Pfelgefall/Pflegegeld 2tes Einkommen

12. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
Ticki
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 147x hilfreich)
Pfelgefall/Pflegegeld 2tes Einkommen

hallo hoffe ich bin hier diesesmal richtig

meine mutter ist sein vielen jahren ein pflegefall und wir haben jetzt einen antrag bei der aok gestellt für pflegeld für mich
ich denke mal ich erhalte dann monatlich 410 € (bin auch versichert usw)
ich würde aber noch meinen jetzigen job behalten und entweder auf 400 € basis oder normal arbeiten das ich zumindest ca gesamt dann etwa 950 € pro monat verdiene

wie genau das nun aussieht weiß ich auch noch nicht

wie werden denn die gelder versteuert auf der lohnstuerklasse? ein gehalt normal und das andere dann mit der klasse 6

bin jedem sehr dankbar der mir auskunft geben kann

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
himbermond
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 30x hilfreich)

Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person gezahlt, nicht an den pflegenden Menschen. Idealerweise zahlt der eine das natürlich dem anderen.
Nähere Auskünfte geben hier die Pflegekassen (angesiedelt bei den Krankenkassen).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ortillia
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 201x hilfreich)

Hallo,

wichtig hier ist erstens:
Den Nachweis über die geleistete Pflege zu bringen:

quote:

2. Pflegebedürftige der Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige) sind Personen, die bei der
Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.

.../...

(3) Der Zeitaufwand, den ein Familienangehöriger oder eine andere nicht als Pflegekraft ausgebildete Pflegeperson für die erforderlichen Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt, muss wöchentlich im Tagesdurchschnitt:
.....

2. In der Pflegestufe II mindestens drei Stunden betragen; hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens zwei Stunden entfallen.


Hilfreich hier ist ein Tagesbuch führen am Besten über drei darauffolgenden Tagen.

Zweitens, für die Zeit die Du Deine Mutter pflegst, werden die Zeiten für die Rentenversicherung anerkannt. Dich hierüber am besten bei der AOK informieren. ;)

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ticki
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 147x hilfreich)

danke für euere antworten ich finde es etwas kompliziert alles muss aber wohl so sein

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ortillia
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 201x hilfreich)

Selbstverständlich ist alles kompliziert, die Pflegekasse hat kein Geld mehr und will das was sie noch hat möglichst nicht ausgeben!
Daher ist es wichtig, zur Begutachtung von der MdK (Medizinischer Dienst der Krankenkasse)gut vorbereitet zu sein, und die erbrachte Leistungen nachweisen können.
Diese Sachbearbeiterin erfasst den Pflegebedarf anhand ein Punkte-System. Was der Laptop dann am Schluß ausspückt gilt!

Viel Glück.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.951 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen