Privat entwickeltes Programm verkaufen

6. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Collair
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Privat entwickeltes Programm verkaufen

Guten Morgen Community,

ich würde mich freuen hier gute Antworten zu bekommen, um dann auch ggf. den Gang zu einem Finanzberater einzuleiten. Dazu habe ich eine Reihe von Fragen, davor aber noch kurz die Schilderung der Ausgangssituation:

Ein Freund von mir ist Hobby-Entwickler, Student, arbeitet derzeit Vollzeit und ist im Jahr (weit) über dem Steuerfreibetrag. Als er das gegebene Programm soweit abgeschlossen hat, viel ihm auf, dass es privat Personen gibt die dafür sicherlich monatlich Geld bezahlen wollen. Nun überlegt er sich: Es wäre realistisch auf ein Jahr bezogen ~250€ im Monat (im Schnitt bei Schwankungen von 0-500€) zu "verdienen". Das Geld, welches er durch den Bot erwerben würde, fließt auf digitalem Wege, und auch niemals direkt zu Ihm. Obwohl mein Freund sogar ein Gewerbe angemeldet hat (worüber auch gelegentlich Geld fließt und auch angegeben wird), kann er dieses aus Rahmenbedingungen nicht nutzen (Bitte das so an dieser Stelle als gegeben nehmen).

Folgende Fragen:
- Wie würde das Finanzamt so einen Fall schätzen? Die Zahlungsverläufe sind vom Ansatz an intransparent, und gehen von Privatpersonen aus, die diese Zahlungen auf keiner Abrechnung etc angeben werden.
- Bei einem "Betrag von 1000€ oder weniger" würde die Verfolgung sogar teilweise entfallen (laut Recherche), bezieht sich das auf die berechneten Steuern, oder auf den zu versteuernden Betrag?
- Bei einer Schätzung soll es einen direkt Zuschlag von 5000€ geben, was ist wenn der reale Wert wie in dem aufgezeigten Szenario weit drunter liegt?
- Wie könnte mein Freund sich schützen, um im Falle einer Schätzung dem Finanzamt Daten liefern zu können? Er hätte selbst keine Möglichkeit offizielle Belege zu speichern, da erneut er niemals Kontakt mit dem Geld hätte.
- Wie findet das Finanzamt generell heraus, dass Privatpersonen Steuern hinter ziehen? So wie ich das verstanden habe muss der Geldgeber der Privatperson den Geldfluss irgendwo angegeben haben, und der Hinterzieher eben nicht. Ein weiteres Szenario das ich mir vorstellen könnte wäre, dass Einsicht auf die Konten besteht und dort nicht nachvollziehbare Summen auftauchen.

Eine allgemeine Frage: Ich bin mir sicher, einige von euch werden die mentale Einstellung "Nicht noch so einer, mach was sinnvolles aus deiner Zeit" haben, und zurecht die Nase voll "schlauen" Leuten haben. Falls dem so ist, bitte die obigen Fragen ignorieren und lediglich beantworten, ob ein Finanzberater bei einem Verdacht der Steuerhinterziehung bei einem Erstgespräch/Mandaten verpflichtet ist, diesen beim Finanzamt zu melden?

An dieser Stelle möchte ich nur erwähnen, dass mein Freund ein ehrlicher Knochen ist, bereits fleißig in die Steuerkasse einzahlt, und das auch bis auf den lächerlichen Verlustvortrag, der im Enddefekt den Studenten was vorgaukelt, gut findet :-)

Sonnige Grüße und bleibt Gesund!

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16806x hilfreich)

Hilfestellung zur Steuerhinterziehung geben wir hier nicht.

Zitat:
da erneut er niemals Kontakt mit dem Geld hätte.


Das verstehe ich nicht. Was passiert denn mit dem Geld? Oder ist lediglich physischer Kontakt mit Papier- und Münzgeld gemeint? Den haben viele Gewerbetreibende nicht.

Zitat:
An dieser Stelle möchte ich nur erwähnen, dass mein Freund ein ehrlicher Knochen ist


Dann stellen sich die Fragen doch gar nicht.

-- Editiert von hh am 06.05.2020 08:29

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Collair
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Hilfestellung zur Steuerhinterziehung geben wir hier nicht.


Warum genau klassifiziert du das als Hilfestellung? Sind aus meiner Sicht doch eher die Folgen :) ?

Zitat (von hh):
Das verstehe ich nicht. Was passiert denn mit dem Geld? Oder ist lediglich physischer Kontakt mit Papier- und Münzgeld gemeint? Den haben viele Gewerbetreibende nicht.


Das Geld wird digital transferiert, also kein physischer Kontakt, allerdings auch keine Bewegungen auf dem Konto des Freunds.

Vielen Dank für deine Antwort :-)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Ich schließe mich hier hh an:
Wenn Du herausfinden willst, wie man am besten Steuern hinterzieht, dann ist das hier das falsche Forum.
Ich hab den thread hier mal gemeldet...

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Collair
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
Wenn Du herausfinden willst, wie man am besten Steuern hinterzieht, dann ist das hier das falsche Forum.


Ich sags gerne nochmal, ich Frage lediglich nach dem Ablauf der Steuerschätzung. Falls die letzte der 5 Fragen zu explizit ist, bitte ignorieren.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von Collair):
Wie findet das Finanzamt generell heraus, dass Privatpersonen Steuern hinter ziehen?
Zitat (von Collair):
Falls dem so ist, bitte die obigen Fragen ignorieren und lediglich beantworten, ob ein Finanzberater bei einem Verdacht der Steuerhinterziehung bei einem Erstgespräch/Mandaten verpflichtet ist, diesen beim Finanzamt zu melden?
Also bei gefühlt 11 von 10 Forumsteilnehmern klingeln bei solchen Fragen nun einmal die Alarmglocken! Da hilft das ...
Zitat (von Collair):
An dieser Stelle möchte ich nur erwähnen, dass mein Freund ein ehrlicher Knochen ist,
... wenig!

Zitat (von Collair):
Wie würde das Finanzamt so einen Fall schätzen?
Wieso sollte das FA schätzen? Der Freund ist doch bereits Unternehmer ...
Zitat (von Collair):
mein Freund sogar ein Gewerbe angemeldet hat
... also kennt er sich doch mit den Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten nach HGB, AO und UStG aus! Diese gelten hier genauso wie in jedem anderen Bereich! Und natürlich wird er doch, weil er ein ehrlicher Knochen ist, eine entsprechende Gewinnermittlung mit entsprechenden Belegen (auch elektronisch) vorlegen können, oder?

Wenn er natürlich seinen Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Erklärungspflichten nicht nachkommt, dann kann das FA die EInkünfte natürlich schätzen! Je größer die Verletzung der Mitwirkungspflichten bei deinem Freund ist, desto größer wird der Schätzungsrahmen, der dem FA zur Verfügung steht! Und das FA darf ohne weiteres an den oberen Rand des Schätzungsrahmens gehen und damit auch sehr, sehr deutlich über den angegeben Zahlen liegen!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.783 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.