Podcast

28. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
Taskari
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Podcast

Hallo,

meine Freundin und ich betreiben seit über 4 Monaten zusammen einen Podcast.
Bislang haben wir keinerlei Einnahmen generiert, da es für uns zunächst nur ein reines Hobby ist.
Unser Podcast wurde nun auf podimo veröffentlicht (vermutlich durch einen Podcast-RSS-Crawler). Um Insights auf dieser Plattform zu erhalten, müssen wir den Podcast zunächst claimen. Dieser Vorgang ist damit verbunden ein monetisiertes Modell zu wählen, welches uns die Einnahmen unseres Podcasts pro Quartal überweisen würde. Da wir gut 1000 Hörer dort haben könnten vielleicht ein paar Euro dabei rausspringen.
Ich habe Podimo bereits angeschrieben und gefragt ob es auch ein Modell gibt, bei dem wir kein Geld mit unserem Podcast verdienen.
Angeblich gibt es eines, aber auch hier würde uns das Geld unserem Profil zugewiesen (aber noch nicht ausgezahlt) werden. Handelt es sich hierbei schon um einen "Gewinn", der gemeldet werden müsse?

Daher meine Fragen:
- Auch wenn es in den Freibetrag fallen würde: müssen wir unsere Tätigkeit beim Finanzamt (Bayern) anmelden? Hierzu haben wir verschiedenste Informationen im Internet gefunden. Es würde sich hierbei wohl um eine freiberufliche (künstlerische) Tätigkeit handeln.
- Was passiert, wenn wir uns das Geld überweisen lassen. Da wir zu zweit sind und nur ein Konto angeben können, müsste man die Hälfte weiterüberweisen. Wie sieht es hier aus? Muss dafür eine Rechnung an meine Podcast-Freundin von mir erstellt werden?
- Was geschieht, wenn wir das dort erworbene Geld gemeinsam in den Ausbau unseres Podcasts stecken, um z.B. Interviews zu führen, Equipment zu verbessern, etc.? Müssen wir dafür eine Steuererklärung machen?

Wir haben uns nun mit dem Thema ein wenig beschäftigt, aber finden immer wieder unterschiedliche Ansichten ob es ein Gewerbe ist oder nicht, ob meldepflichtig, ob Steuererklärung etc.

Herzlichen Dank im Voraus! Ich hoffe uns kann hier jemand weiterhelfen.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4577 Beiträge, 1090x hilfreich)

Zitat (von Taskari):
müssen wir unsere Tätigkeit beim Finanzamt (Bayern) anmelden?

Grundsätzlich ja.

Zitat (von Taskari):
Muss dafür eine Rechnung an meine Podcast-Freundin von mir erstellt werden?

Nein, m.E. handelt es sich um eine GbR.

Zitat (von Taskari):
Was geschieht, wenn wir das dort erworbene Geld gemeinsam in den Ausbau unseres Podcasts stecken, um z.B. Interviews zu führen, Equipment zu verbessern, etc.? Müssen wir dafür eine Steuererklärung machen?

Grundsätzlich nicht, wenn es keinen Gewinn gibt. Das FA wird aber vermutlich eine anfordern.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116147 Beiträge, 39211x hilfreich)

Zitat (von Taskari):
Handelt es sich hierbei schon um einen "Gewinn", der gemeldet werden müsse?

Davon würde ich mal ausgehen.



Zitat (von Taskari):
müssen wir unsere Tätigkeit beim Finanzamt (Bayern) anmelden?

Nö, das sit eher freiwillig.
Das müssen kommt dann erst mit den unangenehmen Folgen.
Insofern sollte man unternehmerische Tätigkeiten allen Behörden kundtun gegenüber denen man meldepflichtig ist.



Zitat (von Taskari):
Muss dafür eine Rechnung an meine Podcast-Freundin von mir erstellt werden?

Zumindest sollte es eine Abrechnung geben - die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung halt.



Zitat (von Taskari):
Was geschieht, wenn wir das dort erworbene Geld gemeinsam in den Ausbau unseres Podcasts stecken, um z.B. Interviews zu führen, Equipment zu verbessern, etc.?

Reinvestitionen können bekanntermaßen den Gewinn schmälern. Man kann soger Rückstellungen fürkünftige Investitionen bilden.



Zitat (von Taskari):
Müssen wir dafür eine Steuererklärung machen?

Freiwillig & müssen ... siehe oben.



Zitat (von Taskari):
aber finden immer wieder unterschiedliche Ansichten ob es ein Gewerbe ist oder nicht

Nun, mit einem (informativen) Podcast der sich nachhaltig an die unbestimmte breite Öffentlichkeit richtet, hat man das "privat" schon lange verlassen.

Man befindet sich also mindestens im Bereich "geschäftsmäßig" - bedeutet man muss also auch schon die damit verbundenen Pflichten erfüllen.
Ob das dann auch schon unternehmerisch / gewerblich ist, kann man episch streiten. Das sind absolute Einzelfallentscheidungen, da können Kleinigkeiten entscheidend sein.

Spätestens mit dem "claimen" hat man dann aber das Unternehmerische / Gewerbliche mit allen Pflichten erreicht.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2262 Beiträge, 606x hilfreich)

Zitat (von Taskari):
Angeblich gibt es eines, aber auch hier würde uns das Geld unserem Profil zugewiesen (aber noch nicht ausgezahlt) werden. Handelt es sich hierbei schon um einen "Gewinn", der gemeldet werden müsse?
Das kommt auf die vertragliche Vereinbarung an! Könnt Ihr das Geld z.B. jederzeit abrufen, ist es auch steuerlich auch beim "Stehenlassen" zugeflossen!

Zitat (von Taskari):
Auch wenn es in den Freibetrag fallen würde:
Wenn die Einkünfte unterhalb des Grundfreibetrages liegen, ist man ggf. nicht verpflichtet eine persönliche ESt-Erklärung abzugeben! Nicht mehr und nicht weniger! Alle weiteren steuerlichen Verpflichtungen wie z.B. Anmelden der Tätigkeit, §138 Abs.1 AO, Steuererklärungspflichten der hier entstandenen Personengesellschaft, Pflicht zur ordnungsgemäßen Gewinnermittlung, Aufzeichnungspflichten z.B. nach UStG, Aufbewahrungspflichten nach AO und HGB, bleiben unverändert im vollem Umfang bestehen.

Zitat (von Taskari):
Was geschieht, wenn wir das dort erworbene Geld gemeinsam in den Ausbau unseres Podcasts stecken, um z.B. Interviews zu führen, Equipment zu verbessern, etc.? Müssen wir dafür eine Steuererklärung machen?
Grade die Reinvestition zeigt, dass es sich um eine gewerbliche/selbständige Tätigkeit und NICHT um steuerlich nicht relevante Liebhaberei handelt.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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