Seit 4 Jahren habe ich aufgrund der Psyche einen Grad der Behinderung von 30%. Seit 4 Jahren mache ich meine Steuererklärungen, der GdB ist seit Festellung auch im Hintergrund geblieben, weder Arbeitgeber wurde darüber informiert , noch wurde dieser bei Steuerklärungen beachtet. Besteht irgendeine Möglichkeit die jährlichen Pauschbeträge rückwirkend zu beantragen?
Pauschbetrag bei GdB 30% rückwirkend
4. Januar 2022
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Frage vom 4. Januar 2022 | 19:29
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pauschbetrag bei GdB 30% rückwirkend
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#1
Antwort vom 4. Januar 2022 | 20:28
Von
Status: Unbeschreiblich (48360 Beiträge, 17063x hilfreich)
ZitatBesteht irgendeine Möglichkeit die jährlichen Pauschbeträge rückwirkend zu beantragen? :
Hätte Dir denn für die Jahre bis 2020 überhaupt der Pauschbetrag zugestanden? Wahrscheinlich nicht.
Erst ab 2021 bekommt man mit einem GdB immer einen Pauschbetrag.
Die Steuererklärung 2021 ist wahrscheinlich noch nicht abgegeben und wenn doch, dann jedenfalls nicht rechtskräftig. Für 2021 kann der Pauschbetrag daher noch geltend gemacht werden.
#2
Antwort vom 4. Januar 2022 | 21:31
Von
Status: Junior-Partner (5090 Beiträge, 1219x hilfreich)
ZitatErst ab 2021 bekommt man mit einem GdB immer einen Pauschbetrag. :
Gab es vorher keine 310 EUR bei 30%?
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#3
Antwort vom 4. Januar 2022 | 23:09
Von
Status: Unbeschreiblich (48360 Beiträge, 17063x hilfreich)
ZitatGab es vorher keine 310 EUR bei 30%? :
Nur wenn:
a) dem behinderten Menschen wegen seiner Behinderung nach gesetzlichen Vorschriften Renten oder andere laufende Bezüge zustehen, und zwar auch dann, wenn das Recht auf die Bezüge ruht oder der Anspruch auf die Bezüge durch Zahlung eines Kapitals abgefunden worden ist, oder
b) die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat oder auf einer typischen Berufskrankheit beruht.
Ich nehme an, dass beides beim Fragesteller nicht zutrifft.
Diese Einschränkungen sind zum 01.01.2021 weggefallen.
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