Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt: Person X arbeitet als IT'ler in einem Unternehmen. Aufgrund einer allgemeinen Aufrüstaktion der PCs hat Person X die Möglichkeit eine Anzahl ausrangierter PCs (zum Beispiel 20 Stück) günstig zu erwerben. Diese möchte sie neu aufsetzen und auf privater Basis wieder verkaufen. Hierbei wird der Verkaufspreis der PCs ca. 50 € über dem Einkaufspreis liegen.
Wäre hier schon eine Gewerbeanmeldung erforderlich? Oder reicht es die Einnahmen am Ende des Jahres in der Steuererklärung anzugeben?
Viele Grüße
markus
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Privatverkauf -
25. Juli 2014
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Frage vom 25. Juli 2014 | 17:31
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 5x hilfreich)
Privatverkauf -
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#1
Antwort vom 27. Juli 2014 | 23:13
Von
Status: Unbeschreiblich (120290 Beiträge, 39865x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Wäre hier schon eine Gewerbeanmeldung erforderlich? <hr size=1 noshade>
Da eine größere Anzahl von Artikel einzig zum Zwecke des gewinnbringenden Weiterverkaufe erworden wird, wäre das sinnvoll, da das Argument "Privatverkauf" vor keinem Richter Bestand haben dürfte.
quote:<hr size=1 noshade>Hierbei wird der Verkaufspreis der PCs ca. 50 € über dem Einkaufspreis liegen. <hr size=1 noshade>
Hier sollte man auch einen Risikozuschlag für die Gewährleistung einfliesen lassen ...
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
#2
Antwort vom 31. Juli 2014 | 18:31
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 5x hilfreich)
quote:
Da eine größere Anzahl von Artikel einzig zum Zwecke des gewinnbringenden Weiterverkaufe erworden wird, wäre das sinnvoll, da das Argument "Privatverkauf" vor keinem Richter Bestand haben dürfte.
Das verunsichert mich doch etwas. Ich habe nämlich auf dem zuständigen Gewerbeamt nachgefragt, und die Dame teilte mir (nachdem sie selbst Rücksprache gehalten hatte) mit, dass in meinem Fall keine Anmeldung nötig sei. Aber schriftlich habe ich das natürlich nicht.
Sollte man sich das schriftlich bestätigen lassen, damit man auf der sicheren Seite ist? Ein Gewerbe anzumelden, um ein paar alte Rechner aus einem Firmenbestand verkaufen zu können, lohnt absolut nicht, wenn man darauf eine Garantie geben muss.
Grüße
markus
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#3
Antwort vom 31. Juli 2014 | 21:08
Von
Status: Unbeschreiblich (120290 Beiträge, 39865x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>wenn man darauf eine Garantie geben muss. <hr size=1 noshade>
Eine Garantie muss man nicht geben, die ist freiwillig.
Aber der zivilrechtlichen Haftung in Rahmen der Gewährleistung wird man sich nicht entziehen können.
Den Richter interessiert es nicht, ob man so einen Zettel vom Gewerbeamt hat.
Natürlich kann man es versuchen und hoffen das man einfach Glück hat. Wenn es schief geht, dann wird es halt teuer ...
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
#4
Antwort vom 1. August 2014 | 10:51
Von
Status: Philosoph (13743 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
quote:Ich vermute mal, dass diese Auskunft daraus resultierte, dass es eine einmalige Aktion sein wird.
Ich habe nämlich auf dem zuständigen Gewerbeamt nachgefragt, und die Dame teilte mir (nachdem sie selbst Rücksprache gehalten hatte) mit, dass in meinem Fall keine Anmeldung nötig sei.
Aber ob man das bei 20 Stück auch noch so sehen kann?
Jedenfalls entbindet das nicht von der Gewährleistung.
Aber was ist denn eigentlich so schlimm daran? Für den Fall der Fälle würde ich mir einfach ein oder zwei Rechner aufbewahren, um Ersatz liefern zu können.
Wenn ich privat alte Elektronik verkaufe, garantiere ich sogar oft ausdrücklich die Funktion (ansonsten Rücknahme innerhalb von 2 Wochen), das erhöht den Preis (und ich weiß ja, dass alles OK ist, das Risiko ist überschaubar).
Stefan
#5
Antwort vom 2. August 2014 | 14:44
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16840x hilfreich)
Man kann jetzt darüber streiten, ob man für den Verkauf von 20 PCs eine Gewerbeschein benötigt.
Unstreitig ist aus meiner Sicht jedoch, dass es sich dabei um gewerblichen Handel im Sinne des Steuerrechtes und im Sinne des Gewährleistungs- und Widerrufsrechtes handelt. Gewerblich in diesem Sinne handelt jeder, der Waren alleine mit Gewinnerzielungsabsicht kauft und verkauft.
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#6
Antwort vom 14. August 2014 | 00:03
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 5x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Gewerblich in diesem Sinne handelt jeder, der Waren alleine mit Gewinnerzielungsabsicht kauft und verkauft.
<hr size=1 noshade>
Nach §2 UStG muss die Tätigkeit auch nachhaltig sein, um als gewerblich zu laufen. Ich nehme an, wenn du vom Steuerrecht sprichst, beziehst du dich auf das UStG?
Es wäre ja dann noch zu klären, ob ein Ankauf von 20 Rechnern mit anschließendem Wiederverkauf als nachhaltig angesehen werden muss. Ist das objektiv gesehen nachhaltig?
Viele Grüße
Markus
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