Hallo zusammen,
ich erhalte zukünftig einen Dienstwagen und bin daher noch ein wenig am grübeln was der beste Weg hinsichtlich Versteuerung ist. Grundsätzlich wendet mein Arbeitgeber die 1%-Methode an - sprich 1% für Privatnutzung und 0,03% für den Arbeitsweg.
Ich bin aber meist nur 1-2 x die Woche im Büro, sodass ich im Rahmen der Lohnsteuererklärung auf die Einzelbetrachtung korrigieren möchte. Dazu habe ich nun 2 Fragen ..
1) Was ist, wenn ich die Fahrten zu meiner Betriebsstätte mit dem Wagen meiner Frau (Privatwagen) durchführe - dann habe ich hier ja nicht den Dienstwagen genutzt und muss dafür keine Kosten als geldwerten Vorteil ansetzen, oder?
2) Und reicht dem Finanzamt wirklich eine einfache Auflistung der Tage wann ich mit dem Dienstwagen ins Büro gefahren bin ?
.. gerne könnt ihr natürlich intervenieren, wenn mein Ansatz keinen Sinn macht. Aber ich hätte pro Fahrt zur Betriebsstätte einen geldwerten von 32 EUR (40.000 EUR x 0,002% x 40 km) den ich versteuern muss. Die Fahrt mit meinem Privatwagen kostet mich rein den Sprit betrachtend rund 10 EUR vielleicht.
VG,
Hennes13
Privatfahrzeug trotz Dienstwagen für Arbeitsweg
20. Januar 2023
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Frage vom 20. Januar 2023 | 09:51
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatfahrzeug trotz Dienstwagen für Arbeitsweg
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#1
Antwort vom 20. Januar 2023 | 10:58
Von
Status: Master (4887 Beiträge, 1175x hilfreich)
ZitatAber ich hätte pro Fahrt zur Betriebsstätte einen geldwerten von 32 EUR (40.000 EUR x 0,002% x 40 km) den ich versteuern muss. :
Bedeutet max. 16 Euro Steuern und zwar, wenn man in der Kirche ist und ein gemeinsames zu versteuerndes Einkommen von über 120.000 Euro hat.
ZitatDie Fahrt mit meinem Privatwagen kostet mich rein den Sprit betrachtend rund 10 EUR vielleicht. :
Wenn Sie unter den o.g. Gesichtspunkten auf Wertverlust, Öl, Reifen etc. nicht achten, ist das natürlich etwas günstiger.
ZitatWas ist, wenn ich die Fahrten zu meiner Betriebsstätte mit dem Wagen meiner Frau (Privatwagen) durchführe - dann habe ich hier ja nicht den Dienstwagen genutzt und muss dafür keine Kosten als geldwerten Vorteil ansetzen, oder? :
Es gilt der Beweis des ersten Anscheins, den Sie zu widerlegen haben. Warum nutzt man dann einen Dienstwagen? Ist der Pflicht?
#2
Antwort vom 20. Januar 2023 | 12:56
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo Cybert.,
Danke für die Rückmeldung.
Dienstwagen muss natürlich nicht, aber grad für privat schon hilfreich. Ich schau halt nur wie ich die Steuerbelastung was drücken kann ..
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 20. Januar 2023 | 13:41
Von
Status: Master (4887 Beiträge, 1175x hilfreich)
ZitatDienstwagen muss natürlich nicht, aber grad für privat schon hilfreich. Ich schau halt nur wie ich die Steuerbelastung was drücken kann .. :
Die Steuerbelastung lässt sich durch Verzicht auf einen Dienstwagen drücken.
Der Unterschied, den Dienstwagen für private Fahrten zu verwenden, aber für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte nicht, erschließt sich mir nicht und dem FA vermutlich ebenfalls nicht...
#4
Antwort vom 20. Januar 2023 | 13:59
Von
Status: Philosoph (13740 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
was passiert denn mit dem Dienstwagen in der Zeit in der du mit dem Wagen deiner Frau auf Arbeit bist?
Ist dann vielleicht sie damit unterwegs? (das würde ich dann als Gestaltungsmissbrauch sehen)
Stefan
#5
Antwort vom 20. Januar 2023 | 15:41
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
@reckoner .. zum Beispiel, ja. In die Richtung zielte auch meine Frage. Wenn es da was wie gestaltungsmissbrauch gibt, dann schließt sich das aber ja aus ..
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