Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. der Abgabe der Steuererklärung.
Ich habe für das Jahr 2006 keine Steuererklärung abgegeben, da meine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bei ca. 3000€ und aus Selbständiger gerade mal 50€ (Habe ein Gewerbeschein, bin Student)lagen. Da dies ja weit unter dem Grundfreibetrag ist, dachte ich mir, das dies ja sowieso nur unnötig Arbeit verursacht hätte
Kann mir das Finanzamt hieraus noch einen Strick drehen? Ich habe bis jetzt auch keinerlei Aufforderungen bekommen.
Gibt es das eine Verjährungsfrist? Bin ich überhaupt bei diesen Beträgen verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben?
Danke für eure Hilfe
MOrpheus
-----------------
"Cogito Ergo sum"
Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Du bist bei den genannten Beträgen nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
Gleich eine Frage dazu.
Wie hoch sind denn diese Beträge?
Also bis wohin brauch man keine Erklärung abgeben?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
@Eugenie
Wenn ein Gewerbe angemeldet ist, muss man eine Erklräung abgeben!
Da muss ich nun widersprechen. Siehe § 46 Abs. 2 EStG
.
Das muss das Finanzamt auch nicht wissen.
Wenn das Finanzamt in so einem Fall zur Abgabe einer Steuererklärung auffordert, dann kann man es darauf hinweisen, dass dazu keine Verpflichtung besteht.
Wo ist dann das Problem?
In welchem Zeitraum wurden denn die 3000 Euro bezogen. Wenn es monatlich gleich hoch war, geht es hier um 250 Euro/Monat und dann war es wahrscheinlich ein Minijob, weshalb § 46 EStG nicht greift, wenn er nicht gerade auf Lohnsteuerkarte gearbeitet hat. Wenn das Einkommen unregelmäßig war und er Lohnsteuer bezahlt hat, muss er eine Steuererklärung machen und bekommt die gesamte Lohnsteuer erstattet.
Wenn das Einkommen unregelmäßig war und er Lohnsteuer bezahlt hat, muss er eine Steuererklärung machen und bekommt die gesamte Lohnsteuer erstattet.
Eine Pflicht zur Abgabe besteht auch dann nicht. Es könnte aber sinnvoll sein, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben.
@eugenie
Eine Abgabepflicht besteht nur auf Basis des Einkommsnteuergesetzes und nicht weil das Finanzamt meint, dass man eine Steuererklärung abgeben muss.
Wenn man auf die Aufforderung des Finanzamtes zur Abgabe einer Steuererkärung antwortet, dass man aufgrund § 46 EStG
nicht dazu verpflichtet ist, dann ist das ok.
Auch das Finanzamt kann einen Bürger nicht zur Abgabe einer Steuererklärung zwingen, wenn er nicht gesetzlich dazu verpflichtet ist.
quote:<hr size=1 noshade>Eine Abgabepflicht besteht nur auf Basis des Einkommsnteuergesetzes und nicht weil das Finanzamt meint, dass man eine Steuererklärung abgeben muss. <hr size=1 noshade>
Das ist meiner Ansicht nach nicht ganz korrekt, denn in § 149 Abs. 1 S. 2 AO heißt es: "Zur Abgabe einer Steuererklärung ist auch verpflichtet, wer hierzu von der Finanzbehörde aufgefordert wird." Dies gilt zunächst erstmal ganz unabhängig davon, ob eine Erklärungspflicht besteht, was danach dann wohl zu klären ist.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
7 Antworten