Guten Tag zusammen,
folgender SV: Wir als Kommune haben mehrere PV-Anlagen, die wir beim Finanzamt anmelden müssen/sollten, da die installierte Bruttoleistung über 30 kWp ist. Bis zu 30 kWp sind die Einnahmen und Entnahmen ja steuerfrei. Die Anlage wird bei einer Einrichtung von uns errichtet die bereits ein Betrieb gewerblicher Art ist.
Besteht die Möglichkeit für die Photovoltaikanlage ein neues bzw. einen zweiten Betrieb gewerblicher Art anzumelden, der ausschließlich von Photovoltaikanlagen besteht? oder müssen die Photovoltaikanlagen in das bestehende BgA eingebunden werden, da es eine wirtschaftliche Tätigkeit ist?
Ich hoffe es sind einige Experten hier im Forum die mir hier weiterhelfen können. Ein Steuerberater wurde bereits kontaktiert.
Vielen Dank.
Über Antworten würde ich mich freuen,
MfG
PV-Anlage in bestehendes Betrieb gewerblicher Art einbinden?
2. Dezember 2024
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Frage vom 2. Dezember 2024 | 15:58
Von
Status: Beginner (54 Beiträge, 0x hilfreich)
PV-Anlage in bestehendes Betrieb gewerblicher Art einbinden?
Haben Sie sich versteuert?
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#1
Antwort vom 3. Dezember 2024 | 08:39
Von
Status: Student (2188 Beiträge, 1236x hilfreich)
Grundsätzlich ist jede Tätigkeit einer jPdöR für sich zu beurteilen und (unter den weiteren Voraussetzungen des § 4 KStG) als Betrieb gewerblicher Art Besteuerungsgegenstand der Körperschaftsteuer.
Eine Zusammenfassung mit einem bestehenden BgA kann nur unter den Voraussetzungen des Absatzes 6 erfolgen.
Und jetzt?
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