Hallo, ich habe eine Frage zur Pendlerpauschale. Ich habe meinen Haupwohnsitz bei meinen Eltern (da habe ich ein Zimmer) und 200 km entfernt meinen Nebenwohnsitz. Seit Mai 2005 arbeite ich und habe beim FA die wöchendliche Fahrt zum Hauptwohnsitz angegeben. Wie lange kann ich diese Situation noch beim FA angeben? Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, dass ich das weiterhin ansetzen kann. Ich bin nicht verheiratet und habe auch nur ein Zimmer bei meinen Eltern ohne eigene Küche und Bad.
Pendlerpauschale - Hauptwohnsitz Eltern, Nebenwohnsitz 200 km entfernt
29. Mai 2007
Thema abonnieren
Frage vom 29. Mai 2007 | 21:24
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pendlerpauschale - Hauptwohnsitz Eltern, Nebenwohnsitz 200 km entfernt
#1
Antwort vom 30. Mai 2007 | 00:46
Von
Status: Praktikant (564 Beiträge, 134x hilfreich)
Ein Ansatz wäre nach neuen Erkenntnissen garnicht möglich.
Dazu verweise ich auf folgenden Thread in einem anderen Forum, wo das bereits ausführlich diskutiert wurde
http://f3.webmart.de/f.cfm?id=1021138&sr=26&r=threadview&a=1&t=3074619
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
302.242
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten