Problem mit Insolvenzgeld / Steuererklärung

25. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
arthrex
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 7x hilfreich)
Problem mit Insolvenzgeld / Steuererklärung

Guten Tag,

ich schildere mal kurz mein Problem und hoffe Infos und Tipps dazu zu bekommen !

Meine Ex-Arbeitgeberin ist insolvent geworden, auf der Lohnsteuerbescheinigung 2014 waren die 3 Monate für die ich dann in 2015 (Auszahlungszeitpunkt) Insolvenzausfallgeld erhalten habe aber mit aufgeführt ! Hab mir damals nix dabei gedacht, Geld habe ich ja bekommen und ich war froh dass ich danach mal abschalten konnte da es ein ziemlicher Kampf war mit meiner Ex-Arbeitgeberin der mich nervlich ziemlich angegriffen hat !

Nun will ich die Steuererklärung für 2015 machen und das Insolvenzgeld fällt mir ein ... lese etwas nach und sehe dass ich das I-Geld auch nochmal angeben muss ! Macht mich natürlich stutzig da es ja dann um den Progressionsvorbehalt geht und sich dass auf die Steuererklärung auswirkt ... im Endeffekt wäre das aber doch dann doppelt gemoppelt weil der Betrag ja in der Steuererklärung 2014 schon auftaucht !

Die Ex-Arbeitgeberin gibt es nicht mehr, selbst wenn wäre es für mich nervlich nicht möglich da irgendwas rückwirkend ändern zu lassen geschweige denn überhaupt in Kontakt zu treten!

Bin jetzt am überlegen was ich am besten mache, sollte ich ein Gespräch mit dem Finanzamt suchen, reicht es wenn ich ein Anschreiben mit den ganzen Schilderungen und z.B. Kopien der Steuererklärung beifüge, muss ich dann trotzdem erstmal das I-Geld mit angeben in der Steuererklärung ? Fragen über Fragen, vielleicht kennt sich jemand aus und kann mir weiterhelfen ?

Vielen Dank sage ich vorab für die Rückmeldungen !

Mit freundlichen Grüßen !

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

muss ich dann trotzdem erstmal das I-Geld mit angeben in der Steuererklärung ? Na sicher - Sie haben es doch 2015 erhalten.
selbst wenn wäre es für mich nervlich nicht möglich da irgendwas rückwirkend ändern zu lassen geschweige denn überhaupt in Kontakt zu treten! Dann haben Sie halt Pech gehabt.
im Endeffekt wäre das aber doch dann doppelt gemoppelt weil der Betrag ja in der Steuererklärung 2014 schon auftaucht! Sie können aber nicht selbst entscheiden, in welchem Jahr Sie das Insolvenzgeld gern angeben würden. Sie haben es fehlerhaft in 2014 angegeben. Eine Änderung der Lohnsteuerbescheinigung wollen Sie nicht erwirken. Dann müssen Sie halt damit leben, daß das Geld zweimal in der Steuererklärung auftaucht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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