Hallo zusammen,
ich bräuchte mal euren Rat zu einem Thema, das mir Sorgen bereitet. Ich verkaufe als Privatperson auf eBay überwiegend Briefmarken, Briefe, Postkarten und gelegentlich auch Dinge, die ich für Bekannte anbiete. Alles was ich verkaufe, stammt aus meinem privaten Bestand. Ich habe also nichts extra gekauft um es weiterzuverkaufen und meiner Meinung nach mache ich dadurch keinen gewinnbringenden Handel.
Nun das Problem: Im Laufe des letzten Jahres haben sich bei mir mehr als 500 Verkäufe und ein Umsatz deutlich über 5.000 Euro angesammelt. Ich frage mich jetzt, ob das Finanzamt das als problematisch sehen könnte und mich womöglich als gewerblich einstufen möchte bzw. eine Steuernachzahlung hier in Betracht käme.
Da ich nicht systematisch oder mit der Absicht Gewinne zu erzielen verkaufe, sondern nur Bestände auflöse, bin ich unsicher, ob ich wirklich Gefahr laufe, steuerliche Probleme zu bekommen. Habt ihr Erfahrungen oder Tipps, wie ich mich absichern kann, falls es Fragen vom Finanzamt gibt?
Danke im Voraus für eure Hilfe!
PSTtG eBay - Probleme mit dem Finanzamt?
30. Januar 2025
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Frage vom 30. Januar 2025 | 07:18
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
PSTtG eBay - Probleme mit dem Finanzamt?
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#1
Antwort vom 30. Januar 2025 | 07:41
Von
Status: Student (2289 Beiträge, 786x hilfreich)
ZitatIm Laufe des letzten Jahres haben sich bei mir mehr als 500 Verkäufe und ein Umsatz deutlich über 5.000 Euro angesammelt. Ich frage mich jetzt, ob das Finanzamt das als problematisch sehen könnte und mich womöglich als gewerblich einstufen möchte :
Das kann passieren.
Zitateine Steuernachzahlung hier in Betracht käme. :
Wenn Du Gewinn machst, durchaus.
ZitatDa ich nicht systematisch oder mit der Absicht Gewinne zu erzielen verkaufe, sondern nur Bestände auflöse, bin ich unsicher, ob ich wirklich Gefahr laufe, steuerliche Probleme zu bekommen. :
Wenn Du keine Gewinne erzielen möchtest, warum verkaufst Du die Sachen dann und verschenkst sie nicht?
Diese Argumentation wird das FA wohl eher nicht überzeugen.
ZitatAlles was ich verkaufe, stammt aus meinem privaten Bestand. :
Bei über 500 Verkäufen (in einem Jahr!) wird Dir das wohl auch keiner abnehmen

Zitatmeiner Meinung nach mache ich dadurch keinen gewinnbringenden Handel :
Deine Meinung ist da aber eher zweitrangig. Entscheidend ist, wie das FA das sieht...
Verkaufst Du erst seit letztem Jahr oder schon länger?
#2
Antwort vom 30. Januar 2025 | 08:35
Von
Status: Student (2567 Beiträge, 686x hilfreich)
Nach Ansicht des BFH kann trotzdem eine gewerbliche Tätigkeit vorliegen.Zitatstammt aus meinem privaten Bestand. Ich habe also nichts extra gekauft um es weiterzuverkaufen :
Was in diesen Fällen ...ZitatWenn Du Gewinn machst :
... schwierig wird, §6 Abs.1 Nr.5 EStG.Zitatstammt aus meinem privaten Bestand :
Man kann sich auch Probleme selber schaffen, wo eigentlich keine wären!Zitatgelegentlich auch Dinge, die ich für Bekannte anbiete :
taxpert
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#3
Antwort vom 30. Januar 2025 | 09:17
Von
Status: Richter (8744 Beiträge, 1851x hilfreich)
ZitatNach Ansicht des BFH kann trotzdem eine gewerbliche Tätigkeit vorliegen. :
Bei 500 Verkäufen und 5000 EUR ist das für mich sogar naheliegend
https://www.finanztip.de/steuerfolgen-onlineverkauf/#:~:text=Wenn%20die%20Grenzwerte%20des%20Gesetzes,nicht%20gibt%2C%20dann%20die%20Steuernummer.
-- Editiert von User am 30. Januar 2025 09:19
#4
Antwort vom 30. Januar 2025 | 14:05
Von
Status: Lehrling (1657 Beiträge, 318x hilfreich)
500 Verkäufe, 5.000 Euro Umsatz, für "Bekannte" verkauft ... gewerblich.
#5
Antwort vom 1. Februar 2025 | 14:23
Von
Status: Wissender (14612 Beiträge, 4509x hilfreich)
Hallo,
war es wirklich Ebay, oder auch Kleinanzeigen? [Ebayauktionen wären imho besser]
Und wann hast du die Artikel erworben? Kannst du das nachweisen?
So pauschal ist das Unsinn. Es kommt immer auf den Einzelfall an.Zitat:Bei über 500 Verkäufen (in einem Jahr!) wird Dir das wohl auch keiner abnehmen
Und bei Kleinkram wie Briefmarken kommt man schnell auf eine dreistellige Anzahl (ich hab' mal Oldtimerzeitschriften verkauft, das waren auch manchmal 10 pro Woche - und ganz sicher nicht gewerblich).
Das stimmt nicht, das Finanzamt hat nicht die Entscheidungsgewalt; erst ein Richter hätte die.Zitat:Deine Meinung ist da aber eher zweitrangig. Entscheidend ist, wie das FA das sieht...
Warum sollten die Verkäufe für Bekannte ein Problem sein? [vorausgesetzt, der TS hat den Erlös komplett weitergegeben natürlichZitat:Man kann sich auch Probleme selber schaffen, wo eigentlich keine wären!

Stefan
-- Editiert von User am 1. Februar 2025 14:23
#6
Antwort vom 1. Februar 2025 | 22:43
Von
Status: Student (2567 Beiträge, 686x hilfreich)
Weil die Berufserfahrung zeigt, dass sich Bekannte sehr häufig nicht mehr daran erinnern können oder wollen, dass es so war.Zitat:Warum sollten die Verkäufe für Bekannte ein Problem sein?
Die Auflösung einer Sammlung sieht der BFH differenziert. Es kann der letzte Akt der privaten Vermögensverwaltung sein, es kann aber auch eine gewerbliche Tätigkeit darstellen. Es kommt ganz darauf an, wie die Auflösung stattfindet.Zitat:(ich hab' mal Oldtimerzeitschriften verkauft, das waren auch manchmal 10 pro Woche - und ganz sicher nicht gewerblich)
Trotzdem ist die ganze Sache bei weitem nicht so dramatisch, wie sie im ersten Moment erscheint. Unterstellen wir einfach mal, dass der Verkauf der Zeitschriften gewerblich erfolgte!
Dabei werden vier Zeitschriften im Jahr 2024 verkauft. Eine begehrte Sonderausgabe aus 2015 für 50 €, eine normale Ausgabe aus 2018 für 3 €, eine normale Ausgabe aus 2022 für 2 € und eine Sonderausgabe aus 2023 für 10 €. Alle Zeitschriften haben 5 € gekostet.
Gretchenfrage: Wie hoch ist der steuerliche Gewinn?
taxpert
#7
Antwort vom 1. Februar 2025 | 23:53
Von
Status: Wissender (14612 Beiträge, 4509x hilfreich)
Hallo,
Warum denn nicht?Zitat:Weil die Berufserfahrung zeigt, dass sich Bekannte sehr häufig nicht mehr daran erinnern können oder wollen, dass es so war.
Wenn es wirklich(!) so war dann gibt es doch gar keinen Grund das abzustreiten. Für die Bekannten ist es ziemlich sicher steuerfrei.
Ich verkaufe auch gelegentlich etwas für Bekannte. Das sind dann ältere Menschen die gar nicht wissen wie man das macht, und da hilft man dann (natürlich gratis).
45 Euro. Oder worauf willst du hinaus?Zitat:Gretchenfrage: Wie hoch ist der steuerliche Gewinn?
Der TS hat aber ca. 5.000 Euro eingenommen, und gekostet haben die Briefmarken, Postkarten etc. das was draufsteht (ich vermute er wird nichts anderes nachweisen können - hatte das aber trotzdem mal gefragt).
Das macht dann einen Gewinn von vielleicht 4.000 Euro.
Bei mir war es eher Müllentsorgung (1 Euro pro Stück).Zitat:Die Auflösung einer Sammlung ...

Es sollte auch nur ein Beispiel dafür sein, dass die Anzahl nicht unbedingt etwas aussagt.
In einem anderen Thread hatte ich mal geschrieben, dass schon 20 E-Bikes ziemlich sicher gewerblich sind.
Ich muss aber auch sagen, dass 5.000 Euro mit Postsachen (ich fasse es jetzt mal so zusammen) schon recht viel ist. Dieser Markt läuft imho eigentlich überhaupt nicht mehr ...
Stefan
#8
Antwort vom 2. Februar 2025 | 00:33
Von
Status: Unbeschreiblich (128226 Beiträge, 40955x hilfreich)
ZitatWarum denn nicht? :
Sein Name ist Olaf Scholz ...
#9
Antwort vom 2. Februar 2025 | 12:07
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo zusammen, erstmal vielen Dank für die Antworten.
Zitat500 Verkäufe, 5.000 Euro Umsatz, für "Bekannte" verkauft ... gewerblich. :
Es handelt sich ausschließlich um Verkäufe über meinen privaten eBay-Account und alle Artikel werden über Auktionen angeboten. Die meisten Stücke habe ich im Laufe meines Lebens gesammelt oder von meinem Vater übernommen. Daher denke ich, dass dies durchaus als Liebhaberei betrachtet werden könnte.
Zitatwar es wirklich Ebay, oder auch Kleinanzeigen? [Ebayauktionen wären imho besser] :
Und wann hast du die Artikel erworben? Kannst du das nachweisen?
Es war ausschließlich auf meinem privaten ebay Account und es sind ausschließlich Auktionen die laufen.
Die Artikel habe ich im Laufe meines Lebens mir ersammelt und ich habe vieles von meinem Vater bekommen. Ich denke, dass kann schon in Richtung Liebhaberei gehen?
ZitatSo pauschal ist das Unsinn. Es kommt immer auf den Einzelfall an. :
Und bei Kleinkram wie Briefmarken kommt man schnell auf eine dreistellige Anzahl (ich hab' mal Oldtimerzeitschriften verkauft, das waren auch manchmal 10 pro Woche - und ganz sicher nicht gewerblich).
Genau, das ist auch mein Punkt. Ich verkaufe nicht mit der Absicht des Wiederverkaufs. Mein eBay-Account zeigt 25 Einkäufe, und keiner davon hat Bezug zu Briefmarken oder ähnlichen Artikeln. Und das finde ich auch als unschlagbares Argument. Man kann deutlich erkennen das alles aus meinem privaten Besitz besteht.
ZitatDie Auflösung einer Sammlung sieht der BFH differenziert. Es kann der letzte Akt der privaten Vermögensverwaltung sein, es kann aber auch eine gewerbliche Tätigkeit darstellen. Es kommt ganz darauf an, wie die Auflösung stattfindet. :
Ich löse Stück für Stück, Briefmarke für Briefmarke auf. Also ich stelle immer Sonntags Artikel ein und lasse sie im 7-Tage Rhythmus laufen.
ZitatWeil die Berufserfahrung zeigt, dass sich Bekannte sehr häufig nicht mehr daran erinnern können oder wollen, dass es so war. :
Sollte bei mir kein Problem darstellen!
Zitatgekostet haben die Briefmarken, Postkarten etc. das was draufsteht (ich vermute er wird nichts anderes nachweisen können - hatte das aber trotzdem mal gefragt). :
Richtig, da ich wirklich keine nachweise besitze.
ZitatIch muss aber auch sagen, dass 5.000 Euro mit Postsachen (ich fasse es jetzt mal so zusammen) schon recht viel ist. Dieser Markt läuft imho eigentlich überhaupt nicht mehr ... :
Da stimme ich dir zu. 5.000 Euro sind eine beachtliche Summe, besonders in einem Bereich, der in den letzten Jahren stark an Bedeutung verloren hat. Der Markt für Briefmarken und Postkarten war früher sehr lebendig, vor allem bei Sammlern die große und wertvolle Kollektionen aufbauten, wie auch mein Vater. Doch mit dem Rückgang der analogen Postnutzung und dem veränderten Interesse jüngerer Generationen hat sich dieser Bereich zunehmend verkleinert. Viele frühere Sammler steigen aus Altersgründen aus und es kommen nur noch wenige neue Sammler nach.
Trotzdem gibt es noch immer eine Nische, in der bestimmte Briefmarken und Postkarten gefragt sind – vor allem Raritäten, historische Sammlerstücke oder Motive mit nostalgischem Wert so wie viele in meinen Sammlungen.
Was mich jedoch ärgert, sind die immer strengeren Vorschriften, insbesondere durch das neue PStTG-Gesetz und die Einschränkungen auf Plattformen wie eBay. Kleinere Sammler wie ich werden durch Bürokratie und strenge Kontrollen regelrecht verfolgt. Statt den großen gewerblichen Verkäufern nachzugehen, die bewusst den Markt ausnutzen, trifft es uns, die nur Stück für Stück ihre privaten Sammlungen auflösen möchten. Das macht den Verkauf unter uns Sammlern unnötig schwer und nimmt einem den Spaß an der Sache. Ich denke das viele weitere unnötig Probleme bekommen werden und diese Art an Sammlerverkäufe dadurch bald überhaupt nicht mehr möglich sein wird.
#10
Antwort vom 2. Februar 2025 | 13:56
Von
Status: Student (2567 Beiträge, 686x hilfreich)
Da das „Warum" bei uns keine Rolle spielt, wird es auch nicht ergründet!Zitat:Wenn es wirklich(!) so war dann gibt es doch gar keinen Grund das abzustreiten. Für die Bekannten ist es ziemlich sicher steuerfrei.
Nein, sondern genau 5 €. Nur der Kauf der Sonderausgabe aus 2023 führt zu einem steuerlichen Gewinn von 5 €, die anderen Verkäufe sind ertragssteuerlich Nullnummern, §6 Abs.1 Nr.5 EStG i.V.m. §10 BewG.Zitat:45 Euro
Deshalb sind die BFH-Urteile eigentlich alle zur USt und keins (ich kenne zumindetst keins) zur ESt ergangen.
Das sieht der BFH als gewerbliche Tätigkeit an, da Du wie ein Händler am Markt auftrittst. Aber …Zitat:Ich löse Stück für Stück, Briefmarke für Briefmarke auf. Also ich stelle immer Sonntags Artikel ein und lasse sie im 7-Tage Rhythmus laufen
Aus steuerlicher Sicht erzielst Du mit den Verkäufen keinen Gewinn, denn das …Zitat:Die Artikel habe ich im Laufe meines Lebens mir ersammelt und ich habe vieles von meinem Vater bekommen. Ich denke, dass kann schon in Richtung Liebhaberei gehen?
…spielt überhaupt keine Rolle (s.o.). Und von der Grenze der KUR, §19 UStG, bist Du noch weit entfernt!Zitat:gekostet haben die Briefmarken, Postkarten etc. das was draufsteht
Falls es Dich beruhigt, auch die FÄLLE sind alles andere als glücklich damit. Die Meldungen nach PStTG werden zu über 90% reiner Datenmüll sein, denn die FÄ nichtsdestotrotz abzuarbeiten haben … zusätzlich zur normalen Arbeitsbelastung.Zitat:Was mich jedoch ärgert, sind die immer strengeren Vorschriften, insbesondere durch das neue PStTG-Gesetz
Ich kann es Dir sicherlich nicht garantieren, aber m.E.n. Liegt die Wahrscheinlichkeit, dass sich das FA bei Dir wegen der Verkäufe meldet bei gefühlt -0,8%.
taxpert
#11
Antwort vom 2. Februar 2025 | 19:48
Von
Status: Senior-Partner (6780 Beiträge, 1573x hilfreich)
ZitatIm Laufe des letzten Jahres haben sich bei mir mehr als 500 Verkäufe und ein Umsatz deutlich über 5.000 Euro angesammelt. Ich frage mich jetzt, ob das Finanzamt das als problematisch sehen könnte und mich womöglich als gewerblich einstufen möchte bzw. eine Steuernachzahlung hier in Betracht käme. :
Ja - solche Zahlen werden in aller Regel als Zeichen für gewerbsmäßiges Handeln angesehen. Anders kann es gesehen werden, wenn es sich z.B. um eine Haushaltsauflösung o.ä. handelt.
#12
Antwort vom 9. Februar 2025 | 13:21
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo zusammen,
um in Zukunft steuerlichen oder rechtlichen Problemen beim Verkauf vorzubeugen wollte ich fragen, ob es sinnvoll ist einen Gewerbeschein zu beantragen? Falls ja, auf welche wichtigen Aspekte müsste ich dabei achten, wie z.B. Buchführung, Steuererklärungen, Einkommensgrenze und weitere rechtliche Verpflichtungen?
Vielen Dank vorab und viele Grüße!
#13
Antwort vom 9. Februar 2025 | 14:57
Von
Status: Junior-Partner (5284 Beiträge, 1250x hilfreich)
Zitatum in Zukunft steuerlichen oder rechtlichen Problemen beim Verkauf vorzubeugen wollte ich fragen, ob es sinnvoll ist einen Gewerbeschein zu beantragen? :
Die steuerlichen Folgen sind unabhängig von einer Gewerbeanmeldung.
ZitatBuchführung :
Nicht erforderlich, aber eine Einnahmenüberschussrechnung.
ZitatSteuererklärungen :
Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer.
Zitatweitere rechtliche Verpflichtungen? :
Widerrufsrecht, Gewährleistungsrecht...
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