Privatkredit...Schenkungssteuer?

21. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
AlexXYZ
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 7x hilfreich)
Privatkredit...Schenkungssteuer?

Hallo,

folgende Situation:
Ich verfüge über ein nicht unbeachtliches Erbvermögen, und stehe gerade kurz davor jemandem einen Privatkredit zur Verfügung zu stellen.
(Nebenbei: Es soll mir hier nicht um die Abwägung der Umstände, Hintergründe und des Risikos gehen. Das alles habe ich bereits wochenlang (!) durchdacht, beraten und überlegt. Ich stehe davor es in die Tat umzusetzen.)

Es geht konkret um einen nicht geringen Betrag von 25.000€, der über 6 oder 7 Jahre (muss noch ausgemacht werden) zurückgezahlt werden soll.
Es wird alles genau vertraglich festgehalten (Vordruck + 2 kleine Ergänzungen).

Unklar ist mir nun noch die Lage bezüglich der evtl. anfallenden Schenkungssteuer!
Nach einigen Telefonaten mit Finanzbehörden bin ich nun etwas "vage verunsichert".

"Prinzipell" würde ich der betreffenden Person den Betrag zinsfrei zur Verfügung stellen. Das wäre bei nicht-verwandten Personen bis 20.000€ steuerfrei und "unkritisch".
Ab dieser Schwelle würde (soweit ich es verstanden habe) Schenkungssteuer anfallen, sofern (!) ein Zinssatz von "niedriger als 5,5%" vereinbart würde.
Mit einem Zinssatz in dieser Höhe könnte die "3. Person" aber sogar leben!

Jetzt die Frage:

1. Ist der Privatkredit von 25.000€ mit (!) vereinbartem Zinssatz von 5,5% (dann müssten wir es auf 7 Jahre ausdehnen) GARANTIERT STEUERFREI?

2. Wie muss ich diesen Vorgang melden? Reicht es, eine Kopie des unterschriebenen Vertrages an mein zuständiges Finanzamt zu senden?

3. Wenn ja, kommen weitere Formalitäten auf mich zu?

Kurz zu meiner Situation: Ich selbst bin schwer krank, derzeit arbeitslos und momentan (!) ebenfalls von meiner Erbschaft lebend. (Und ja, der Privatkredit ist trotz meiner eigenen Situation gut überlegt - trotz "Restrisiko".)
Ich habe daher derzeit mit dem Finanzamt rein gar nichts zu tun, und ich möchte es tunlichst vermeiden, dass weitere belastende Formalitäten auf mich zu kämen. Ist dem so?

Wie würde der Zinssatz von 5,5% genau berechnet?
Reicht es, "einfach" die 25.000€ mit *1,055 zu multiplizieren, und den resultierenden Gesamtbetrag (26.375€ ) durch die Monats-Anzahl (84 Monate / 7 Jahre) zu teilen, um auf die monatlichen Raten (in dem Fall 313,99€ ) zu kommen?
Oder muss ich mit Zinses-Zinsen rechnen?
"Ich persönlich" möchte es so unkompliziert wie möglich lösen...

Vielen Dank!

MfG...



-- Editiert von AlexXYZ am 21.06.2018 00:33

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12 Antworten
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#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zu 1.: Ja, allerdings ist auch ein Darlehensvertrag mit marktüblichen Zinsen garantiert steuerfrei. Daneben fallen selbst dann keine Steuern an, wenn das Darlehen zinsfrei gewährt wird, da die ersparten Zinsen weniger als 20.000€ insgesamt betragen.

Du kannst den Zinssatz daher frei vereinbaren.

Zu 2.: Ja, wenn Du tatsächlich 5,5% Zinsen verlangst, musst Du im Hinblick auf die Schenkungssteuer gar nichts machen.

Zu 3.: Zinseinnahmen unterliegen bei Dir der Einkommensteuer. Aus den Angaben wird nicht klar, ob Du ggf. zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet bist, wenn Du Zinsen verlangst.

Den geringsten Aufwand hast Du daher, wenn Du keine Zinsen verlangst.



-- Editiert von hh am 21.06.2018 08:40

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Reicht es, "einfach" die 25.000€ mit *1,055 zu multiplizieren, und den resultierenden Gesamtbetrag (26.375€ ) durch die Monats-Anzahl (84 Monate / 7 Jahre) zu teilen, um auf die monatlichen Raten (in dem Fall 313,99€ ) zu kommen?
Oder muss ich mit Zinses-Zinsen rechnen?


Die Zinsen fallen pro Jahr an und Du musst mit Zinseszins rechnen.

Da funktioniert nur mit Hilfe eines Rechners für Annuitätendarlehen und der Erstellung eines Tilgungsplanes.

Ich habe das mal kurz gemacht und komme auf eine anfängliche Tilgung von 12% bei einem Zinssatz von 5,5%, wenn das Darlehen nach 7 Jahren getilgt sein soll. Daraus ergäbe sich dann eine monatliche Rate von 364,85€.

Die gesamten Zinszahlungen würden dann 5.081€ betragen, liegen also weit unterhalb des Schenkungsfreibetrages von 20.000€.

Bei zinsfreier Gewährung kannst Du einfach den Darlehensbetrag durch die Anzahl der Raten teilen.

-- Editiert von hh am 21.06.2018 09:00

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AlexXYZ
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo hh,

Vielen Dank für die Nachrichten!

Zitat:
Zu 1.: Ja, allerdings ist auch ein Darlehensvertrag mit marktüblichen Zinsen garantiert steuerfrei. Daneben fallen selbst dann keine Steuern an, wenn das Darlehen zinsfrei gewährt wird, da die ersparten Zinsen weniger als 20.000€ insgesamt betragen.

Du kannst den Zinssatz daher frei vereinbaren.

Okay, das unterscheidet also ein "Privatkredit/Darlehen" von einer tatsächlichen "Schenkung"?
Und auch in diesem Fall (0% Zinsen) mit konstanten Rückzahl-Raten wäre dann NUR die Zins-Ersparnis (!?) als "Schenkungs-Anteil" zu werten (der unter 20.000€ liegen muss)?
DANN wäre es ja tatsächlich unkritisch und der zinsfreie Darlehens-Betrag könnte (rein theoretisch) auch noch ca. 2-3x so hoch sein...

Zitat:
Zu 2.: Ja, wenn Du tatsächlich 5,5% Zinsen verlangst, musst Du im Hinblick auf die Schenkungssteuer gar nichts machen.

Das hat mich jetzt doch etwas verwirrt. Das steht für mich etwas im Widerspruch zu "oben"?

Zitat:
Da funktioniert nur mit Hilfe eines Rechners für Annuitätendarlehen und der Erstellung eines Tilgungsplanes.

Wenn ich es richtig verstanden habe, werden die Zinsen also jährlich erneut auf den jeweils VERBLEIBENDEN Restbetrag angewendet?
Muss die jährliche Neu-Berechnug (was ja auch im Voraus geht) dann immer zum 31.12. erfolgen, oder immer nach jeweils 12 Monaten ab Vertagsabschluss (wenn der Vertag z.B. ab 1.7. beginnen würde)?


Kurz zur betreffenden Situation:
Es geht um eine Bekannte mit Job, kleiner Family usw., die einem Online-Betrug zum Opfer gefallen ist (ich kenne die Details, es ist leider nichts zu machen), und nun dadurch hoch verschuldet ist. "Dank" Schufa-Einrägen dadurch bekommt sie trotz gutem Job keinen Kredit bei der Bank.

Es wäre sowohl für mich als auch für Sie das einfachste, einen Null-Prozent-Kredit zu vereinbaren, da wie dann einen Dauerauftrag schalten könnten, mit konstanten Raten - und die Sache würde "einfach so laufen", ohne ständig die Beträge anpassen und berechnen zu müssen, mit der "Angst im Nacken", dabei irgendeinen juristischen Fehler zu machen.

Deswegen müsste ich eben SICHER wissen, dass es auch bei 25.000 bei 0% keine Probleme gibt (ich WERDE den Vertrag an das Finanzamt schicken).
Wenn "unerwartet" hohe Kosten auf Sie zukommen würden, wäre sie wieder insolvent, und DANN hätte ich auch Nachteile davon!
(An "Strafen" wegen (unfreiwilliger) Steuer-Hinterziehung will ich lieber gar nicht erst denken...das ist diese "Angst" die ich habe...)

Danke und Gruß...!



-- Editiert von AlexXYZ am 21.06.2018 19:50

-- Editiert von AlexXYZ am 21.06.2018 19:53

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Das hat mich jetzt doch etwas verwirrt. Das steht für mich etwas im Widerspruch zu "oben"?


Bei 5,5% Zinsen liegt keine Schenkung vor, somit muss man nichts anzeigen. Unter 5,5%-Zinsen liegt zwar eine Schenkung vor, die nach § 30 ErbStG anzeigepflichtig ist, die in diesem Fall aber unter dem Freibetrag liegt. Es passiert übrigens nichts, wenn Du keine Anzeige machst.

Zitat:
Muss die jährliche Neu-Berechnug (was ja auch im Voraus geht) dann immer zum 31.12. erfolgen, oder immer nach jeweils 12 Monaten ab Vertagsabschluss (wenn der Vertag z.B. ab 1.7. beginnen würde)?


Nein, normalerweise sogar jeden Monat. Bei einer 5,5% Zinsen und 12% Tilgung sieht das dann so aus

Datum ....... Rate .............. Zins .............. Tilgung ......... Restschuld
30.06.2018 ....................... ...................... ..... 0,00 Euro -25.000,00 Euro
30.07.2018 364,58 Euro 114,58 Euro 250,00 Euro -24.750,00 Euro
30.08.2018 364,58 Euro 113,44 Euro 251,14 Euro -24.498,86 Euro
30.09.2018 364,58 Euro 112,29 Euro 252,29 Euro -24.246,57 Euro
30.10.2018 364,58 Euro 111,13 Euro 253,45 Euro -23.993,12 Euro
30.11.2018 364,58 Euro 109,97 Euro 254,61 Euro -23.738,51 Euro
30.12.2018 364,58 Euro 108,80 Euro 255,78 Euro -23.482,73 Euro
30.01.2019 364,58 Euro 107,63 Euro 256,95 Euro -23.225,78 Euro
30.02.2019 364,58 Euro 106,45 Euro 258,13 Euro -22.967,65 Euro
30.03.2019 364,58 Euro 105,27 Euro 259,31 Euro -22.708,34 Euro
30.04.2019 364,58 Euro 104,08 Euro 260,50 Euro -22.447,84 Euro
usw.

Die Rate ist dann übrigens die ganze Zeit konstant. Bitte mit den Begriffen "Annuitätendarlehen Rechner Tilgungsplan" suchen, dann findest Du Rechner, die das einfach ausrechnen.

Zitat:
Deswegen müsste ich eben SICHER wissen, dass es auch bei 25.000 bei 0% keine Probleme gibt (ich WERDE den Vertrag an das Finanzamt schicken).


Ja, das ist sicher. Der Schenkungssteuer unterliegen nur die ersparten Zinsen, nicht jedoch der Darlehensbetrag

Zitat:
Wenn "unerwartet" hohe Kosten auf Sie zukommen würden, wäre sie wieder insolvent, und DANN hätte ich auch Nachteile davon!


Dann wäre Dein Geld ganz oder teilweise verloren. Dieses Risiko gehst Du hier ein, aber ich denke, dass Dir das bewusst ist. Das wäre dann aber auch keine Schenkung.


-- Editiert von hh am 21.06.2018 20:44

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#5
 Von 
AlexXYZ
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat:
Bei 5,5% Zinsen liegt keine Schenkung vor, somit muss man nichts anzeigen. Unter 5,5%-Zinsen liegt zwar eine Schenkung vor, die nach § 30 ErbStG anzeigepflichtig ist, die in diesem Fall aber unter dem Freibetrag liegt. Es passiert übrigens nichts, wenn Du keine Anzeige machst.

Okay.
Ich habe mich mal bezüglich Annuitätendarlehen belesen (Wikipedia ist da scheinbar gar nicht verkehrt um es zu verstehen)...
Ein Tilgungsdarlehen wäre also das "normale" Darlehen, wobei monatlich (oder jährlich) die Raten angepasst (verringert) werden müssen - und ein Annuitätendarlehen wäre deine Berechung, bei der der Summen-Zinssatz stetig fällt und die Tilgung steigt, wobei konstante Raten dabei herumkommen.

Kann man ein Annuitätendarlehen als Privatkredit festsetzen? Auf diesen Vordrucken für Privat-Kredite steht nichts derlei, da trägt man nur Höhe, Zinssatz und Laufzeit ein...was schließt man da dann ab? "Standardmäßig" ein Tilgungsdarlehen mit variierenden Raten?

Was heißt "es passiert nichts" wenn man nichts anzeigt? Dann ist es (falls keine Steuern dabei anfallen!) natürlich keine Steuerhinterziehung - aber das "weiß" dann ja niemand! Dann würde man sich also nur Strafbar machen bei "Nicht-Meldung" + Steuerpflicht?

----------------------

Das heißt im Umkehrschluss, dass wenn ich ein 0%-Kredit gewähre (der dann natürlich immer konstante Raten hat), dann MUSS ich es zwar anzeigen, aber es "würde keine Steuerpflicht dabei herumkommen" (da Zinsvorteil geringer als Freibetrag)?
Oder ich muss es in dem Fall dann AUCH NICHT anzeigen, eben WEIL keine Steuerpflicht entsteht?


DANN würde ich die Methode mit dem unkomplizierten 0%-Kredit bevorzugen! Ich muss "persönlich" (man kennt sich ja ;) ) keinen Vorteil aus der Kreditleistung ziehen, und der Zins-Verlust für mich ist mir jetzt nicht wirklich der Rede wert...
Ich würde es dann so machen, und (wegen nicht vorhandener Steuer-Pflicht!) auch nicht melden, einfach um unnötige Formalitäten zu sparen...
So "simpel" wie möglich...

...können Sie (oder sagt man hier im Forum auch "Du"?) mir DAFÜR (unkomplizierter 0%-Kredit ohne Anzeige) das (natürlich unverbindliche) "Go" geben?

DANKE!!! Wirklich...
(Toll dass es so ein Forum gibt wo man sich auch in Rechtsfragen unkompliziert helfen kann - ohne kostspielige Orgien! Ich helfe dafür selbst in ganz anderen Foren/Themen...) :)
"Ich" möchte ja hiermit auch jemandem aus der Patsche helfen - und mich selbst nicht in Schwierigkeiten bringen...

MfG...Alex




-- Editiert von AlexXYZ am 21.06.2018 22:27

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2372 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von AlexXYZ):
Ich würde es dann so machen, und (wegen nicht vorhandener Steuer-Pflicht!) auch nicht melden, einfach um unnötige Formalitäten zu sparen...
Da die gesetzliche Anzeigepflicht besteht, ist das aber keine unnötige Formalität! Deswegen das ...
Zitat (von AlexXYZ):
(unkomplizierter 0%-Kredit ohne Anzeige)
... hier niemand gutheißen können!


Und natürlich müssen die eingenommenen Zinsen in der persönlichen ESt-Erklärung angegeben werden!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
AlexXYZ
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo taxpert,

also MUSS ich es in JEDEM FALL DOCH anzeigen?

Jetzt hat sich seit gestern spontan eine ganz neue Situation ergeben:
Derjenigen der ich den Kredit zur Verfügung stellen möchte hat ganz unerwartet nun doch einen Bank-Kredit über ihre Mutter bekommen - allerdings nur über 20.000€.
Der Gedanke war nicht neu (und dort dann auch nochmal unkomplizierter), sie hilft ihr wo sie kann (die Mutter ist auch noch verhältnismäßig jung). Allerdings ging das bisher nicht, da sie selbst noch einen großen Kredit abzubezahlen hatte, der neuerdings ausgelaufen ist, und sie für sie mit einem Teil ihrer nun abbezahlten Eigentumswohung "bürgt".
(Ab hier habe ich mit den genauen Details dann ja nichts mehr am Hut.)

Es geht nun also "nur noch" um 5.000€. Ich atme dabei etwas auf. Das würde ich dann in jedem Fall zinsfrei machen.
Eigentlich wollen wir morgen unterschreiben...
Das Risiko wäre für mich dann zumindest "sehr überschaubar"...

Wegen Einkommensteuererklärung:
Ich hatte ja oben etwas zu meiner Situation geschrieben, dass ich momentan nicht in Arbeit bin, dazu alleinstehend und auch keine weiteren Einkommensquellen (Miete, etc.) habe.
Daher mache ich auch keine Steuererklärung.
Würde mich das (auch die 5.000€ Kredit) nun dazu zwingen, jährlich eine Steuererklärung zu machen?

Ich habe leider wenig Erfahrung mit so etwas... :sad:

Danke!




-- Editiert von AlexXYZ am 22.06.2018 13:44

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
und ein Annuitätendarlehen wäre deine Berechung, bei der der Summen-Zinssatz stetig fällt und die Tilgung steigt, wobei konstante Raten dabei herumkommen.


Richtig und in der realen Welt, d.h. bei Banken bekommt man eigentlich nur Annuitätendarlehen.

Zitat:
Kann man ein Annuitätendarlehen als Privatkredit festsetzen?


Ja sicher

Zitat:
Das heißt im Umkehrschluss, dass wenn ich ein 0%-Kredit gewähre (der dann natürlich immer konstante Raten hat), dann MUSS ich es zwar anzeigen, aber es "würde keine Steuerpflicht dabei herumkommen" (da Zinsvorteil geringer als Freibetrag)?


So ist es.

Zitat:
...können Sie (oder sagt man hier im Forum auch "Du"?) mir DAFÜR (unkomplizierter 0%-Kredit ohne Anzeige) das (natürlich unverbindliche) "Go" geben?


Ich Duze hier jeden. Ja, die Variante ist die unkomplizierteste, denn dann musst Du Dir keine Gedanken machen, ob Du selbst Einkommensteuer zahlen musst. Schenkungssteuer fällt auch nicht an. Und um dem § 30 ErbStG zu genügen kannst Du eine kurze formlose Mitteilung an das Finanzamt schicken, dass Du Person X ein zinsloses Darlehen in Höhe von X€ gewährt hast. Das Beifügen des Darlehensvertrages ist nicht erforderlich.

Zitat:
Würde mich das (auch die 5.000€ Kredit) nun dazu zwingen, jährlich eine Steuererklärung zu machen?


Wenn er zinslos gewährt wird: Nein
Wenn er verzinst gewährt wird: Vielleicht, da ich nicht ganz glauben kann, dass Du ein Einkommen in Höhe von 0€ hast.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
AlexXYZ
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat:
Ich Duze hier jeden.

Okay. :)
Das ist ja auch eingentlich "Foren-Usus" - aber man weiß ja nie ;)

Zitat:
Ja, die Variante ist die unkomplizierteste, denn dann musst Du Dir keine Gedanken machen, ob Du selbst Einkommensteuer zahlen musst. Schenkungssteuer fällt auch nicht an. Und um dem § 30 ErbStG zu genügen kannst Du eine kurze formlose Mitteilung an das Finanzamt schicken, dass Du Person X ein zinsloses Darlehen in Höhe von X€ gewährt hast. Das Beifügen des Darlehensvertrages ist nicht erforderlich.

Okay. Dann werde ich es jetzt einfach GENAU SO MACHEN und ins kalte Wasser springen:
- Vertrag (mit pers. Daten, Ausweiskopie, usw.)
- Kreditbetrag: 5.000€
- Zinssatz: 0%
- Laufzeit: entweder 3 oder 5 Jahre (ihre Mutter übernimmt für sie einen Teil der Rate - 365€/Monat - des großen 20.000€-Bank-Kredits, siehe letzter Beitrag von mir)
- Vertragsbeginn: 1.7.2018
- Geldtransfer bis zu diesem Termin (entweder Überweisung oder Bar)

Ich werde dazu noch ergänzend reinschreiben, dass der Rückzahl-Weg je nach Absprache variieren kann (Überweisung, Bar, PayPal, ...) - unabhängig von der geregelten Rückzahlungs-Pflicht.
(Wobei es vermutlich auf einen "simplen" Dauerauftrag hinauslaufen wird).

Dann werde ich ein kurzes formloses Schreiben mit den genannten Daten aufsetzen, und wir werden es in 2-facher Ausführung sowohl an mein als auch an ihr Finanzamt schicken.

...und schauen was passiert! (Höchst wahrscheinlich ja nichts...)

Okay? :)

Zitat:
Wenn er zinslos gewährt wird: Nein
Wenn er verzinst gewährt wird: Vielleicht, da ich nicht ganz glauben kann, dass Du ein Einkommen in Höhe von 0€ hast.

Leider (und das wird natürlich NICHT auf ewig so bleiben!) ist es MOMENTAN tatsächlich so, dass ich ein Einkommen von 0€ habe...
Ich lebe IM MOMENT sehr bescheiden von dem Vermögen (kleine 1-Zimmer-Wohnung, kein Auto, und nur Krankenkasse, Miete+NK, und Handy/Internet - nicht mal Festnetz.)


Dann nochmal Vielen Dank an alle an dieser Stelle!

Gruß!



-- Editiert von AlexXYZ am 22.06.2018 16:03

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
AlexXYZ
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 7x hilfreich)

...PS.:

Letzte Unsicherheit:
Ihre Mutter wird ihr von diesem Bank-Kredit "ihre" (durch den Betrug entstandenen) offenen Rechnungen bezahlen - (da ist einiges verschiedenes dabei - von geplatzten Handy-Verträgen, Artikeln, Möbelhaus-Käufen, bis hin zu Inkasso-Forderungen).
In dem Fall (Rechnung für andere bezahlen), inkl. Übernahme eines Teils der Raten für Sie, handelt es sich ja dann ebenfalls um Schenkungen von ihrer Mutter an Sie. Allerdings ist hier der Freibetrag ja schlicht RIESIG.

ABER:
Korreliert die "Schenkung" durch ihre Mutter (Verwandschaft 1. Grades!) eventuell mit der Schenkung der Zinsen der 5.000€ durch MICH (unverwandter Dritter)??

Danke!



-- Editiert von AlexXYZ am 22.06.2018 16:17

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Korreliert die "Schenkung" durch ihre Mutter (Verwandschaft 1. Grades!) eventuell mit der Schenkung der Zinsen der 5.000€ durch MICH (unverwandter Dritter)??


Nein, die Freibeträge gelten für jede Beziehung Schenker-Beschenkter getrennt. Es werden also nicht Schenkungen verschiedener Personen an den gleichen beschenkten zusammen gerechnet.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
AlexXYZ
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 7x hilfreich)

So, heute habe ich es erledigt.

Wir haben am Sonntag den Vertrag gemacht, alle diese Eckpunkte festgehalten, sodass das Geld bis 1.7. transferiert wird und die 1. 36-Monats-Rate am 1.8. gezahlt wird.

Eigentlich wollten wir es Bar machen, und haben es auch so reingeschrieben, obwohl ich mich heute dann dazu entschlossen habe es doch zu überweisen (Bank hätte auch für die 5.000€ 2 Tage gebraucht).
Habe einen Ausdruck von der Überweisung dazugepackt (an Stelle von "Geld übergeben am...").

Dazu kommt dann, dass bei "Family-Menschen" eben IMMER "irgendwas ist"...dann muss der Kleine ins Krankenhaus, ne Woche später nochmal, dann wirds abends auf der Arbeit spät, 2 Tage später hat der Schwieger-Opa einen Schlaganfall...usw. (Ich rede das NICHT klein, und weiß durchaus dass das alles nicht zum Feiern ist!)

...nur ich persönlich kenne es nicht selbst, und bei diesem ganzen Formalkram der sich dann EWIG hinzieht, "langt es halt irgendwann".

Ich lasse mir von Ihr jetzt noch einen Screenshot von dem Dauerauftrag schicken (sie hat nur ein iPhone - sonst nichts) - und dass soll es gut sein. :)

Die Finanzamt-Meldung wollten wir noch zusammen fertig machen (ist eben wieder was dazwischen gekommen) - aber ich denke wir lassen es einfach bleiben.
Sogar die Dame auf der Bank (!!) hat gemeint, das wäre nicht nötig.
Hoffentlich...!

(...irgendwann bin ich dann auch mit den Nerven am Ende, ohne das wirklich persönlich zu meinen... ;) )

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