Guten Tag,
ich befinde mich derzeit in der Ausbildung zum Verkehrspiloten welche aufgrund eines vorher abgeschlossenen Studiums vorraussichtlich als Zweitausbildung geltend gemacht werden kann. Die Kosten von rund 75.000€ lassen sich also als Werbungskosten geltend machen.
Aufgrund der bescheidenen Aussichten in der Luftfahrtbranche wird es nach Beendigung der Ausbildung nicht zu einer Anstellung kommen. Derzeit bin ich geringfügig beschäftigt. Da das Geld nicht mehr ausreicht werde ich nun einen lohnsteuerpflichtigen Job suchen.
Frage: Angenommen ich verdiene den Mindestlohn und rechne die Ausbildungskosten in der Steuererklärung 2021 als Werbungskosten an. Aufgrund des geringen Gehaltes lässt sich nicht viel der hohen Ausbildungskosten anrechnen. Kann ich die Ausbildungskosten jedes Jahr aufs neue als Werbekosten anführen oder gibt es eine Möglichkeit die Kosten erst als Werbungskosten geltend zu machen wenn ich den gelernten Beruf Verkehrspilot ausübe ?
*EDIT* Wenn ich es richtig verstanden habe, kann ich die Werbekosten abzüglich der Einnahmen durch einen Verlustvortrag mit in das Folgejahr nehmen. Das ist so lange möglich bis die Ausbildungskosten vollständig als Werbekosten abgesetzt wurden ? Sprich jedes Jahr einen Verlustvortrag beantragen bis die Einnahmen die Ausbildungskosten übersteigen ? Kann das jemand so bestätigen ? Demnach wäre es egal wie viel ich bei meiner ersten Lohnsteuerpflichtigen Tätigkeit verdiene.
Mit freundlichen Grüßen
Penduick
-- Editiert von Penduick am 03.12.2020 15:44
Pilotenausbildung Werbungskosten aufschieben
3. Dezember 2020
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Frage vom 3. Dezember 2020 | 15:30
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 6x hilfreich)
Pilotenausbildung Werbungskosten aufschieben
#1
Antwort vom 3. Dezember 2020 | 15:41
Von
Status: Junior-Partner (5366 Beiträge, 1276x hilfreich)
Zitat :gibt es eine Möglichkeit die Kosten erst als Werbungskosten geltend zu machen wenn ich den gelernten Beruf Verkehrspilot ausübe ?
Nein!
Zitat :Kann ich die Ausbildungskosten jedes Jahr aufs neue als Werbekosten anführen
Der Verlust wird solange vorgetragen, bis er "verbraucht" ist.
Bedeutet: Wenn Ihr Gesamtbetrag der Einkünfte als Lediger, ohne Kinder, ca. 15.000 EUR beträgt, ist insoweit der Verlust verbraucht. Der Rest wird auf 2022 vorgetragen.
-- Editiert von Cybert. am 03.12.2020 15:42
#2
Antwort vom 3. Dezember 2020 | 16:25
Von
Status: Unbeschreiblich (49847 Beiträge, 17470x hilfreich)
Zitat:und rechne die Ausbildungskosten in der Steuererklärung 2021 als Werbungskosten an.
Die Werbungskosten werden in dem Jahr angerechnet, in dem sie angefallen sind. Sie erzeugen dann einen Verlustvortrag. Der verbleibende Verlustvortrag wird jeweils in das Folgejahr vorgetragen.
Nehmen wir an, dass Du die Ausbildung in 2019 begonnen hast und in 2019 15.000€ Kosten hattest, sowie in 2020 und 2021 je 30.000€, sowie einen Job ab 2021 mit einem Gehalt von 15.000€, dann passiert folgendes
Mit der Steuererklärung 2019 wird ein Verlustvortrag von 15.000€ festgestellt.
Mit der Steuererklärung 2020 wird ein Verlustvortrag von 45.000€ festgestellt (15.000€+30.000€).
Mit der Steuererklärung 2021 wird ein Verlustvortrag von 60.000€ festgestellt (45.000€+30.000€-15.000€).
Mit der Steuererklärung 2022 wird ein Verlustvortrag von 45.000€ festgestellt (60.000€-15.000€).
usw.
So lange es einen verbleibenden Verlustvortrag gibt wird die im jeweiligen Jahr gezahlte Steuer vollständig erstattet. Es ist jedoch nicht möglich, ein Jahr auszulassen.
Zitat:Derzeit bin ich geringfügig beschäftigt.
Die geringfügige Beschäftigung wird hoffentlich pauschal versteuert, denn anderfalls wird das auch dann mit den Verlusten gegengerechnet, wenn gar keine Steuern anfallen.
-- Editiert von hh am 03.12.2020 16:26
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#3
Antwort vom 3. Dezember 2020 | 20:55
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 6x hilfreich)
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