Hallo Leute,
ich habe einen gemeldeten Wohnsitz in D und habe einen nicht gemeldeten Wohnsitz im Ausland. Hauptsächlich lebe ich im Ausland und arbeite fest angestellt in D. Ich pendele jeden zur Arbeit nach D.
Wie kann ich nun meine Werbungskosten beim Finanzamt geltend machen, ohne mich im Ausland anzumelden oder in D abzumelden.
Kann jemand helfen?
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Pendlerpauschale/ doppelte Haushaltsführung
17. März 2015
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Frage vom 17. März 2015 | 15:11
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pendlerpauschale/ doppelte Haushaltsführung
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#1
Antwort vom 18. März 2015 | 23:37
Von
Status: Unbeschreiblich (47480 Beiträge, 16806x hilfreich)
Wer zwei Wohnsitz hat, kann normalerweise die Pendlerpauschale nur von dem der Arbeitsstätte am nächsten gelegenen Wohnsitz geltend machen.
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