Pendlerpauschale bei Umweg

31. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1280 Beiträge, 214x hilfreich)
Pendlerpauschale bei Umweg

Hallo,

angenommen, Person X hat einen einfachen Arbeitsweg von 20 km (Fahrzeit 20 min) über die Autobahn A.
Nun ist die nächstgelegene Auffahrt wegen Bauarbeiten gesperrt. X hat nun folgende Ausweichmöglichkeiten:

1. Über Autobahn B (26 km Strecke, Fahrzeit 25 min)
2. Durch die vielbefahrene Stadt (ebenso 20 km wie Autobahn A, jedoch 40 min Fahrzeit, weil Ballungsgebiet und viele Pendler/Ampeln)

X fährt natürlich Variante 1 über Autobahn B, da sie viel Zeit spart. Kann sie dies aber auch bei den Fahrtkosten ansetzen oder darf sie das Finanzamt auf Variante 2 verweisen?

(Es sei angemerkt, dass X Variante 2 durch die Stadt nicht fahren kann, da sie den Tag genau durchgetaktet hat: Kind geht zur Schule - X fährt los, arbeitet 6 Stunden - fährt danach zurück und ist pünktlich zum Betreuungsende der Ogata an der Schule um Kind abzuholen. Das geht sich genau aus und würde bei 40 min Fahrzeit nicht mehr klappen.)


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Bei kürzerer Fahrzeit darf man einen längeren Weg nehmen.
Das geht sich genau aus Der Fall spielt jetzt aber nicht in Österreich, oder? :-)

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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