Pendlerpauschale: Eintragen in Lohnsteuerkarte & Arbeitsweg

10. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
Mureinsacculus
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Pendlerpauschale: Eintragen in Lohnsteuerkarte & Arbeitsweg

Hallo!

Ich beginne nächste Woche eine neue Beschäftigung in einer Stadt die gut 90km von meinem Wohnort entfernt ist. Die Fahrtkosten sind relativ hoch (Monatskarte kostet über 200€) und daher würde ich gerne einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Vorher habe ich jedoch noch einige Fragen:
1. Der kürzeste Arbeitsweg (90km) verläuft durch die Schweiz (Die Strecke auf deutschen Straßen beträgt höchstens 5km). Muss ich diese Strecke angeben oder kann ich auch die kürzeste Strecke auf deutschem Gebiet angeben (Das wären dann 107km) - ich würde aber trotzdem nur mit dem Zug fahren.
2. Wenn ich mir die Pendlerpauschale auf der Lohnsteuerkarte eintragen lasse (Wären dann ja 4500€/Jahr, also das Maximum) und ich nach 4-5 Monaten umziehe, kann ich die dann auch wieder "austragen" lassen um hohe Rückzahlungen zu vermeiden?
3. Gibt es ein Stichtag zu dem ich es Eintragen lassen kann/muss oder kann ich einfach ein entsprechendes Formular beim Finanzamt einreichen und bei der nächsten Gehaltszahlung zahle ich entsprechend weniger Steuern?

Ich hoffe ihr könnt mir mit hilfreichen Tipps helfen.

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

1. Na sicher - im Gesetz ist nur vom kürzesten Weg die Rede. Und die Schweiz ist nach dem Wegfall der Grenzkontrollen ja problemlos passierbar.
2. Wenn Sie sich 4.500 Euro eintragen lassen, haben Sie ohnehin eine gewaltige Nachzahlung am Hals. Wir haben Mitte August - es sind also noch 90 Arbeitstage zu je 27 Euro. Das macht 2430 Euro. Und davon kommt natürlich die Werbungskostenpauschale runter. Aber zur eigentlichen Frage - ja, Sie können das auch wieder rückgängig machen.
3. Sie können das einfach einreichen. Stichtag für das laufende Jahr ist der 30.11. - bis dahin geht das problemlos.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

zu 2.: Für 2015 kannst Du Dir nur noch 1.430€ eintragen lassen (siehe Antwort von muemmel), da ja diese Jahr nicht mehr anfällt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mureinsacculus
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
1. Na sicher - im Gesetz ist nur vom kürzesten Weg die Rede. Und die Schweiz ist nach dem Wegfall der Grenzkontrollen ja problemlos passierbar.

Theoretisch stimmt das. Es ist aber keineswegs der verkehrgünstigste. Die Schweizer sind extreme Einkaufstouristen und bilden aufgrund der Mehrwertsteuerrückerstattung am deutschen Zoll teils kilometerlange Schlangen. Eine spezielle Fahrspur für Reisende die nichts anmelden gibts nicht. Da ich natürlich mit dem Zug fahre betrifft mich das nicht - aber sollte ich mit dieser Argumentation die tägliche Pauschale erhöhen können, wäre das natürlich ein finanzieller Vorteil.
Zitat (von muemmel):
2. Wenn Sie sich 4.500 Euro eintragen lassen, haben Sie ohnehin eine gewaltige Nachzahlung am Hals. Wir haben Mitte August - es sind also noch 90 Arbeitstage zu je 27 Euro. Das macht 2430 Euro. Und davon kommt natürlich die Werbungskostenpauschale runter. Aber zur eigentlichen Frage - ja, Sie können das auch wieder rückgängig machen.

Ok, ich muss gestehen dass ich Berufseinsteiger bin und mich noch nie sehr damit befasst habe, aber wieso sind es nur 90 Arbeitstage? Und was genau bedeutet "Und davon kommt natürlich die Werbungskostenpauschale runter."? Vermindert sich also der Betrag den ich auf der Lohnsteuerkarte eintragen kann?

Zitat (von muemmel):

3. Sie können das einfach einreichen. Stichtag für das laufende Jahr ist der 30.11. - bis dahin geht das problemlos.

Also könnte ich theoretisch direkt nächste Woche zum Finanzamt, die 2430 EUR eintragen lassen und wenn ich zum 1.12 umgezogen bin dann einfach wieder austragen lassen/nicht erneut eintragen?

Da ergibt sich noch eine kurze andere Frage: Ich habe davon gelesen, dass man Umzugskosten teils absetzen kann. Mein Arbeitsweg verringert sich um 2 Stunden und daher sollte das möglich sein. Sollte ich also erst nach dem 30.11 umziehen kann ich diese Kosten erst im kommenden Jahr absetzen, liege ich da richtig?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
aber wieso sind es nur 90 Arbeitstage?


Bei einer 5-Tage-Woche. Schau einfach auf den Kalender, wieviele Tage es genau sind.

Zitat:
Und was genau bedeutet "Und davon kommt natürlich die Werbungskostenpauschale runter."? Vermindert sich also der Betrag den ich auf der Lohnsteuerkarte eintragen kann?


1.000€ Werbungskostenpauschale werden bei jedem Steuerzahler sowieso schon berücksichtigt. Nur das, was darüber hinausgeht, kann eingetragen werden.

Zitat:
Also könnte ich theoretisch direkt nächste Woche zum Finanzamt, die 2430 EUR eintragen lassen


Es werden nur 1.430€ eingetragen.

Zitat:
und wenn ich zum 1.12 umgezogen bin dann einfach wieder austragen lassen/nicht erneut eintragen?


Ab dem 01.12. kann der Freibetrag nicht mehr geändert werden. Du musst ihn aber natürlich für 2016 nicht erneut eintragen lassen.

Zitat:
Ich habe davon gelesen, dass man Umzugskosten teils absetzen kann. Mein Arbeitsweg verringert sich um 2 Stunden und daher sollte das möglich sein.


Das ist richtig. Man kann die nachgewiesenen Kosten übrigens vollständig absetzen zzgl. einer Umzugskostenpauschale.

Zitat:
Sollte ich also erst nach dem 30.11 umziehen kann ich diese Kosten erst im kommenden Jahr absetzen, liege ich da richtig?


Bei einem Umzug zwischen dem 01.12. und dem 31.12. kann man keinen Freibetrag mehr eintragen lassen. Das Absetzen geht dann nur noch über die Steuererklärung. Kosten werden in dem Jahr abgesetzt, in dem sie bezahlt wurden.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mureinsacculus
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat:
Bei einer 5-Tage-Woche. Schau einfach auf den Kalender, wieviele Tage es genau sind.

Gilt es dann immer für den gesamten Monat oder nur für die tatsächlich gearbeiteten Tage? Fange erst am 17. an. Wären also 80 Tage bis zum 30.11. 90 Tage wären es wenn ich zum 01.08 begonnen hätte.

Zitat:
Ab dem 01.12. kann der Freibetrag nicht mehr geändert werden. Du musst ihn aber natürlich für 2016 nicht erneut eintragen lassen.

Aber für dieses Jahr trage ich ja dann nur 80 bzw. 90 Tage ein. Also (90 Tage)*(0,3€/km)*(90km) also 1430€(2430€-1000€). Im nächsten Jahr wären das ja, für den Fall dass ich nicht umziehe, (230 Tage)*(0,3€/km)*(90km) also theoretisch 6290€ (dann aber 4500€, da es bei dem Betrag gedeckelt ist, oder?).

Zitat:
Bei einem Umzug zwischen dem 01.12. und dem 31.12. kann man keinen Freibetrag mehr eintragen lassen. Das Absetzen geht dann nur noch über die Steuererklärung. Kosten werden in dem Jahr abgesetzt, in dem sie bezahlt wurden.

Ok. Mir ist noch nicht ganz klar was es mit dem Stichtag (30.11) auf sich hat. Bis wann muss denn die Steuererklärung für 2015 eingereicht werden?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Mir ist noch nicht ganz klar was es mit dem Stichtag (30.11) auf sich hat. Ab da wird kein Freibetrag für das laufende Jahr mehr eingetragen.
Bis wann muss denn die Steuererklärung für 2015 eingereicht werden? Bis zum 31.05.2016.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mureinsacculus
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Ok. Und wenn ich die Fahrtkosten erst zum 01.09 eintragen lasse, muss ich dann die Zeit vom 17.8 zum 01.09 später bei der Steuererklärung angeben oder kann man den Freibetrag auch "rückwirkend" eintragen lassen?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Und wenn ich die Fahrtkosten erst zum 01.09 eintragen lasse, muss ich dann die Zeit vom 17.8 zum 01.09 später bei der Steuererklärung angeben oder kann man den Freibetrag auch "rückwirkend" eintragen lassen. Natürlich müssen Sie den Zeitraum in der Erklärung angeben - was dachten Sie denn? Wollten Sie so tun, als hätten Sie da nicht gearbeitet? Und, nein, der Freibetrag ist nicht rückwirkend.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mureinsacculus
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe mich undeutlich ausgedrückt. Jetzt hab ich es verstanden. Ich kann diesen Freibetrag also auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, muss aber bei der Steuererklärung dann die tatsächlich gefahrenen Tage bzw. km angeben, richtig?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Ich kann diesen Freibetrag also auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, muss aber bei der Steuererklärung dann die tatsächlich gefahrenen Tage bzw. km angeben, richtig? Ganz genau. Und auch den tatsächlich erhaltenen Lohn und die tatsächlich bezahlte Lohnsteuer.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.215 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen