hallo ,
möchte als privat person eine gebrauchte , alte , Vorrichtung verkaufen , wert ca.15000 € !
der empfänger braucht aber eine rechnung da es eine Firma ist mit rechtsform GmbH !
kann ich einen ganz normalen kaufvertrag nutzen ? und ist das für mich steuerrechtlich ohne folgen ?
Privat Verkauf an GmbH
5. Juli 2020
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Frage vom 5. Juli 2020 | 11:51
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Privat Verkauf an GmbH
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#1
Antwort vom 5. Juli 2020 | 12:06
Von
Status: Junior-Partner (5254 Beiträge, 1247x hilfreich)
Ja, das können Sie, so lange der Preis nicht unangemessen ist und Sie keine Umsatzsteuer erwähnen.
#2
Antwort vom 5. Juli 2020 | 14:43
Von
Status: Senior-Partner (6728 Beiträge, 1565x hilfreich)
Zitat:
möchte als privat person eine gebrauchte , alte , Vorrichtung verkaufen , wert ca.15000 € !
der empfänger braucht aber eine rechnung da es eine Firma ist mit rechtsform GmbH !
Dann schreibt man ihm eben eine Rechnung.
Jeder kann eine Rechnung stellen.
Eine Rechnung ist eine Zahlungsaufforderung, die bestimmte Angaben enthalten muß:
1. Rechnungsteller
2. Rechnungsempfänger
3. Ausreichend genaue Beschreibung der gelieferten Ware, erbrachten Dienstleistung oder des Grundes der Zahlungsforderung (z.B. bei Schadensersatz wg. Sachbeschädigung(
4. Zahlungsziel (wohin soll das Geld und bis wann ist zu zahlen)
Wenn der Rechnungsteller umsatzsteuerpflichtig ist, muß außerdem
5. die Umsatzsteuer auf der Rechnung ausgewiesen werden, und zwar
5a. bei Rechnungsbeträgen bis 150 € inkl. USt nur, daß der Rechnungsbetrag "inklusive X Prozent USt" ist
5b. bei Rechnungsbeträgen über 150 € inkl. USt getrennt der Nettobetrag und der USt-Betrag und der USt-Satz (X Prozent)
und außerdem die Umsatzsteuer-Nummer des Rechnungsstellers oder wenn dieser eine USt-Ident-Nummer besitzt statt der USt-Nummer die USt-Ident-Nummer.
(Ist zwar selten, aber es gibt durchaus Umsatzsteuerpflichtige, die keine USt-Ident-Nummer haben, weil sie nie am innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr teilnehmen und daher keine solche benötigen. Sie haben aber selbstverständlich trotzdem eine USt-Nummer.)
6. Außerdem bei im Handelsregister eingetragenen Rechnungstellern die einschlägigen Pflichtangaben, also HR-Nummer, Geschäftsführer usw.
Für den Privatmann (Verbraucher), der eine Rechnung stellt, fallen 5. und 6. naturgemäß weg...
Zitat:
kann ich einen ganz normalen kaufvertrag nutzen ?
Ja, aber ein Kaufvertrag ersetzt keine Rechnung. Ist aber trotzdem sehr sinnvoll.
Zitat:und ist das für mich steuerrechtlich ohne folgen ?
Jein.
Ich zitiere der Einfachheit halber mal von finanztip.de:
Haben Sie einen in Paragraf 23 EStG erfassten Wertgegenstand in Ihrem Privatvermögen, dann führt dessen Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist zu sonstigen Einkünften. Steuerpflichtig sind diese, wenn alle Veräußerungsgewinne, die Sie in einem Jahr erzielen, insgesamt mindestens 600 Euro betragen.
Die 600 Euro sind eine Freigrenze; das heißt, sobald der Gewinn diese Schwelle erreicht, müssen Sie den gesamten Betrag versteuern. Der Freibetrag gilt je Person. Bei einem zusammen veranlagten Ehepaar könnte also jeder Ehepartner einen Gegenstand verkaufen und einen Veräußerungsgewinn steuerfrei einnehmen, wenn dieser unterhalb von 600 Euro bleibt.
Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist
Für die meisten Wirtschaftsgüter beträgt die Spekulationsfrist ein Jahr zwischen Anschaffung und Verkauf. Allerdings verlängert sich diese auf zehn Jahre, wenn Sie mit dem verkauften Gegenstand Einkünfte erzielt haben. Bei privaten Veräußerungsgeschäften kommt es darauf, ob Sie Einkünfte erzielen wollten („Einkünfteerzielungsabsicht").
Beispiel: Sie sind nebenberuflicher Musiker und haben daraus regelmäßige Einnahmen. Verkaufen Sie Ihr dafür genutztes Musikinstrument innerhalb von zehn Jahren mit Gewinn, müssten Sie diesen versteuern.
Wieweit das im konkreten Fall zutrifft, möge man selbst ermitteln oder einen Steuerberater fragen.
Ansonsten auch: §23 EStG
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#3
Antwort vom 5. Juli 2020 | 14:54
Von
Status: Senior-Partner (6728 Beiträge, 1565x hilfreich)
ZitatJa, das können Sie, so lange der Preis nicht unangemessen ist :
Wenn die GmbH bereit ist, einen "unangemessenen Preis" für das DIng zu bezahlen, kann sie das tun und der Verkäufer kann einen "unangemessenen Preis" kassieren.
Es spricht rechtlich nichts dagegen. "Unangemessene Preise" gibt es sowieso nicht, es gibt nur Preise, die am Markt erzielt werden können. (Und nein, der "Wucherparagraph" greift hier nicht.)
Es kann ja durchaus sein, daß die GmbH den zehnfachen üblichen Marktpreis für das Ding zu zahlen bereit ist, weil sie dringend das Ding braucht, und es anderswo gerade nicht zu bekommen ist.
Und solange nicht Gesellschafter eines Unternehmens auf diese Weise verdeckte Ausschüttungen vornehmen, kann das Finanzamt die Absetzbarkeit von Anschaffungen für das Unternehmen auch nicht ablehnen, weil es sagt "Nö, das hätte man auch billiger bekommen können" oder "Nö, etwas weniger teures hätte es auch getan".
Es gibt im Steuerrecht die berühmte "Goldene Werkbank-Regel": ein Unternehmen kann, wenn es denn aus irgendeinem Grund will, eine Werkbank aus purem Gold als geschäftliche Anschaffung vollumfänglich von der Steuer absetzen, denn es ist allein die unternehmerische Entscheidung des Steuerpflichtigen, welche Aufwendungen er für seine Tätigkeit treibt.
(Der BFH hat das mal bestätigt und entschieden, daß ein Beerdigungs-Unternehmer einen Mercedes 600 Pullmann als Firmenfahrzeug anschaffen und dann steuerlich voll geltend machen kann. Das Finanzamt hatte das beanstandet und gemeint, ein weniger teures Fahrzeug hätte es auch getan. Der BFH sagte schließlich in letzter Instanz: Es geht das Finanzamt nichts an, ob der Steuerpflichtige sein Geld mit einem Firmenwagen für damals 175.000 DM oder mit einem für 25.000 DM zu verdienen versucht. Wenn er meint, daß er mit dem super teuren Auto am Markt erfolgreicher sein kann, ist das allein seine Entscheidung.)
#4
Antwort vom 5. Juli 2020 | 14:57
Von
Status: Junior-Partner (5254 Beiträge, 1247x hilfreich)
ZitatHaben Sie einen in Paragraf 23 EStG erfassten Wertgegenstand in Ihrem Privatvermögen, dann führt dessen Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist zu sonstigen Einkünften. :
Zitateine gebrauchte , alte , Vorrichtung :
ZitatWenn die GmbH bereit ist, einen "unangemessenen Preis" für das DIng zu bezahlen, kann sie das tun und der Verkäufer kann einen "unangemessenen Preis" kassieren. :
Natürlich nur, wenn der Mehrpreis durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist.
ZitatBeispiel: Sie sind nebenberuflicher Musiker und haben daraus regelmäßige Einnahmen. Verkaufen Sie Ihr dafür genutztes Musikinstrument innerhalb von zehn Jahren mit Gewinn, müssten Sie diesen versteuern. :
Hier würde ich eher von einer Betriebseinnahme unabhängig von der Spekulationsfrist ausgehen.
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