Moin zusammen,
ich betreibe seit ca 1,5 Jahren ein Kleingewerbe mit der entsprechenden Kleinunternehmerregelung. Der Umsatz liegt hier eigentlich nicht höher als 10.000€. Nun ist gestern unsere PV Anlage in Betrieb gegangen und ich will nun die Anlage beim Finanzamt anmelden. Zum Einen will ich die Vereinfachungsregelung anwenden (Liebhaberei) und zum Anderen die Kleinunternehmerregelung. Kann ich nun den Betrieb der PV Anlage in meine bestehende Kleinunternehmerregelung (für den Vertrieb von selbstgebauten Grillgeräten) einbinden?
Danke für eure Hilfe!
PV Anlage in bestehende Kleinunternehmerregelung einbinden?
29. September 2022
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Frage vom 29. September 2022 | 11:53
Von
Status: Schüler (210 Beiträge, 51x hilfreich)
PV Anlage in bestehende Kleinunternehmerregelung einbinden?
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#1
Antwort vom 29. September 2022 | 12:10
Von
Status: Bachelor (3963 Beiträge, 940x hilfreich)
ZitatKann ich nun den Betrieb der PV Anlage in meine bestehende Kleinunternehmerregelung (für den Vertrieb von selbstgebauten Grillgeräten) einbinden? :
Das passiert automatisch, da ein Unternehmen nur ein Unternehmen hat, § 2 Abs. 1 Satz 2 UStG.
#2
Antwort vom 29. September 2022 | 12:20
Von
Status: Schüler (190 Beiträge, 36x hilfreich)
Wenn "unsere" PV-Anlage bedeutet, dass nicht Du allein die Anlage betreibst- nein, da anderes Steuersubjekt (Ehegatten-GbR o.ä.).
Ändert aber nichts daran, dass dieses Steuersubjekt auch die Kleinunternehmerregelung beanspruchen kann.
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#3
Antwort vom 29. September 2022 | 12:21
Von
Status: Schüler (210 Beiträge, 51x hilfreich)
Und wie teile ich das dem Finanzamt mit? Muss ich dafür einfach in dem Erfassungsbogen die bestehende Steuernummer für das Kleingewerbe angeben oder muss ich diesen Bogen gar nicht ausfüllen und einfach die Umsätze aus der PV Anlage mit der nächsten Steuerklärung und EÜR angeben?
#4
Antwort vom 29. September 2022 | 12:23
Von
Status: Schüler (210 Beiträge, 51x hilfreich)
ZitatWenn "unsere" PV-Anlage bedeutet, dass nicht Du allein die Anlage betreibst- nein, da anderes Steuersubjekt (Ehegatten-GbR o.ä.). :
Ändert aber nichts daran, dass dieses Steuersubjekt auch die Kleinunternehmerregelung beanspruchen kann.
Die Anlage ist auf unserem Haus installiert (wir stehen beide im Grundbuch) aber die Rechnungen der Anlage laufen alle auf meinen alleinigen Namen. Dann bin ich doch auch vermutlich der alleinige Betreiber, oder?
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