Guten Tag.
Ich bin weiblich, ledig, nur bei einem Arbeitgeber beschäftigt, habe keine Nebeneinkünfte o.ä. und bin nach dem Gesetz nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.
In den vergangenen Jahren habe ich dennoch freiwillig immer eine Erklärung abgegeben.
Da es ein Nullsummenspiel war, habe ich für 2016 Jahr erstmalig darauf verzichtet.
Nachdem eine Mahnung kam, habe ich um Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden, dennoch wieder eine Erklärung für 2016 abgegeben.
Vor einer Woche kam nun auch für 2017 eine "Erinnerung" , die Einkommensteuererklärung für 2017 abzugeben.
Begründung die allgemeinen §, mit denen in diesem Zusammenhang nichts anzufangen ist. Gibt es eine Erklärung für dieses Verhalten des Bearbeiters ?
Handelt es sich einfach nur um ein nicht gerade hellstes Licht im Finanzamt, der es möglichweise nur gut meint, weil er denkt, ich sei inzwischen verheiratet o.ä. ?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ?
Was tun ? Anrufen war wegen ständig besetzt ( oder einfach abgeschaltet ?) nicht möglich.
email - Anschrift gibt es sinnigerweise nicht.
Sollte man wirklich, nur um nicht den Unwillen eines einzelnen Staatsbüttels zu erregen, sich diese Form der Belästigung gefallen lassen und die aufwändige , unnötige Steuererklärung jedes Jahr abgeben ?
L.G. Svenja
Penetrante Boshaftigkeit des Finanzamtes ?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Für helle Lichter, die keine Verschwörungen oder Belästigungen******rn, haben diese - meist automatisch erstellten - Schreiben häufig eine Rückseite, auf der man mitteilen kann, dass man nicht zur Abgabe verpflichtet sei.
ZitatSollte man wirklich, nur um nicht den Unwillen eines einzelnen Staatsbüttels zu erregen, sich diese Form der Belästigung gefallen lassen und die aufwändige , unnötige Steuererklärung jedes Jahr abgeben ? :
Zuerst sollte man sich mal bessere Umgangsformen zulegen.
Dann sollte man dem Finanzamt einfach mitteilen, dass man nicht zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet ist.
Das kann man z. B. auf die gute altmodische Art mittels Brief machen. Oder per E-Mail. Die Adresse finden intelligente Köpfe leicht auf der Homepage des zuständigen Finanzamts.
Dann wird man künftig von den AUTOMATISCH erstellten Schreiben des Finanzamts verschont, da das gespeicherte Signal gelöscht wird...
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Zitat:Das ist hier geschehen und damit besteht eben doch wieder die Pflicht zur Abgabe.
Nein, das ist hier nicht geschehen.
Es handelt sich lediglich um eine Erinnerung und schon dem Schreiben selbst kann man entnehmen, dass statt der Abgabe einer Steuererklärung auch die Möglichkeit besteht, dem Finanzamt mitzuteilen, dass keine Abgabepflicht besteht.
Guten Tag Cybert und Garfield . Sie haben offensichtlich eine innige Verbindung zum Finanzamt.
Ausflüchte von Behördenfreunden kann ich mir auch selbst aus dem Hut ziehen.
Flo Ryan. Ihre Einlassungen sind richtig und nachvollziehbar.
Jedoch kann ein Fehlverhalten eines Mitarbeiters nicht die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung auslösen.
Ich wollte hier in dem Expertenforum eigentlich nur wissen, ob jemand eine Erklärung für die "gefühlte" Belästigung des Finanzamtes mir gegenüber hat.
Ich denke der "normale" Bürger wird mit mir einer Meinung sein, dass man sich von staatlichen Stellen, wenn diese offensichtlich im Unrecht sind, nicht alles gefallen lassen sollte.
Ich erwäge eine Dienstaufsichtsbeschwerde.
Was meinen Sie ?
Ausflüchte von Behördenfreunden kann ich mir auch selbst aus dem Hut ziehen. Ihr pampiger Ton gegenüber Antwortgebern wird hier nicht hingenommen - zu!
Und jetzt?
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