Hallo
Ich hoffe mal das ich mein erstes Posting gleich richtig gesetzt habe.
Meine Frau besucht gerade ein Deutschkurs (6 Monate).
Nun hat sie noch etwas privat Untericht gebraucht, bei einer Lehrerin.
Stand auch in der Zeitung.
Gebe Deutschuntericht für Nachhilfe, Ausländer usw.
Jedenfalls war jetzt meine Frau seit 2 Monaten dabei.
(2 mal die Woche eine Stunde).
Eine Stunde kostet 20 Euro. Bezahlung immer nach Ende der Stunde.
Monat = 160 Euro.
Jetzt habe ich nach der Rechnung gefragt.
Da meinte sie das hätte ich vorher sagen sollen, dann hätte aber die Stunde 38 Euro gekostet.
Entweder nachzahlen oder es gibt keine Rechung.
Jetzt mal die Frage, habe ich das Recht auf eine Rechung über die 20 Euro die Stunde?
mfg
Pampanga33
-- Editiert von Pampanga33 am 12.02.2009 21:30
Privatuntericht Deutschkurs gibt es keine Rechnung
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
--- editiert vom Admin
Genau so und nicht anders. Am besten noch Zeugen suchen und Zeitungsanzeige mit der Werbung.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
"Daraus könnte man schließen, dass sie die niedrigen Beträge NICHT versteuert!"
Echt? Da wäre nun wirklich keiner drauf gekommen.
"Jetzt mal die Frage, habe ich das Recht auf eine Rechung über die 20 Euro die Stunde?"
Natürlich. Wer eine Leistung oder ein Produkt am Markt kauft, hat immer das Recht auf eine Rechnung. Außer man hat sich vorher drauf geeinigt, dass es keine Rechnung gibt. Dies wiederum wäre allem Anschein nach Beihilfe zur Steuerhinterziehung.
quote:
Wozu brauchen Sie diese Rechnung? In der Regel kann man einen Deutschkurs nicht absetzen - und der Tipp über mir, ist quasi ein Tipp zur Anzeige wegen Steuerhinterziehung!
Mein Steuerberater meinte sowas kann man absetzen (oder versuchen).
Weil sie damals einen Brief bekomme hatte, von der Ausländerbehörde über eine Verfügung einen Intergrationkurs zu besuchen.
Das war bis 2005 immer freiwillig jetzt ist es Pflicht.
Zitat:Jetzt mal die Frage, habe ich das Recht auf eine Rechung über die 20 Euro die Stunde?"
Natürlich. Wer eine Leistung oder ein Produkt am Markt kauft, hat immer das Recht auf eine Rechnung. Außer man hat sich vorher drauf geeinigt, dass es keine Rechnung gibt. Dies wiederum wäre allem Anschein nach Beihilfe zur Steuerhinterziehung.
Also man hat sich auf nichts geeinigt
Nur das die Stunde 20 Euro kostet.
Ich hielt es auch immer logisch das man eine Rechnung bekommt.
Ich dachte nur da gibt es was für klein Unternehmer, wo die keine Rechnung austellen dürfen, wenn sie unter ca, 11000 Euro verdienen im Jahr.
Also erst mal vielen Dank, werde der netten Dame mal ein Brief schreiben, das ich innerhalb 14 Tage die Rechnung haben möchte, ansonsten werde ich micht mit dem Finanzamt in Verbindung setzen.
mfg
Pampanga
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-- Editiert von Pampanga33 am 13.02.2009 14:51
-- Editiert von Pampanga33 am 13.02.2009 14:52
-- Editiert von Pampanga33 am 13.02.2009 14:53
-- Editiert von Pampanga33 am 13.02.2009 14:53
"Ich dachte nur da gibt es was für klein Unternehmer, wo die keine Rechnung austellen dürfen, wenn sie unter ca, 11000 Euro verdienen im Jahr."
Die Grenze liegt glaube ich bei 17.500. Rechnung ausstellen dürfen die schon, allerdings darf darin dann keine Umsatzsteuer enthalten sein.
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