Pflicht Steuererklärung Renter mit 520€-Job

13. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
Steve11
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflicht Steuererklärung Renter mit 520€-Job

Guten Abend,
für mich nicht ganz klar ist, ob ich eine Steuerklärung machen muss, oder diese freiwillig ist. Folgende Angaben:

- Bezug Rente wegen voller Erwerbsminderung
- 11 Monate wurde Nebenjob mit jeweils maximal 450€/mtl bzw 520 €/mtl ausgeübt, in einem Monat gab es 300 Energiepreispauschale
- Ehefrau hat Steuerklasse IV und hat Steuererklärung gemacht (keine Zusammenveranlagung)

Ich würde mich sehr über eine kurze Rückmeldung freuen.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48389 Beiträge, 17072x hilfreich)

Zitat (von Steve11):
- 11 Monate wurde Nebenjob mit jeweils maximal 450€/mtl bzw 520 €/mtl ausgeübt, in einem Monat gab es 300 Energiepreispauschale


Das führt jedenfalls nicht zu einer Pflichtveranlagung.

Zitat (von Steve11):
- Bezug Rente wegen voller Erwerbsminderung


Je nach Höhe der Rente könnte diese zu einer Pflichtveranlagung führen.

Zitat (von Steve11):
- Ehefrau hat Steuerklasse IV und hat Steuererklärung gemacht (keine Zusammenveranlagung)


Warum wurde auf die Zusammenveranlagung verzichtet?

Jedenfalls dann, wenn der Ehemann nicht zur Abgabe verpflichtet ist, dürfte der Verzicht auf die Zusammenveranlagung zu (erheblichen?) steuerlichen Nachteilen führen.

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#2
 Von 
Steve11
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Warum wurde auf die Zusammenveranlagung verzichtet?

Jedenfalls dann, wenn der Ehemann nicht zur Abgabe verpflichtet ist, dürfte der Verzicht auf die Zusammenveranlagung zu (erheblichen?) steuerlichen Nachteilen führen.


Weil es damals so geraten wurde. Das habe ich, mangels Kenntnis und im Vertrauen nicht hinterfragt. Wieso führt dies zu Nachteilen?

Zitat (von hh):
Je nach Höhe der Rente könnte diese zu einer Pflichtveranlagung führen.


Die Rente beträgt unter 1000€/mtl und sollte somit nicht zu einer Pflichtveranlagung führen?

Zitat (von hh):
Das führt jedenfalls nicht zu einer Pflichtveranlagung.


Danke vielmals für die Info.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48389 Beiträge, 17072x hilfreich)

Zitat (von Steve11):
Weil es damals so geraten wurde.


Wer hat denn das geraten?

Zitat (von Steve11):
Das habe ich, mangels Kenntnis und im Vertrauen nicht hinterfragt. Wieso führt dies zu Nachteilen?


Der vom Rentner nicht ausgeschöpfte Teil des Grundfreibetrages kann nur bei einer Zusammenveranlagung von der Ehefrau genutzt werden. Bei einer Einzelveranlagung wird der dadurch entstehende Steuervorteil verschenkt.

Wenn der Steuerbescheid der Ehefrau noch nicht rechtskräftig ist, dann kann man das übrigens noch ändern.

Zitat (von Steve11):
Die Rente beträgt unter 1000€/mtl und sollte somit nicht zu einer Pflichtveranlagung führen?


Richtig

-- Editiert von User am 14. September 2023 11:35

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14247 Beiträge, 4433x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wer hat denn das geraten?
Und was bedeutet in diesem Zusammenhang "damals"?
Es hört sich jedenfalls nach "länger her" an. Und daher sind die Jahre vermutlich nicht miteinander vergleichbar.

Grundsätzlich ist die Zusammenveranlagung die bessere Wahl. Es gibt nur wenige Ausnahmen davon, und das sollte man dann - also wenn man die Einzelveranlagung gewählt hat - auch jedes Jahr wieder überprüfen.

Stefan

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