PSTtG eBay - Probleme mit dem Finanzamt?

30. Januar 2025 Thema abonnieren
 Von 
koellyboelly
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
PSTtG eBay - Probleme mit dem Finanzamt?


Hallo zusammen,
ich bräuchte mal euren Rat zu einem Thema, das mir Sorgen bereitet. Ich verkaufe als Privatperson auf eBay überwiegend Briefmarken, Briefe, Postkarten und gelegentlich auch Dinge, die ich für Bekannte anbiete. Alles was ich verkaufe, stammt aus meinem privaten Bestand. Ich habe also nichts extra gekauft um es weiterzuverkaufen und meiner Meinung nach mache ich dadurch keinen gewinnbringenden Handel.

Nun das Problem: Im Laufe des letzten Jahres haben sich bei mir mehr als 500 Verkäufe und ein Umsatz deutlich über 5.000 Euro angesammelt. Ich frage mich jetzt, ob das Finanzamt das als problematisch sehen könnte und mich womöglich als gewerblich einstufen möchte bzw. eine Steuernachzahlung hier in Betracht käme.

Da ich nicht systematisch oder mit der Absicht Gewinne zu erzielen verkaufe, sondern nur Bestände auflöse, bin ich unsicher, ob ich wirklich Gefahr laufe, steuerliche Probleme zu bekommen. Habt ihr Erfahrungen oder Tipps, wie ich mich absichern kann, falls es Fragen vom Finanzamt gibt?

Danke im Voraus für eure Hilfe!

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2289 Beiträge, 786x hilfreich)

Zitat (von koellyboelly):
Im Laufe des letzten Jahres haben sich bei mir mehr als 500 Verkäufe und ein Umsatz deutlich über 5.000 Euro angesammelt. Ich frage mich jetzt, ob das Finanzamt das als problematisch sehen könnte und mich womöglich als gewerblich einstufen möchte

Das kann passieren.
Zitat (von koellyboelly):
eine Steuernachzahlung hier in Betracht käme.

Wenn Du Gewinn machst, durchaus.
Zitat (von koellyboelly):
Da ich nicht systematisch oder mit der Absicht Gewinne zu erzielen verkaufe, sondern nur Bestände auflöse, bin ich unsicher, ob ich wirklich Gefahr laufe, steuerliche Probleme zu bekommen.

Wenn Du keine Gewinne erzielen möchtest, warum verkaufst Du die Sachen dann und verschenkst sie nicht?
Diese Argumentation wird das FA wohl eher nicht überzeugen.
Zitat (von koellyboelly):
Alles was ich verkaufe, stammt aus meinem privaten Bestand.

Bei über 500 Verkäufen (in einem Jahr!) wird Dir das wohl auch keiner abnehmen :neck:
Zitat (von koellyboelly):
meiner Meinung nach mache ich dadurch keinen gewinnbringenden Handel

Deine Meinung ist da aber eher zweitrangig. Entscheidend ist, wie das FA das sieht...

Verkaufst Du erst seit letztem Jahr oder schon länger?

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#2
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2567 Beiträge, 686x hilfreich)

Zitat (von koellyboelly):
stammt aus meinem privaten Bestand. Ich habe also nichts extra gekauft um es weiterzuverkaufen
Nach Ansicht des BFH kann trotzdem eine gewerbliche Tätigkeit vorliegen.

Zitat (von Garfield73):
Wenn Du Gewinn machst
Was in diesen Fällen ...
Zitat (von koellyboelly):
stammt aus meinem privaten Bestand
... schwierig wird, §6 Abs.1 Nr.5 EStG.

Zitat (von koellyboelly):
gelegentlich auch Dinge, die ich für Bekannte anbiete
Man kann sich auch Probleme selber schaffen, wo eigentlich keine wären!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8744 Beiträge, 1851x hilfreich)

Zitat (von taxpert):
Nach Ansicht des BFH kann trotzdem eine gewerbliche Tätigkeit vorliegen.


Bei 500 Verkäufen und 5000 EUR ist das für mich sogar naheliegend

https://www.finanztip.de/steuerfolgen-onlineverkauf/#:~:text=Wenn%20die%20Grenzwerte%20des%20Gesetzes,nicht%20gibt%2C%20dann%20die%20Steuernummer.

-- Editiert von User am 30. Januar 2025 09:19

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1657 Beiträge, 318x hilfreich)

500 Verkäufe, 5.000 Euro Umsatz, für "Bekannte" verkauft ... gewerblich.

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14612 Beiträge, 4509x hilfreich)

Hallo,

war es wirklich Ebay, oder auch Kleinanzeigen? [Ebayauktionen wären imho besser]
Und wann hast du die Artikel erworben? Kannst du das nachweisen?

Zitat:
Bei über 500 Verkäufen (in einem Jahr!) wird Dir das wohl auch keiner abnehmen
So pauschal ist das Unsinn. Es kommt immer auf den Einzelfall an.
Und bei Kleinkram wie Briefmarken kommt man schnell auf eine dreistellige Anzahl (ich hab' mal Oldtimerzeitschriften verkauft, das waren auch manchmal 10 pro Woche - und ganz sicher nicht gewerblich).

Zitat:
Deine Meinung ist da aber eher zweitrangig. Entscheidend ist, wie das FA das sieht...
Das stimmt nicht, das Finanzamt hat nicht die Entscheidungsgewalt; erst ein Richter hätte die.

Zitat:
Man kann sich auch Probleme selber schaffen, wo eigentlich keine wären!
Warum sollten die Verkäufe für Bekannte ein Problem sein? [vorausgesetzt, der TS hat den Erlös komplett weitergegeben natürlich :grins: ]

Stefan


-- Editiert von User am 1. Februar 2025 14:23

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2567 Beiträge, 686x hilfreich)

Zitat:
Warum sollten die Verkäufe für Bekannte ein Problem sein?
Weil die Berufserfahrung zeigt, dass sich Bekannte sehr häufig nicht mehr daran erinnern können oder wollen, dass es so war.

Zitat:
(ich hab' mal Oldtimerzeitschriften verkauft, das waren auch manchmal 10 pro Woche - und ganz sicher nicht gewerblich)
Die Auflösung einer Sammlung sieht der BFH differenziert. Es kann der letzte Akt der privaten Vermögensverwaltung sein, es kann aber auch eine gewerbliche Tätigkeit darstellen. Es kommt ganz darauf an, wie die Auflösung stattfindet.

Trotzdem ist die ganze Sache bei weitem nicht so dramatisch, wie sie im ersten Moment erscheint. Unterstellen wir einfach mal, dass der Verkauf der Zeitschriften gewerblich erfolgte!

Dabei werden vier Zeitschriften im Jahr 2024 verkauft. Eine begehrte Sonderausgabe aus 2015 für 50 €, eine normale Ausgabe aus 2018 für 3 €, eine normale Ausgabe aus 2022 für 2 € und eine Sonderausgabe aus 2023 für 10 €. Alle Zeitschriften haben 5 € gekostet.

Gretchenfrage: Wie hoch ist der steuerliche Gewinn?

taxpert

Signatur:

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and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14612 Beiträge, 4509x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Weil die Berufserfahrung zeigt, dass sich Bekannte sehr häufig nicht mehr daran erinnern können oder wollen, dass es so war.
Warum denn nicht?
Wenn es wirklich(!) so war dann gibt es doch gar keinen Grund das abzustreiten. Für die Bekannten ist es ziemlich sicher steuerfrei.

Ich verkaufe auch gelegentlich etwas für Bekannte. Das sind dann ältere Menschen die gar nicht wissen wie man das macht, und da hilft man dann (natürlich gratis).

Zitat:
Gretchenfrage: Wie hoch ist der steuerliche Gewinn?
45 Euro. Oder worauf willst du hinaus?

Der TS hat aber ca. 5.000 Euro eingenommen, und gekostet haben die Briefmarken, Postkarten etc. das was draufsteht (ich vermute er wird nichts anderes nachweisen können - hatte das aber trotzdem mal gefragt).
Das macht dann einen Gewinn von vielleicht 4.000 Euro.

Zitat:
Die Auflösung einer Sammlung ...
Bei mir war es eher Müllentsorgung (1 Euro pro Stück). :wink:
Es sollte auch nur ein Beispiel dafür sein, dass die Anzahl nicht unbedingt etwas aussagt.
In einem anderen Thread hatte ich mal geschrieben, dass schon 20 E-Bikes ziemlich sicher gewerblich sind.

Ich muss aber auch sagen, dass 5.000 Euro mit Postsachen (ich fasse es jetzt mal so zusammen) schon recht viel ist. Dieser Markt läuft imho eigentlich überhaupt nicht mehr ...

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128226 Beiträge, 40955x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Warum denn nicht?

Sein Name ist Olaf Scholz ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
koellyboelly
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen, erstmal vielen Dank für die Antworten.

Zitat (von vacantum):
500 Verkäufe, 5.000 Euro Umsatz, für "Bekannte" verkauft ... gewerblich.


Es handelt sich ausschließlich um Verkäufe über meinen privaten eBay-Account und alle Artikel werden über Auktionen angeboten. Die meisten Stücke habe ich im Laufe meines Lebens gesammelt oder von meinem Vater übernommen. Daher denke ich, dass dies durchaus als Liebhaberei betrachtet werden könnte.

Zitat (von reckoner):
war es wirklich Ebay, oder auch Kleinanzeigen? [Ebayauktionen wären imho besser]
Und wann hast du die Artikel erworben? Kannst du das nachweisen?


Es war ausschließlich auf meinem privaten ebay Account und es sind ausschließlich Auktionen die laufen.
Die Artikel habe ich im Laufe meines Lebens mir ersammelt und ich habe vieles von meinem Vater bekommen. Ich denke, dass kann schon in Richtung Liebhaberei gehen?

Zitat (von reckoner):
So pauschal ist das Unsinn. Es kommt immer auf den Einzelfall an.
Und bei Kleinkram wie Briefmarken kommt man schnell auf eine dreistellige Anzahl (ich hab' mal Oldtimerzeitschriften verkauft, das waren auch manchmal 10 pro Woche - und ganz sicher nicht gewerblich).


Genau, das ist auch mein Punkt. Ich verkaufe nicht mit der Absicht des Wiederverkaufs. Mein eBay-Account zeigt 25 Einkäufe, und keiner davon hat Bezug zu Briefmarken oder ähnlichen Artikeln. Und das finde ich auch als unschlagbares Argument. Man kann deutlich erkennen das alles aus meinem privaten Besitz besteht.

Zitat (von taxpert):
Die Auflösung einer Sammlung sieht der BFH differenziert. Es kann der letzte Akt der privaten Vermögensverwaltung sein, es kann aber auch eine gewerbliche Tätigkeit darstellen. Es kommt ganz darauf an, wie die Auflösung stattfindet.


Ich löse Stück für Stück, Briefmarke für Briefmarke auf. Also ich stelle immer Sonntags Artikel ein und lasse sie im 7-Tage Rhythmus laufen.

Zitat (von taxpert):
Weil die Berufserfahrung zeigt, dass sich Bekannte sehr häufig nicht mehr daran erinnern können oder wollen, dass es so war.


Sollte bei mir kein Problem darstellen!

Zitat (von reckoner):
gekostet haben die Briefmarken, Postkarten etc. das was draufsteht (ich vermute er wird nichts anderes nachweisen können - hatte das aber trotzdem mal gefragt).


Richtig, da ich wirklich keine nachweise besitze.

Zitat (von reckoner):
Ich muss aber auch sagen, dass 5.000 Euro mit Postsachen (ich fasse es jetzt mal so zusammen) schon recht viel ist. Dieser Markt läuft imho eigentlich überhaupt nicht mehr ...


Da stimme ich dir zu. 5.000 Euro sind eine beachtliche Summe, besonders in einem Bereich, der in den letzten Jahren stark an Bedeutung verloren hat. Der Markt für Briefmarken und Postkarten war früher sehr lebendig, vor allem bei Sammlern die große und wertvolle Kollektionen aufbauten, wie auch mein Vater. Doch mit dem Rückgang der analogen Postnutzung und dem veränderten Interesse jüngerer Generationen hat sich dieser Bereich zunehmend verkleinert. Viele frühere Sammler steigen aus Altersgründen aus und es kommen nur noch wenige neue Sammler nach.
Trotzdem gibt es noch immer eine Nische, in der bestimmte Briefmarken und Postkarten gefragt sind – vor allem Raritäten, historische Sammlerstücke oder Motive mit nostalgischem Wert so wie viele in meinen Sammlungen.

Was mich jedoch ärgert, sind die immer strengeren Vorschriften, insbesondere durch das neue PStTG-Gesetz und die Einschränkungen auf Plattformen wie eBay. Kleinere Sammler wie ich werden durch Bürokratie und strenge Kontrollen regelrecht verfolgt. Statt den großen gewerblichen Verkäufern nachzugehen, die bewusst den Markt ausnutzen, trifft es uns, die nur Stück für Stück ihre privaten Sammlungen auflösen möchten. Das macht den Verkauf unter uns Sammlern unnötig schwer und nimmt einem den Spaß an der Sache. Ich denke das viele weitere unnötig Probleme bekommen werden und diese Art an Sammlerverkäufe dadurch bald überhaupt nicht mehr möglich sein wird.

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#10
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2567 Beiträge, 686x hilfreich)

Zitat:
Wenn es wirklich(!) so war dann gibt es doch gar keinen Grund das abzustreiten. Für die Bekannten ist es ziemlich sicher steuerfrei.
Da das „Warum" bei uns keine Rolle spielt, wird es auch nicht ergründet!

Zitat:
45 Euro
Nein, sondern genau 5 €. Nur der Kauf der Sonderausgabe aus 2023 führt zu einem steuerlichen Gewinn von 5 €, die anderen Verkäufe sind ertragssteuerlich Nullnummern, §6 Abs.1 Nr.5 EStG i.V.m. §10 BewG.

Deshalb sind die BFH-Urteile eigentlich alle zur USt und keins (ich kenne zumindetst keins) zur ESt ergangen.

Zitat:
Ich löse Stück für Stück, Briefmarke für Briefmarke auf. Also ich stelle immer Sonntags Artikel ein und lasse sie im 7-Tage Rhythmus laufen
Das sieht der BFH als gewerbliche Tätigkeit an, da Du wie ein Händler am Markt auftrittst. Aber …

Zitat:
Die Artikel habe ich im Laufe meines Lebens mir ersammelt und ich habe vieles von meinem Vater bekommen. Ich denke, dass kann schon in Richtung Liebhaberei gehen?
Aus steuerlicher Sicht erzielst Du mit den Verkäufen keinen Gewinn, denn das …

Zitat:
gekostet haben die Briefmarken, Postkarten etc. das was draufsteht
…spielt überhaupt keine Rolle (s.o.). Und von der Grenze der KUR, §19 UStG, bist Du noch weit entfernt!

Zitat:
Was mich jedoch ärgert, sind die immer strengeren Vorschriften, insbesondere durch das neue PStTG-Gesetz
Falls es Dich beruhigt, auch die FÄLLE sind alles andere als glücklich damit. Die Meldungen nach PStTG werden zu über 90% reiner Datenmüll sein, denn die FÄ nichtsdestotrotz abzuarbeiten haben … zusätzlich zur normalen Arbeitsbelastung.

Ich kann es Dir sicherlich nicht garantieren, aber m.E.n. Liegt die Wahrscheinlichkeit, dass sich das FA bei Dir wegen der Verkäufe meldet bei gefühlt -0,8%.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6780 Beiträge, 1573x hilfreich)

Zitat (von koellyboelly):
Im Laufe des letzten Jahres haben sich bei mir mehr als 500 Verkäufe und ein Umsatz deutlich über 5.000 Euro angesammelt. Ich frage mich jetzt, ob das Finanzamt das als problematisch sehen könnte und mich womöglich als gewerblich einstufen möchte bzw. eine Steuernachzahlung hier in Betracht käme.

Ja - solche Zahlen werden in aller Regel als Zeichen für gewerbsmäßiges Handeln angesehen. Anders kann es gesehen werden, wenn es sich z.B. um eine Haushaltsauflösung o.ä. handelt.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#12
 Von 
koellyboelly
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

um in Zukunft steuerlichen oder rechtlichen Problemen beim Verkauf vorzubeugen wollte ich fragen, ob es sinnvoll ist einen Gewerbeschein zu beantragen? Falls ja, auf welche wichtigen Aspekte müsste ich dabei achten, wie z.B. Buchführung, Steuererklärungen, Einkommensgrenze und weitere rechtliche Verpflichtungen?
Vielen Dank vorab und viele Grüße!

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5284 Beiträge, 1250x hilfreich)

Zitat (von koellyboelly):
um in Zukunft steuerlichen oder rechtlichen Problemen beim Verkauf vorzubeugen wollte ich fragen, ob es sinnvoll ist einen Gewerbeschein zu beantragen?

Die steuerlichen Folgen sind unabhängig von einer Gewerbeanmeldung.

Zitat (von koellyboelly):
Buchführung

Nicht erforderlich, aber eine Einnahmenüberschussrechnung.
Zitat (von koellyboelly):
Steuererklärungen

Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer.

Zitat (von koellyboelly):
weitere rechtliche Verpflichtungen?

Widerrufsrecht, Gewährleistungsrecht...

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

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