Hallo,
angenommen, Person X hat einen einfachen Arbeitsweg von 20 km (Fahrzeit 20 min) über die Autobahn A.
Nun ist die nächstgelegene Auffahrt wegen Bauarbeiten gesperrt. X hat nun folgende Ausweichmöglichkeiten:
1. Über Autobahn B (26 km Strecke, Fahrzeit 25 min)
2. Durch die vielbefahrene Stadt (ebenso 20 km wie Autobahn A, jedoch 40 min Fahrzeit, weil Ballungsgebiet und viele Pendler/Ampeln)
X fährt natürlich Variante 1 über Autobahn B, da sie viel Zeit spart. Kann sie dies aber auch bei den Fahrtkosten ansetzen oder darf sie das Finanzamt auf Variante 2 verweisen?
(Es sei angemerkt, dass X Variante 2 durch die Stadt nicht fahren kann, da sie den Tag genau durchgetaktet hat: Kind geht zur Schule - X fährt los, arbeitet 6 Stunden - fährt danach zurück und ist pünktlich zum Betreuungsende der Ogata an der Schule um Kind abzuholen. Das geht sich genau aus und würde bei 40 min Fahrzeit nicht mehr klappen.)
Pendlerpauschale bei Umweg
31. August 2016
Thema abonnieren
Frage vom 31. August 2016 | 16:31
Von
Status: Lehrling (1020 Beiträge, 161x hilfreich)
Pendlerpauschale bei Umweg
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 31. August 2016 | 17:39
Von
Status: Unbeschreiblich (31775 Beiträge, 16898x hilfreich)
Bei kürzerer Fahrzeit darf man einen längeren Weg nehmen.
Das geht sich genau aus Der Fall spielt jetzt aber nicht in Österreich, oder? :-)
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
248.970
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten