Hallo zusammen,
ein Arbeitgeber zahlt tarifvertraglich die kompletten Beiträge für eine Betriebsrente. Diese Beiträge sind nach einem gewissen Freibetrag steuerpflchtig.
Das heißt der Arbeitgeber muss Steuern zahlen. Laut Regelungen der BAV darf er sich diese vom Arbeitnehmer wiederholen.
Er zieht es vom Netto ab
Wäre Brutto nicht korrekt?
Grüße
Günther
Pauschalsteuerabwälzung betrieblicher Altervorsorge
5. Januar 2017
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Frage vom 5. Januar 2017 | 07:06
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pauschalsteuerabwälzung betrieblicher Altervorsorge
#1
Antwort vom 6. Januar 2017 | 01:14
Von
Status: Unbeschreiblich (50072 Beiträge, 17544x hilfreich)
Zitat:Wäre Brutto nicht korrekt?
Nein, die pauschale Steuer darf nicht steuermindernd wirken.
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