Hallo!
Folgende Situation: Ich habe zwei 50%-Stellen. Die erste Tätigkeitsstätte eines der Arbeitgeber liegt über 400Km entfernt. Ich habe mit ihm ein mündliches Agreement, dass ich diese Tätigkeitsstätte nur bei Bedarf aufsuche und überwiegend von zu Hause arbeiten kann. Eine schriftliche Vereinbarung besteht nicht. Im Jahr 2015 war ich an etwa 30 Tagen dort (mit der Bahn), das entspricht ca. 20 Hin- und Rückfahrten, da ich in einigen Fällen auch zwei Tage hintereinander dort war und am Dienstort übernachtet habe. Nun meine Fragen:
- Bekomme ich für diese 20 Fahrten Pendlerpauschale oder sind sie als Dienstreise anzugeben?
- Sofern sie als Arbeitsweg gelten, welche Form der Nachweise muss ich einreichen?
- Sind die Übernachtungskosten als Werbungskosten absetzbar? Müssen die Rechnungen eingereicht werden? Ich habe überwiegend AirBnB übernachtet- wird das akzeptiert?
Vielen Dank!!
Pendlerpauschale bei seltenem Aufsuchen der 1.Tätigkeitsstätte?
28. März 2016
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Frage vom 28. März 2016 | 13:25
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pendlerpauschale bei seltenem Aufsuchen der 1.Tätigkeitsstätte?
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