Pendlerpauschale von nicht gemeldeten Wohnsitz?

22. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Kopsman
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Pendlerpauschale von nicht gemeldeten Wohnsitz?

Hallo,

ich hatte letztes Jahr im Radio gehört, dass es möglich wäre die Pendlerpauschale von einem nicht gemeldeten Wohnsitz zur Arbeit "abzufassen" (zumindest für eine gewisse Anzahl an Tagen in der Woche glaub ich mich zu erinnern), wenn es dafür einen erklärenden Grund gibt, warum von da aus gefahren wird.

Und zwar folgendes: Mein gemeldeter Wohnsitz liegt ca. 15km von der Arbeitsstätte entfernt. Da meine Freudnin und ich letztes Jahr ein Kind bekommen haben, bin ich logischerweise hauptsächlich dort und fahre auch von dort auf Arbeit. Dieser Ort liegt allerdings ca. 60km von der Arbeitsstätte entfernt. ich bin dort noch nicht gemeldet da wir demnächst umziehen wollen und ich mir die Rennerei bzgl. Ummeldung nur einmal zumuten will... Allerdings empfinde ich das als Grund von dort fahren zu können und die Kosten absetzen zu dürfen, auch im nicht gemeldeten Sinne/Wohnort.

Weiss da jemand mehr drüber und kann mir das etwas genauer erklären?

MfG
Kopsman

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47625 Beiträge, 16833x hilfreich)

Für die Absetzbarkeit der Pendlerpauschale kommt es auf die tatsächlichen Verhältnisse an und nicht darauf, wie welcher Wohnsitz gemeldet wurde.

Dass in Deinem Fall zwei Wohnsitze vorliegen, dürfte auch vom Finanzamt nicht bestritten werden. Allerdings könnte der Absetzbarkeit der weiteren Strecke von Deiner Freundin der § 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 6 EStG entgegenstehen.

Du musst also nicht nur nachweisen, dass Du auch bei Deiner Freundin gewohnt hast, sondern Du musst auch nachweisen, dass es sich dabei eigentlich um Deinen Hauptwohnsitz handelt.

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#2
 Von 
Kopsman
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Und wie und mit was weise ich das nach? Fotos vom Schrank oder Aussagen vom Nachbarn oder wie?

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#4
 Von 
Kopsman
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, werde es so versuchen. Ich "schwindel" damit ja keinen beim FA an, sondern versuche nur die wahren Kosten abzusetzen. Das ist eben irgendwo meine Angst, das die denken hier will uns jemand "verarschen", mehr Kohle wieder haben als ihm zusteht und somit eine möglich Strafe bekommen. Ist nämlich auch noch meine erste Steuererklärung, daher die Unsicherheit...

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47625 Beiträge, 16833x hilfreich)

quote:
Das ist eben irgendwo meine Angst, das die denken hier will uns jemand "verarschen",


Das kann im Prinzip sein, ich glaube aber nicht, dass die das denken, da es durchaus glaubwürdig ist, dass man auch manchmal von der Wohnung der Freundin, mit der man zusammen ein Kind hat, zur Arbeit fährt.

quote:
somit eine möglich Strafe bekommen.


Eine Strafe bekommst Du nur, wenn Deine Angaben nicht der Wahrheit entsprechen.

Wenn die Angaben jedoch der Wahrheit entsprechen, dann kann es schlimmstenfalls passieren, dass das Finanzamt nur die Fahrten vom gemeldeten Wohnsitz anerkennt. Eine Strafe oder ein sonstiger Nachteil ist nicht zu befürchten.

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