Hallo,
meine Freundin und ich betreiben seit über 4 Monaten zusammen einen Podcast.
Bislang haben wir keinerlei Einnahmen generiert, da es für uns zunächst nur ein reines Hobby ist.
Unser Podcast wurde nun auf podimo veröffentlicht (vermutlich durch einen Podcast-RSS-Crawler). Um Insights auf dieser Plattform zu erhalten, müssen wir den Podcast zunächst claimen. Dieser Vorgang ist damit verbunden ein monetisiertes Modell zu wählen, welches uns die Einnahmen unseres Podcasts pro Quartal überweisen würde. Da wir gut 1000 Hörer dort haben könnten vielleicht ein paar Euro dabei rausspringen.
Ich habe Podimo bereits angeschrieben und gefragt ob es auch ein Modell gibt, bei dem wir kein Geld mit unserem Podcast verdienen.
Angeblich gibt es eines, aber auch hier würde uns das Geld unserem Profil zugewiesen (aber noch nicht ausgezahlt) werden. Handelt es sich hierbei schon um einen "Gewinn", der gemeldet werden müsse?
Daher meine Fragen:
- Auch wenn es in den Freibetrag fallen würde: müssen wir unsere Tätigkeit beim Finanzamt (Bayern) anmelden? Hierzu haben wir verschiedenste Informationen im Internet gefunden. Es würde sich hierbei wohl um eine freiberufliche (künstlerische) Tätigkeit handeln.
- Was passiert, wenn wir uns das Geld überweisen lassen. Da wir zu zweit sind und nur ein Konto angeben können, müsste man die Hälfte weiterüberweisen. Wie sieht es hier aus? Muss dafür eine Rechnung an meine Podcast-Freundin von mir erstellt werden?
- Was geschieht, wenn wir das dort erworbene Geld gemeinsam in den Ausbau unseres Podcasts stecken, um z.B. Interviews zu führen, Equipment zu verbessern, etc.? Müssen wir dafür eine Steuererklärung machen?
Wir haben uns nun mit dem Thema ein wenig beschäftigt, aber finden immer wieder unterschiedliche Ansichten ob es ein Gewerbe ist oder nicht, ob meldepflichtig, ob Steuererklärung etc.
Herzlichen Dank im Voraus! Ich hoffe uns kann hier jemand weiterhelfen.
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28. August 2023
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Frage vom 28. August 2023 | 12:47
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 29. August 2023 | 20:37
Von
Status: Master (4577 Beiträge, 1090x hilfreich)
Zitatmüssen wir unsere Tätigkeit beim Finanzamt (Bayern) anmelden? :
Grundsätzlich ja.
ZitatMuss dafür eine Rechnung an meine Podcast-Freundin von mir erstellt werden? :
Nein, m.E. handelt es sich um eine GbR.
ZitatWas geschieht, wenn wir das dort erworbene Geld gemeinsam in den Ausbau unseres Podcasts stecken, um z.B. Interviews zu führen, Equipment zu verbessern, etc.? Müssen wir dafür eine Steuererklärung machen? :
Grundsätzlich nicht, wenn es keinen Gewinn gibt. Das FA wird aber vermutlich eine anfordern.
#2
Antwort vom 30. August 2023 | 02:24
Von
Status: Unbeschreiblich (116147 Beiträge, 39211x hilfreich)
ZitatHandelt es sich hierbei schon um einen "Gewinn", der gemeldet werden müsse? :
Davon würde ich mal ausgehen.
Zitatmüssen wir unsere Tätigkeit beim Finanzamt (Bayern) anmelden? :
Nö, das sit eher freiwillig.
Das müssen kommt dann erst mit den unangenehmen Folgen.
Insofern sollte man unternehmerische Tätigkeiten allen Behörden kundtun gegenüber denen man meldepflichtig ist.
ZitatMuss dafür eine Rechnung an meine Podcast-Freundin von mir erstellt werden? :
Zumindest sollte es eine Abrechnung geben - die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung halt.
ZitatWas geschieht, wenn wir das dort erworbene Geld gemeinsam in den Ausbau unseres Podcasts stecken, um z.B. Interviews zu führen, Equipment zu verbessern, etc.? :
Reinvestitionen können bekanntermaßen den Gewinn schmälern. Man kann soger Rückstellungen fürkünftige Investitionen bilden.
ZitatMüssen wir dafür eine Steuererklärung machen? :
Freiwillig & müssen ... siehe oben.
Zitataber finden immer wieder unterschiedliche Ansichten ob es ein Gewerbe ist oder nicht :
Nun, mit einem (informativen) Podcast der sich nachhaltig an die unbestimmte breite Öffentlichkeit richtet, hat man das "privat" schon lange verlassen.
Man befindet sich also mindestens im Bereich "geschäftsmäßig" - bedeutet man muss also auch schon die damit verbundenen Pflichten erfüllen.
Ob das dann auch schon unternehmerisch / gewerblich ist, kann man episch streiten. Das sind absolute Einzelfallentscheidungen, da können Kleinigkeiten entscheidend sein.
Spätestens mit dem "claimen" hat man dann aber das Unternehmerische / Gewerbliche mit allen Pflichten erreicht.
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#3
Antwort vom 30. August 2023 | 13:15
Von
Status: Student (2262 Beiträge, 606x hilfreich)
Das kommt auf die vertragliche Vereinbarung an! Könnt Ihr das Geld z.B. jederzeit abrufen, ist es auch steuerlich auch beim "Stehenlassen" zugeflossen!ZitatAngeblich gibt es eines, aber auch hier würde uns das Geld unserem Profil zugewiesen (aber noch nicht ausgezahlt) werden. Handelt es sich hierbei schon um einen "Gewinn", der gemeldet werden müsse? :
Wenn die Einkünfte unterhalb des Grundfreibetrages liegen, ist man ggf. nicht verpflichtet eine persönliche ESt-Erklärung abzugeben! Nicht mehr und nicht weniger! Alle weiteren steuerlichen Verpflichtungen wie z.B. Anmelden der Tätigkeit, §138 Abs.1 AO, Steuererklärungspflichten der hier entstandenen Personengesellschaft, Pflicht zur ordnungsgemäßen Gewinnermittlung, Aufzeichnungspflichten z.B. nach UStG, Aufbewahrungspflichten nach AO und HGB, bleiben unverändert im vollem Umfang bestehen.ZitatAuch wenn es in den Freibetrag fallen würde: :
Grade die Reinvestition zeigt, dass es sich um eine gewerbliche/selbständige Tätigkeit und NICHT um steuerlich nicht relevante Liebhaberei handelt.ZitatWas geschieht, wenn wir das dort erworbene Geld gemeinsam in den Ausbau unseres Podcasts stecken, um z.B. Interviews zu führen, Equipment zu verbessern, etc.? Müssen wir dafür eine Steuererklärung machen? :
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