Hallo zusammen,
Ich habe mein Anliegen schon im Gewährleistungsforum platziert, die Frage hat aber auch einen vielleicht steuerrechtlichen Anteil, daher hier nochmal. Vielleicht könnt ihr mir hier eine Antwort geben.
Hier mal die Story:
Es gibt zwei Geschäftsführer A und B und einen Käufer C. Ein Fahrzeug wird durch A privat importiert und bis zum Verkauf nie in DE angemeldet. Der Gesellschaftspartner B inseriert und bewirbt dann das Fahrzeug. C findet das Inserat und besichtigt o.g. Fahrzeug bei B in den Verkaufsräumen. (nur für den Kontext: C ist die gesellschaftliche Verbindung von A und B nicht bekannt) Der Verkauf erfolgt dann als privat durch A. B erhält daraufhin eine Provision für die Vermittlung.
Meine Frage hierzu an euch entsteht als Konsequenz auf die Frage der Gültigkeit des Privarkaufs:
Ist es in dem Fall noch ein sauberer Privatkauf, wenn über die Provision von A an B die eigene Firma am Kauf beteiligt wurde, oder erfüllt diese Konstellation einen gewerblichen Verkauf und man hätte eigentlich auf der Basis ganz normal eine volle Differenzsteuer abführen müssen, anstatt nur das Provisionsgeschäft von B?
VG Maik
Privatverkauf von Geschäftsführer mit Provision an Partner
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ich finde schon
ZitatEin Fahrzeug wird durch A privat importiert und bis zum Verkauf nie in DE angemeldet. :
als Indiz für gewerbliches Handeln. Offenbar wurde das Fahrzeug mit Verkaufsabsicht erworben.
Zitatman hätte eigentlich auf der Basis ganz normal eine volle Differenzsteuer abführen müssen, :
Nur möglich, wenn der Import aus der EU stammt und nicht der USt unterlag. Wurde das Fahrzeug aus dem Drittland eingeführt, greift § 25a UStG nicht.
-- Editiert von Cybert. am 07.02.2022 00:16
Zunächst sollte man sich darüber klar werden, WAS man eigentlich wissen will! Geht es einem um die Gewährleistung oder um die Steuer? Denn es kann ohne weiteres sein, dass man zu unterschiedlichen Resultaten kommt, je nachdem in welchem Rechtsgebiet man sich befindet!ZitatIch habe mein Anliegen schon im Gewährleistungsforum platziert :
Geschäftsführer von was? GmbH? GbR? Oder vielleicht doch vom jeweiligen Einzelgewerbe?ZitatEs gibt zwei Geschäftsführer A und B :
Ein Indiz schon, aber eben nur ein Indiz! Soweit A und B Geschäftsführer einer GmbH sind, dann stellt das Kfz natürlich zunächst Privatvermögen dar, wenn es vom GeFü privat und nicht über die GmbH gekauft wurde. Auch bei einer PersGes oder EU kann das Kfz ohne weiteres für den privaten Gebrauch erworben worden sein, nur dass sich private Gründe ergeben haben, dass man sich noch vor Zulassung wieder gegen das Kfz entschieden hat.ZitatIch finde schon :
Zitat (von Balko90210):
Ein Fahrzeug wird durch A privat importiert und bis zum Verkauf nie in DE angemeldet.
als Indiz für gewerbliches Handeln. Offenbar wurde das Fahrzeug mit Verkaufsabsicht erworben.
taxpert
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ZitatAuch bei einer PersGes oder EU kann das Kfz ohne weiteres für den privaten Gebrauch erworben worden sein, nur dass sich private Gründe ergeben haben, dass man sich noch vor Zulassung wieder gegen das Kfz entschieden hat. :
Das ist unstrittig. Die zeitlichen Zusammenhänge sind hier nicht bekannt und insbesondere die Provisionsvereinbarung von Bedeutung.
Möglicherweise liegt bei dieser sogar ein Fall des § 41 AO vor. Die Sv-Schilderung ist dafür einfach zu dünn.
Hallo, ich kann nochmal versuchen die Zeitlichen Zusammenhänge und Details drum herum etwas besser zu skizzieren.
Ich habe aber mittlerweile herausgefunden, dass der Vermittler noch ein Einzelgewerbe führt, worüber er sehr wahrscheinlich dann auch die Provision verrechnet haben wird... sorry für die nachträglich Info.
Die Provisionierung wurde nur mündlich bekanntgegeben und daher weiß ich nicht, ob die Anzahlung dafür gedient hat, der Verkäufer A später B entlohnt hat, oder am Ende gar auch überhaupt nicht verrechnet wurde.
Die Gesellschaftsform beider wäre eine GmbH Co KG.
Hier mal der Zeitliche Zusammenhang für die vllt noch offene Frage zur Privatkauffrage:
Der Verkäufer A, welcher das KFZ importiert hat, ist Deutscher Staatsbürger. Ob für A ein Wohnsitz im Drittland (des Kaufes für den Import) vorliegt, ist mir nicht bekannt - nehmen wir mal ein nein an. Der Ankauf und der Import durch A haben ein Jahr vor dem Verkauf in Deutschland an C (ich) stattgefunden. Der Importgrund in den Zollpapieren ist "Restaurierungsprojekt" (Mir sind hierzu keine derartigen Arbeiten bekannt, die man als solche betiteln würde). Der Verkäufer steht in diesen Unterlagen direkt und ohne Firmennennung - daher die initiale Annahme des Privatkaufs der Ware durch A im Drittland. Das Fahrzeug ist bis zum Verkauf an C in DE nicht angemeldet worden, daher ist A nie Halter, aber ggf. privater Eigentümer gewesen - was noch zur Debatte steht. Das Fahrzeug wurde nach Verkauf an C erst für den Deutschen TÜV vorbereitet - das Fahrzeug wurde demnach weder in dem Jahr hergerichtet (Importgrund), noch für eine private Nutzung für den TÜV bereit gemacht (Einzelabnahme historisches US Fahrzeug).
Ich glaube jetzt habe ich alles.
Ich denke das ist aber wohl dann eher kein Steuerthema mehr, maximal wenn sich doch ein gewerblicher Verkauf daraus ergeben könnte, oder bei Bestehen einer direkten Verbindung über die gemeinsame Firma (auch KFZ Handel) es steuerlich nicht zulässig ist, es dann auf die andere zu legen(?).
VG Maik und vielen Dank für die Rege Teilnahme!
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