PStTG - Steuertransparenzgesetz - Verkaufsbörsen - StockX

14. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Ritz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
PStTG - Steuertransparenzgesetz - Verkaufsbörsen - StockX

Guten Tag,

meine Frage lautet ob StockX und andere Verkaufsbörsen auch unter das neue Steuertransparenzgestez fallen und an das Finanzamt automatisch Daten übermitteln müssen? Man hat in diesem Fall keine Möglichkeit mit Nutzern in Kontakt zu treten und verkauft die Ware an StockX und die verkauft die Ware im Anschluss an den Käufer.

Zudem Frage ich mich wie es mit Plattformen geregelt ist, die man in Deutschland nutzen kann, diese aber zB. in den USA ansässig sind? Müssen die berichten? Im Gesetz steht das "qualifiziert Drittländer ausserhalb der EU" sich zu registrieren haben. Woher weiss man welche Länder dazu gehören bzw. wie verhält sich das?

Würde mich freuen wenn jemand diese Fragen beantworten könnte :)

Vielen Dank im Voraus

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2361 Beiträge, 631x hilfreich)

Auf gut deutsch, Du willst wissen, ob deine Geschäfte künftig auffallen oder Du weiter Steuern hinterziehen kannst.

Einen anderen Hintergrund für die Frage kann ich nicht erkennen.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#2
 Von 
Ritz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich bin privater Sammler und möchte keine Steuern hinterziehen.

Schuhe können mehrere Tausend Euro Wert sein und des öfteren verkauft man teile seiner Sammlung um sich im Gegenzug anderes für die Kollektion anzuschaffen. Ich möchte nicht durch meine Sammelleidenschaft in Schwierigkeiten kommen. Es handelt sich zudem auch immer um Ware die ich bereits vor Jahren erworben habe.

-- Editiert von User am 14. Januar 2023 22:51

-- Editiert von User am 14. Januar 2023 22:53

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#3
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2361 Beiträge, 631x hilfreich)

Die Meldepflicht der Plattform ändert aber nun mal nichts an einer möglichen Steuerpflicht der Einkünfte. Wenn die Einkünfte vor der Meldepflicht zu keiner Steuer führen, ist das auch mit Meldepflicht der Plattform so. Man kann dann einer entsprechenden Nachfrage des FA ziemlich locker entgegen sehen.

taxpert

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The Beatles, Taxman

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#4
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4878 Beiträge, 1175x hilfreich)

Zitat (von Ritz):
ich bin privater Sammler und möchte keine Steuern hinterziehen.

Dann ist die Meldung doch irrelevant.
Entweder handelt man gewerblich und kann auch ohne dieses Gesetz auffliegen, weil sich an der steuerlichen Beurteilung nichts geändert hat oder man handelt nicht gewerblich und die Meldung ans BZSt wäre ohne Belang.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#5
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Ritz):
Müssen die berichten?
Ja.

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