Hallo,
hätte eine Frage zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), weiß nicht wirklich an wen ich mich wenden soll, hab eine Anfrage an einen Steuerberater für Grenzgänger in der Region getätigt, dieser meinte er könne mir hier nicht helfen. Habe einen Steuerberater für Deutschland gefragt, aber dieser meinte auch das er sich damit nicht aus kennen würde.
Jetzt bin ich etwas überfordert und hoffe hier kann man mich vielleicht wenigstens in die richtige Richtung schupsen..
Also, ich selbst bin Anfang 30, Arbeite In Luxemburg und Lebe in Deutschland. Mein Gehalt wird komplett in Luxemburg versteuert. Eine Steuererklärung musste ich bis jetzt in Deutschland oder in Luxemburg noch nicht machen, da das letzte mal der Steuerberater in Luxemburg meinte, das würde sich erst Lohnen, wenn verheiratet, Haus, Schulden.. das trifft aktuell leider nicht (oder nicht leider) zu.
Lange rede kurzer Sinn..
Habe dieses Jahr einfach mal aus Spass angefangen Bilder zu Zeichnen und diese dann als Druck bei ETSY verkauft, jetzt bin ich natürlich schon über die 2000€ gekommen und auch ETSY hat mich aufgefordert deshalb eine "Zusätzliche Steuernummer" hinzufügen.
Nun habe ich erstmal alles auf Eis gelegt und frage mich was ich jetzt am besten machen soll, also ich werde das nicht hauptberuflich machen und nächstes Jahr wird das ganze sicher nicht soviel werden, da es einfach zu aufwendig ist und Zuviel Zeit kostet.
Was sollte ich jetzt am besten machen?
Vielen Lieben Dank!
Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) an wen könnte man sich wenden?
22. Oktober 2023
Thema abonnieren
Frage vom 22. Oktober 2023 | 22:54
Von
Status: Beginner (80 Beiträge, 7x hilfreich)
Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) an wen könnte man sich wenden?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 22. Oktober 2023 | 23:42
Von
Status: Unbeschreiblich (127454 Beiträge, 40807x hilfreich)
Zitatan wen könnte man sich wenden? :
Steuerberater wäre eigentlich die korrekte Antwort gewesen ...
Zitatfrage mich was ich jetzt am besten machen soll, :
Nicht aufgeben und mal hier anfragen
https://www.ihk-trier.de/p/Steuerberatersprechtag_der_IHKStarterzentren_RheinlandPfalz-5-20437.html
#2
Antwort vom 23. Oktober 2023 | 00:28
Von
Status: Unbeschreiblich (48962 Beiträge, 17238x hilfreich)
ZitatSteuerberater wäre eigentlich die korrekte Antwort gewesen ... :
Richtig, aber nicht einen in Luxemburg, sondern einen in Deutschland, da durch die Verkäufe jetzt eine Steuererklärung in Deutschland abzugeben ist.
Zitatich werde das nicht hauptberuflich machen :
Darauf kommt es nicht an.
Zitatund nächstes Jahr wird das ganze sicher nicht soviel werden, da es einfach zu aufwendig ist und Zuviel Zeit kostet. :
Auch das ist nicht relevant.
ZitatWas sollte ich jetzt am besten machen? :
Die Tätigkeit dem deutschen Finanzamt melden.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Steuerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 23. Oktober 2023 | 04:22
Von
Status: Beginner (80 Beiträge, 7x hilfreich)
ZitatSteuerberater wäre eigentlich die korrekte Antwort gewesen ... :
Vielen Dank, hab ich wohl im Text bei den vielen Dingen vergessen, tatsächlich hatte ich in Deutschland schon einen Steuerberater gefragt und der meinte er hätte davon keine Ahnung, okay diese Auskunft hatte mich auch nichts gekostet, aber das schließt den Kreis in meinem Text hehe.
ZitatNicht aufgeben und mal hier anfragen :
https://www.ihk-trier.de/p/Steuerberatersprechtag_der_IHKStarterzentren_RheinlandPfalz-5-20437.html
Werde mal schauen ob es sowas auch fürs Saarland gibt :_)
ZitatDarauf kommt es nicht an. :
ZitatAuch das ist nicht relevant. :
Auch vielen Dank für deine Antworten.

Ja, das dachte ich mir, da hatte ich nur eher im Hinterkopf ob ich aufgrund der Verkäufe in Zukunft ein Kleingewerbe oder sowas anmelden muss.
#4
Antwort vom 23. Oktober 2023 | 10:18
Von
Status: Unbeschreiblich (48962 Beiträge, 17238x hilfreich)
Zitatda hatte ich nur eher im Hinterkopf ob ich aufgrund der Verkäufe in Zukunft ein Kleingewerbe oder sowas anmelden muss. :
Nach meiner Auffassung handelt es sich um eine künstlerische Tätigkeit, also um eine selbstständige aber nicht um eine gewerbliche Tätigkeit. Eine Gewerbeanmeldung ist daher nicht erforderlich.
Zitattatsächlich hatte ich in Deutschland schon einen Steuerberater gefragt und der meinte er hätte davon keine Ahnung, :
Ohje und was macht der "Steuerberater" hauptberuflich?
Nach meiner Auffassung sollte jeder Steuerberater die Fragen beantworten können.
Es stellt sich aber die Frage, ob es sich bei jährlichen Einnahmen in Höhe von nur 2.000€ überhaupt wirtschaftlich lohnt, dafür einen Steuerberater einzuschalten. Ich halte das Ganze für einen Fall, den man durch Beschaffung entsprechender Literatur und mit Hilfe einer Steuersoftware auch selbst lösen kann. Selbst wenn man dabei steuerlich nicht das Optimum herausholt, lohnt sich das dennoch.
Anderfalls drohen für den Steuerberater Kosten, die zusammen mit der anfallenden Steuer die Einnahmen auffressen.
#5
Antwort vom 23. Oktober 2023 | 12:21
Von
Status: Student (2550 Beiträge, 675x hilfreich)
Die Anmeldung beim FA aber natürlich trotzdem, §138 Abs.1 Satz 2 AO.ZitatEine Gewerbeanmeldung ist daher nicht erforderlich. :
taxpert
#6
Antwort vom 23. Oktober 2023 | 16:27
Von
Status: Beginner (80 Beiträge, 7x hilfreich)
ZitatNach meiner Auffassung handelt es sich um eine künstlerische Tätigkeit, also um eine selbstständige aber nicht um eine gewerbliche Tätigkeit. Eine Gewerbeanmeldung ist daher nicht erforderlich. :
Ja, das sind halt solche Fragen bei denen ich einfach unschlüssig war, werde mich mal weiter versuchen einzulesen.
Finde halt nur immer wieder spezifische fragen auf die ich dann keine Antwort finde.
z.b. das die 2000€ überschritten wurden.. aktuell (wobei ich das jetzt erstmal auf Eis gelegt habe bis ich das geklärt habe), sind es 4200€ bei 75 Artikel, aber das ist ja noch kein rein gewinn, da muss ich ja sicher noch irgendwie verhackstücken das ich Pro Artikel 15€ inkl. MwST. Herstellungskosten hatte, dann Versand, Verpackung und Folie verschlingt auch Unmengen. So das ich am Ende nicht wirklich weit über den 2000€ bin, wenn das so gerechnet werden kann, aber das ist halt was das man so nur schwer zwischen den Zeilen lesen kann.
Ich werde mir mal eine Aktuelle Steuer Software zu legen, die kostet ja tatsächlich nicht wirklich viel.
VIELEN VIELEN DANK FÜR DEINE MÜHE UND DEINE GEDULD!
#7
Antwort vom 23. Oktober 2023 | 17:25
Von
Status: Unbeschreiblich (48962 Beiträge, 17238x hilfreich)
ZitatIch werde mir mal eine Aktuelle Steuer Software zu legen, die kostet ja tatsächlich nicht wirklich viel. :
Das solltest Du machen.
ZitatFinde halt nur immer wieder spezifische fragen auf die ich dann keine Antwort finde. :
z.b. das die 2000€ überschritten wurden.. aktuell (wobei ich das jetzt erstmal auf Eis gelegt habe bis ich das geklärt habe), sind es 4200€ bei 75 Artikel, aber das ist ja noch kein rein gewinn, da muss ich ja sicher noch irgendwie verhackstücken das ich Pro Artikel 15€ inkl. MwST. Herstellungskosten hatte, dann Versand, Verpackung und Folie verschlingt auch Unmengen. So das ich am Ende nicht wirklich weit über den 2000€ bin, wenn das so gerechnet werden kann, aber das ist halt was das man so nur schwer zwischen den Zeilen lesen kann.
Richtig, es ist die Anlage EÜR auszufüllen und dafür bietet so eine Steuersoftware die Möglichkeit, alle Einnahmen und Ausgaben zu erfassen.
Als weiterer Hinweis:
Dein in Luxemburg erzieltes Gehalt muss in die Anlage N-AUS eingetragen werden.
Und wenn Du dann noch die Tätigkeit beim Finanzamt angemeldet hast, dann bekommst Du eine Steuernummer zugeteilt, die Du bei ETSY eintragen kannst. Dazu musst Du dann den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" ausfüllen.
ZitatFinde halt nur immer wieder spezifische fragen auf die ich dann keine Antwort finde. :
Einzelne Fragen kannst Du gerne hier im Forum stellen.
Zitatz.b. das die 2000€ überschritten wurden :
Das ist die Grenze, ab der ETSY Deine Verkäufe an das Finanzamt melden muss. Eine weitere Bedeutung hat die Grenze nicht.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
284.235
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
11 Antworten
Top Steuerrecht Themen
-
7 Antworten