Hallo,
ich habe vor kurzem (rein privat) ein Paket aus den USA bekommen und beim Zollamt abgeholt, weil die Rechnung vorgezeigt werden musste. Im Paket waren gebrauchte Motorenteile, welhalb die Versandkosten relativ hoch waren (100 EUR). Der eigentliche Warenwert der Motorenteile lag bei 240 EUR.
Für die Teile musste ich keinen Zoll bezahlen, sehr wohl aber die Mehrwertsteuer. Zu meiner Verwunderung hat das Zollamt aber den Gesamtbetrag (340 EUR) besteuert, obwohl die Dienstleitung (Versand, Transport, Verpackung) zu 95% außerhalb Deutschlands geleistet wurde. Ich rede von 95%, weil die amerikanische Post (USPS) das Paket bis nach Frankfurt befödert hat (9300 km) und ein deutsches Versandunternehmen das Paket dann von Frankfurt nach Berlin gebracht hat (430km).
Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage muss ich nun Mehrwertsteuer auf die 100 EUR Versandkosten bezahlen, wenn die Dienstleitung doch zum Großteil außerhalb Deutschlands vollbracht wurde? Der Zollbeamte hat auf diese Frage hin nur herumgedruckst und Google hilft auch nicht wirklich weiter.
Danke für eure Antworten,
MfG, 1080p
Paket aus USA - MwSt. auf Versandkosten?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Das ist nicht Mehrwertsteuer sondern Einfuhrumsatzsteuer. Rechtsgrundlage für die Besteuerung der Transportkosten ist §11 UStG
:
quote:<hr size=1 noshade>(3) Dem Betrag nach Absatz 1 oder 2 sind hinzuzurechnen, soweit sie darin nicht enthalten sind:
[...]
3. die auf den Gegenstand entfallenden Kosten für die Vermittlung der Lieferung und die Kosten der Beförderung sowie für andere sonstige Leistungen bis zum ersten Bestimmungsort im Gemeinschaftsgebiet;
4. die in Nummer 3 bezeichneten Kosten bis zu einem weiteren Bestimmungsort im Gemeinschaftsgebiet , sofern dieser im Zeitpunkt des Entstehens der Einfuhrumsatzsteuer bereits feststeht. <hr size=1 noshade>
Erklärung hier.
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Super, danke für die Info.
Aber so richtig fair finde ich das nicht. Wenn ich im Flugzeug aus dem USA komme und einen zusätzlichen Koffer voll mit neu gekauften Klamotten dabei habe, dann müsste ich demnach nicht nur Umsatzsteuer für die Klamotten bezahlen, sondern auch die Beförderungskosten der Fluggesellschaft für den zusätzlichen Koffer (bzw. das Übergewicht oder wie auch immer).
Wenn ich eine teure Uhr in den Staaten gekauft habe, und diese am Handgelenk trage, dann gehören die Kosten für mein 1. Klasse Flugticket zu den Beförderdungskosten ... ohne das Ticket wäre die Uhr nicht nach Deutschland gekommen. Schon irgendwie schräg...
Naja, soweit ich weiß fragt zumindest danach (noch) niemand vom Zoll beim Flughafen :-)
MfG, 1080p
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