Hallo,
wie steht es wenn jemand privat neben seiner Arbeit im Auftrag ein Programm erstellt.
1. mit der Haftung für die Funktionsfähigkeit dieses Programms. Was ist wenn hier ein Schaden aufgrund fehlerhafter Programmierung entsteht, haftte die Privatperson weniger als ein Selbstständiger, der diesen Fehler verursacht hat?
2. mit den Steuern
Wenn jemand für solch eins Programm z.B. 500 EUR verlangt, wieviel muss er davon an das Finanzamt abgeben (er ist angestellt und hat sonst keine weiteren privaten Einkünfte außer ca. 150EUR Ebay Einnahmen).
Gruß und danke!
Private Programmierdienstleistung - Haftung - Ste
14. November 2011
Thema abonnieren
Frage vom 14. November 2011 | 09:00
Von
Status: Beginner (125 Beiträge, 6x hilfreich)
Private Programmierdienstleistung - Haftung - Ste
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Und jetzt?
Schon
267.791
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
13 Antworten
Top Steuerrecht Themen
-
7 Antworten