Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) an wen könnte man sich wenden?

22. Oktober 2023 Thema abonnieren
 Von 
Jonny2
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 7x hilfreich)
Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) an wen könnte man sich wenden?

Hallo,

hätte eine Frage zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), weiß nicht wirklich an wen ich mich wenden soll, hab eine Anfrage an einen Steuerberater für Grenzgänger in der Region getätigt, dieser meinte er könne mir hier nicht helfen. Habe einen Steuerberater für Deutschland gefragt, aber dieser meinte auch das er sich damit nicht aus kennen würde.

Jetzt bin ich etwas überfordert und hoffe hier kann man mich vielleicht wenigstens in die richtige Richtung schupsen..

Also, ich selbst bin Anfang 30, Arbeite In Luxemburg und Lebe in Deutschland. Mein Gehalt wird komplett in Luxemburg versteuert. Eine Steuererklärung musste ich bis jetzt in Deutschland oder in Luxemburg noch nicht machen, da das letzte mal der Steuerberater in Luxemburg meinte, das würde sich erst Lohnen, wenn verheiratet, Haus, Schulden.. das trifft aktuell leider nicht (oder nicht leider) zu.

Lange rede kurzer Sinn..

Habe dieses Jahr einfach mal aus Spass angefangen Bilder zu Zeichnen und diese dann als Druck bei ETSY verkauft, jetzt bin ich natürlich schon über die 2000€ gekommen und auch ETSY hat mich aufgefordert deshalb eine "Zusätzliche Steuernummer" hinzufügen.

Nun habe ich erstmal alles auf Eis gelegt und frage mich was ich jetzt am besten machen soll, also ich werde das nicht hauptberuflich machen und nächstes Jahr wird das ganze sicher nicht soviel werden, da es einfach zu aufwendig ist und Zuviel Zeit kostet.

Was sollte ich jetzt am besten machen?

Vielen Lieben Dank!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127454 Beiträge, 40807x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48962 Beiträge, 17238x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Steuerberater wäre eigentlich die korrekte Antwort gewesen ...


Richtig, aber nicht einen in Luxemburg, sondern einen in Deutschland, da durch die Verkäufe jetzt eine Steuererklärung in Deutschland abzugeben ist.

Zitat (von Jonny2):
ich werde das nicht hauptberuflich machen


Darauf kommt es nicht an.

Zitat (von Jonny2):
und nächstes Jahr wird das ganze sicher nicht soviel werden, da es einfach zu aufwendig ist und Zuviel Zeit kostet.


Auch das ist nicht relevant.

Zitat (von Jonny2):
Was sollte ich jetzt am besten machen?


Die Tätigkeit dem deutschen Finanzamt melden.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jonny2
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Steuerberater wäre eigentlich die korrekte Antwort gewesen ...


Vielen Dank, hab ich wohl im Text bei den vielen Dingen vergessen, tatsächlich hatte ich in Deutschland schon einen Steuerberater gefragt und der meinte er hätte davon keine Ahnung, okay diese Auskunft hatte mich auch nichts gekostet, aber das schließt den Kreis in meinem Text hehe.

Zitat (von Harry van Sell):
Nicht aufgeben und mal hier anfragen
https://www.ihk-trier.de/p/Steuerberatersprechtag_der_IHKStarterzentren_RheinlandPfalz-5-20437.html


Werde mal schauen ob es sowas auch fürs Saarland gibt :_)

Zitat (von hh):
Darauf kommt es nicht an.

Zitat (von hh):
Auch das ist nicht relevant.


Auch vielen Dank für deine Antworten. :)
Ja, das dachte ich mir, da hatte ich nur eher im Hinterkopf ob ich aufgrund der Verkäufe in Zukunft ein Kleingewerbe oder sowas anmelden muss.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48962 Beiträge, 17238x hilfreich)

Zitat (von Jonny2):
da hatte ich nur eher im Hinterkopf ob ich aufgrund der Verkäufe in Zukunft ein Kleingewerbe oder sowas anmelden muss.


Nach meiner Auffassung handelt es sich um eine künstlerische Tätigkeit, also um eine selbstständige aber nicht um eine gewerbliche Tätigkeit. Eine Gewerbeanmeldung ist daher nicht erforderlich.

Zitat (von Jonny2):
tatsächlich hatte ich in Deutschland schon einen Steuerberater gefragt und der meinte er hätte davon keine Ahnung,


Ohje und was macht der "Steuerberater" hauptberuflich?

Nach meiner Auffassung sollte jeder Steuerberater die Fragen beantworten können.

Es stellt sich aber die Frage, ob es sich bei jährlichen Einnahmen in Höhe von nur 2.000€ überhaupt wirtschaftlich lohnt, dafür einen Steuerberater einzuschalten. Ich halte das Ganze für einen Fall, den man durch Beschaffung entsprechender Literatur und mit Hilfe einer Steuersoftware auch selbst lösen kann. Selbst wenn man dabei steuerlich nicht das Optimum herausholt, lohnt sich das dennoch.

Anderfalls drohen für den Steuerberater Kosten, die zusammen mit der anfallenden Steuer die Einnahmen auffressen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2550 Beiträge, 675x hilfreich)

Zitat (von hh):
Eine Gewerbeanmeldung ist daher nicht erforderlich.
Die Anmeldung beim FA aber natürlich trotzdem, §138 Abs.1 Satz 2 AO.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#6
 Von 
Jonny2
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von hh):
Nach meiner Auffassung handelt es sich um eine künstlerische Tätigkeit, also um eine selbstständige aber nicht um eine gewerbliche Tätigkeit. Eine Gewerbeanmeldung ist daher nicht erforderlich.


Ja, das sind halt solche Fragen bei denen ich einfach unschlüssig war, werde mich mal weiter versuchen einzulesen.
Finde halt nur immer wieder spezifische fragen auf die ich dann keine Antwort finde.
z.b. das die 2000€ überschritten wurden.. aktuell (wobei ich das jetzt erstmal auf Eis gelegt habe bis ich das geklärt habe), sind es 4200€ bei 75 Artikel, aber das ist ja noch kein rein gewinn, da muss ich ja sicher noch irgendwie verhackstücken das ich Pro Artikel 15€ inkl. MwST. Herstellungskosten hatte, dann Versand, Verpackung und Folie verschlingt auch Unmengen. So das ich am Ende nicht wirklich weit über den 2000€ bin, wenn das so gerechnet werden kann, aber das ist halt was das man so nur schwer zwischen den Zeilen lesen kann.

Ich werde mir mal eine Aktuelle Steuer Software zu legen, die kostet ja tatsächlich nicht wirklich viel.

VIELEN VIELEN DANK FÜR DEINE MÜHE UND DEINE GEDULD!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48962 Beiträge, 17238x hilfreich)

Zitat (von Jonny2):
Ich werde mir mal eine Aktuelle Steuer Software zu legen, die kostet ja tatsächlich nicht wirklich viel.


Das solltest Du machen.

Zitat (von Jonny2):
Finde halt nur immer wieder spezifische fragen auf die ich dann keine Antwort finde.
z.b. das die 2000€ überschritten wurden.. aktuell (wobei ich das jetzt erstmal auf Eis gelegt habe bis ich das geklärt habe), sind es 4200€ bei 75 Artikel, aber das ist ja noch kein rein gewinn, da muss ich ja sicher noch irgendwie verhackstücken das ich Pro Artikel 15€ inkl. MwST. Herstellungskosten hatte, dann Versand, Verpackung und Folie verschlingt auch Unmengen. So das ich am Ende nicht wirklich weit über den 2000€ bin, wenn das so gerechnet werden kann, aber das ist halt was das man so nur schwer zwischen den Zeilen lesen kann.


Richtig, es ist die Anlage EÜR auszufüllen und dafür bietet so eine Steuersoftware die Möglichkeit, alle Einnahmen und Ausgaben zu erfassen.

Als weiterer Hinweis:
Dein in Luxemburg erzieltes Gehalt muss in die Anlage N-AUS eingetragen werden.

Und wenn Du dann noch die Tätigkeit beim Finanzamt angemeldet hast, dann bekommst Du eine Steuernummer zugeteilt, die Du bei ETSY eintragen kannst. Dazu musst Du dann den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" ausfüllen.

Zitat (von Jonny2):
Finde halt nur immer wieder spezifische fragen auf die ich dann keine Antwort finde.


Einzelne Fragen kannst Du gerne hier im Forum stellen.

Zitat (von Jonny2):
z.b. das die 2000€ überschritten wurden


Das ist die Grenze, ab der ETSY Deine Verkäufe an das Finanzamt melden muss. Eine weitere Bedeutung hat die Grenze nicht.

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