Pendlerpauschale und verpflegungskosten

20. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
go555173-52
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Pendlerpauschale und verpflegungskosten

Hi

Mal ne Frage
Bin als polier Deutschland weit unterwegs
Also 230 Tage mehr als 8 Stunden weg aufjedenfall
Arbeitsweg sind 250 km wo ich einmal hin muss in die Firma

Hat jemand ähnliches und Erfahrungen mit steuerrückzahlung
Von der firma bekomm ich kein verpflegungsgeld da ich Gehalt habe

Mff

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Bin als polier Deutschland weit unterwegs


Also auf wechselnden Baustellen?

Zitat:
Arbeitsweg sind 250 km wo ich einmal hin muss in die Firma


Die Aussage verstehe ich nicht. Ist mit der Firma Dein Arbeitgeber gemeint?
Was meinst Du damit, dass Du einmal dort hin musst?

Zitat:
Hat jemand ähnliches und Erfahrungen mit steuerrückzahlung


Ja, das haben hier mehrere User. Allerdings solltest Du die Frage etwas verständlicher stellen.

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#2
 Von 
go555173-52
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja ich wohne nähe Dresden und die Firma is in Thüringen jeden Freitag is Besprechung da muss ich in der Firma sein sonst halt Pendel ich oder auf Montage

Habe auch Firmenauto mit privatnutzung aber privatkilometer muss ich selber versteuern

Ja bin auf wechselnden baustellen

-- Editiert von go555173-52 am 20.08.2020 15:18

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

sonst halt Pendel ich oder auf Montage https://de.wikipedia.org/wiki/Verpflegungsmehraufwand#Verpflegungspauschalen_f%C3%BCr_Dienstreisen_im_Inland

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
go555173-52
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja dazu hab ich viel gelesen wollt bloß mal wissen was so eure steuerliche Rückzahlungen sind ..

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#5
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4895 Beiträge, 1177x hilfreich)

Zitat (von go555173-52):
sonst halt Pendel ich oder auf Montage

Habe auch Firmenauto

Dafür gibt's dann keine Reisekosten, aber wohl Verpflegungsmehraufwand.

Zitat (von go555173-52):
jeden Freitag is Besprechung

Falls dies die erste Tätigkeitsstätte ist, kann die Entfernungspauschale für die einfache Entfernung angesetzt werden, aber keine Verpflegungsmehraufwendungen.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

wollt bloß mal wissen was so eure steuerliche Rückzahlungen sind .. Zwischen "nichts" und "ziemlich viel". Oder anders gesagt: Die Info nützt Ihnen nicht das Geringste...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
wollt bloß mal wissen was so eure steuerliche Rückzahlungen sind ..


Dazu kann man keine pauschalen Angaben machen. Die genaue Höhe der Erstattung hängt von derart vielen weiteren Dingen, dass Du mit den Zahlen, die jemand anderes nennt nur sehr bedingt etwas anfangen kannst.

Dennoch mal als groben Anhaltspunkt:

230 Tage * 14€/Tag = 3.220€
abzgl. Werbungskostenpauschale 1.000€ = 2.220€

Bei einem Durchschnittseinkommen wird ganz grob gerechnet 1/3 davon erstattet, also etwa 740€. Bei einem hohen Einkommen kann die Erstattung auch über 1.000€ betragen.

Zitat:
aber privatkilometer muss ich selber versteuern


Mit der 1%-Regelung oder nach Fahrtenbuch?

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