Guten Abend,
für mich nicht ganz klar ist, ob ich eine Steuerklärung machen muss, oder diese freiwillig ist. Folgende Angaben:
- Bezug Rente wegen voller Erwerbsminderung
- 11 Monate wurde Nebenjob mit jeweils maximal 450€/mtl bzw 520 €/mtl ausgeübt, in einem Monat gab es 300 Energiepreispauschale
- Ehefrau hat Steuerklasse IV und hat Steuererklärung gemacht (keine Zusammenveranlagung)
Ich würde mich sehr über eine kurze Rückmeldung freuen.
Pflicht Steuererklärung Renter mit 520€-Job
13. September 2023
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Frage vom 13. September 2023 | 20:49
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflicht Steuererklärung Renter mit 520€-Job
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#1
Antwort vom 13. September 2023 | 21:05
Von
Status: Unbeschreiblich (48389 Beiträge, 17072x hilfreich)
Zitat- 11 Monate wurde Nebenjob mit jeweils maximal 450€/mtl bzw 520 €/mtl ausgeübt, in einem Monat gab es 300 Energiepreispauschale :
Das führt jedenfalls nicht zu einer Pflichtveranlagung.
Zitat- Bezug Rente wegen voller Erwerbsminderung :
Je nach Höhe der Rente könnte diese zu einer Pflichtveranlagung führen.
Zitat- Ehefrau hat Steuerklasse IV und hat Steuererklärung gemacht (keine Zusammenveranlagung) :
Warum wurde auf die Zusammenveranlagung verzichtet?
Jedenfalls dann, wenn der Ehemann nicht zur Abgabe verpflichtet ist, dürfte der Verzicht auf die Zusammenveranlagung zu (erheblichen?) steuerlichen Nachteilen führen.
#2
Antwort vom 14. September 2023 | 10:02
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWarum wurde auf die Zusammenveranlagung verzichtet? :
Jedenfalls dann, wenn der Ehemann nicht zur Abgabe verpflichtet ist, dürfte der Verzicht auf die Zusammenveranlagung zu (erheblichen?) steuerlichen Nachteilen führen.
Weil es damals so geraten wurde. Das habe ich, mangels Kenntnis und im Vertrauen nicht hinterfragt. Wieso führt dies zu Nachteilen?
ZitatJe nach Höhe der Rente könnte diese zu einer Pflichtveranlagung führen. :
Die Rente beträgt unter 1000€/mtl und sollte somit nicht zu einer Pflichtveranlagung führen?
ZitatDas führt jedenfalls nicht zu einer Pflichtveranlagung. :
Danke vielmals für die Info.
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#3
Antwort vom 14. September 2023 | 11:31
Von
Status: Unbeschreiblich (48389 Beiträge, 17072x hilfreich)
ZitatWeil es damals so geraten wurde. :
Wer hat denn das geraten?
ZitatDas habe ich, mangels Kenntnis und im Vertrauen nicht hinterfragt. Wieso führt dies zu Nachteilen? :
Der vom Rentner nicht ausgeschöpfte Teil des Grundfreibetrages kann nur bei einer Zusammenveranlagung von der Ehefrau genutzt werden. Bei einer Einzelveranlagung wird der dadurch entstehende Steuervorteil verschenkt.
Wenn der Steuerbescheid der Ehefrau noch nicht rechtskräftig ist, dann kann man das übrigens noch ändern.
ZitatDie Rente beträgt unter 1000€/mtl und sollte somit nicht zu einer Pflichtveranlagung führen? :
Richtig
-- Editiert von User am 14. September 2023 11:35
#4
Antwort vom 14. September 2023 | 12:20
Von
Status: Wissender (14247 Beiträge, 4433x hilfreich)
Hallo,
Und was bedeutet in diesem Zusammenhang "damals"?Zitat:Wer hat denn das geraten?
Es hört sich jedenfalls nach "länger her" an. Und daher sind die Jahre vermutlich nicht miteinander vergleichbar.
Grundsätzlich ist die Zusammenveranlagung die bessere Wahl. Es gibt nur wenige Ausnahmen davon, und das sollte man dann - also wenn man die Einzelveranlagung gewählt hat - auch jedes Jahr wieder überprüfen.
Stefan
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