfe sehr erfreut. DANKE!

Beste Grüße

Newbie1234

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 918x hilfreich)

Grundsätzlich sehe ich das als machbar an ... aber es wäre zuerst der Leasingvertrag zu prüfen. Die Leasingverträge, die ich kenne, schließen eine Langzeitvermietung des Fahrzeugs durch den Leasingnehmer nämlich aus.

Warum verringert man nicht einfach das Gehalt des GF (z.B. wegen verminderter Stundenzahl)?

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#2
 Von 
Newbie1234
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.
Es wäre für ihn günstiger. Wir denken, er müsste dann die 1% Regel nicht mehr bezahlen.
Das Auto wird ja nicht mehr über die Firma abgeschrieben.
Was den Vertrag gegenüber der Bank angeht, wir werden die Haftung an den GF abtretten.
Das sollte kein Problem sein, allerdings haben wir Zweifel daran, dass das Finanzamt das akzeptiert.

Hat jemand Erfahrungen damit ?

Lg

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#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 918x hilfreich)

Zitat (von Newbie1234):
Was den Vertrag gegenüber der Bank angeht, wir werden die Haftung an den GF abtretten.
Das bestimmt nur nicht ihr. Und mit dem evtl. Verbot der Weitergabe des Fahrzeugs, insb Vermietung, hat das auch nichts zu tun.

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#4
 Von 
Newbie1234
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

ja, da haben Sie vollkommen recht. Das wäre der nächste Schritt den wir dann mal besprechen müssten mit der Bank. Allerdings wurde mir immer noch nicht beantwortet, wie das Finanzamt solche Situationen bewertet ?

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