PV Anlage

31. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
AK94
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
PV Anlage

Hallo,

Wir haben eine Auftragsbestätigung im Oktober 2022 für eine Anschaffung und Installation einer PV Anlage bekommen.
Mit angegebenen Netto und Bruttobetrag und die ausgewiesene MwSt in Höhe von 19%

Die Installation der Anlage war 2023. Das heißt es greift die Senkung der MwSt auf 0 %
Jetzt möchte die Firma aber den Elektriker Teil mit 19% besteuern, weil das eine andere Firma für die gemacht hat und denen das mit 19 % MwSt in Rechnung gestellt hat.
Ist das rechtens?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von AK94):
Mit angegebenen Netto und Bruttobetrag und die ausgewiesene MwSt in Höhe von 19%

Die Installation der Anlage war 2023. Das heißt es greift die Senkung der MwSt auf 0 %
Von der Senkung profitierst Du aber nur, wenn der Lieferant das freiwillig durchreicht. Dem Endkunden ist ein Bruttopreis anzugeben (PAngV). Ob in dem Brutto preis 19% USt oder 0% USt enthalten sind, ist dabei vollkommen egal. Solange dein Vertrag nicht im Kleingedruckten den Passus enthält, dass Änderungen des USt-Satzes zur Änderung des Verkaufspreises führen, bleibt es beim ausgemachten Preis.

Zitat (von AK94):
Jetzt möchte die Firma aber den Elektriker Teil mit 19% besteuern, weil das eine andere Firma für die gemacht hat und denen das mit 19 % MwSt in Rechnung gestellt hat.
Ist das rechtens?
Das kommt jetzt ein bisschen darauf an ...

Hast Du einen einheitlichen Vertrag über die Lieferung UND Installation der Anlage geschlossen, dann spielt es keine Rolle, siehe oben!

Ist es ein eigener Vertrag, der an Dich weiter berechnet wird, kommt es darauf an, wann der Elektriker die Leistung erbracht hat. Vor oder nach dem 01.01.2023!

taxpert

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The Beatles, Taxman

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