Problem mit dem Finanzamt - Nachzahlung

22. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
kas.kle
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Problem mit dem Finanzamt - Nachzahlung

Hallo,

wir haben in 2017 geheirtatet und hatten die Steuerklasse 3 und 5. Unser Steuerberater hat uns empfohlen, die Steuerklasse auf 4 und 4 mit Faktor zu vechseln.
Anfang 2018 haben wir einen Antrag beim Finanzamt gestellt und unsere Einkommen mitgeteilt.
Der Antrag kam irgendwann zurück mit einem 'post it' - "sind das Jahreseinkommen"? - Ja. Wir haben den nochmal unterschrieben und nicht mehr von denen gehört.
Im April haben wir unsere Steuereklärung gemacht. Nachzahlung... 6.800€ Wie kann das denn sein? Sie haben uns doch den Faktor berechnet.
Wir haben beim Finanzamt angerufen und gesagt, dass wir den Antrag sehen möchten, weil wir auf jeden Fall keinen Fehler gemacht haben. Wir haben den zu zweit ein paar mal überprüft. Die Antwort: Nein, das dürfen wir nicht machen. Hmm... ok? Stimmt das überhaupt? Wie kann ich fast 7.000 überweisen wenn ich ziemlich sicher bin, dass wir nicht schuld sind?
Wir haben dann noch vorgeschlagen dass wir 5.000 überweisen und den Rest in Raten bezahlen. Antwort: Nein, das dürfen nur die Hartz 4 - Empfänger. Ist das so? ich dachte, man kann einen Antrag stellen um das ganze zu begründen...

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4889 Beiträge, 1176x hilfreich)

Zitat (von kas.kle):
Wir haben dann noch vorgeschlagen dass wir 5.000 überweisen und den Rest in Raten bezahlen. Antwort: Nein, das dürfen nur die Hartz 4 - Empfänger. Ist das so? ich dachte, man kann einen Antrag stellen um das ganze zu begründen...

Sie müssen nachweisen, dass Sie nicht mehr zahlen können und auch keinen Kredit bekommen. Das FA ist nämlich kein Kreditinstitut.

Zitat (von kas.kle):
Wir haben beim Finanzamt angerufen und gesagt, dass wir den Antrag sehen möchten, weil wir auf jeden Fall keinen Fehler gemacht haben. Wir haben den zu zweit ein paar mal überprüft. Die Antwort: Nein, das dürfen wir nicht machen. Hmm... ok? Stimmt das überhaupt?

Verwaltungsakte sind nach § 126 AO zu begründen. Allerdings verstehe ich den Sachverhalt noch nicht ganz...

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2115 Beiträge, 736x hilfreich)

Der Antrag ist erst einmal zweitranging.

Steuererklärung für 2018?
Vom Steuerberater erstellt oder selber gemacht?
Bescheid gelesen? Irgendwelche Erläuterungen? Die "wichtigen" stehen normalerweise ziemlich am Anfang der Textwüste.
Bescheid kontrolliert? Stimmen die Angaben im Bescheid mit denen in der Erklärung überein?
Beide das ganze Jahr gearbeitet oder einer arbeitslos, in Elternzeit oder ähnliches?

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47620 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat:
Der Antrag kam irgendwann zurück mit einem 'post it' - "sind das Jahreseinkommen"? - Ja. Wir haben den nochmal unterschrieben und nicht mehr von denen gehört.


Wirklich keinen Bescheid erhalten, welche Faktoren denn festgelegt wurden? Wenn nein, was steht denn als Steuerklasse und Faktor in den Gehaltsabrechnungen?

Zitat:
Im April haben wir unsere Steuererklärung gemacht. Nachzahlung... 6.800€ Wie kann das denn sein?


Selbst wenn die Steuerklassen nicht geändert wurde und alles bei 3/5 geblieben ist, wäre das ein ungewöhnlich hoher Betrag. Wie hoch sind denn Eure Bruttojahreseinkommen?

Zitat:
Wir haben beim Finanzamt angerufen und gesagt, dass wir den Antrag sehen möchten, weil wir auf jeden Fall keinen Fehler gemacht haben.


Ihr meint den Antrag auf Steuerklassenwechsel, den ihr selbst gestellt habt? Warum habt Ihr keine Kopie oder ein Duplikat davon?

Zitat:
Wie kann ich fast 7.000 überweisen wenn ich ziemlich sicher bin, dass wir nicht schuld sind?


Das ist jetzt aber eine mutige Annahme. Alleine aus dem Umstand, dass 7.000€ nachgezahlt werden sollen kann man keine Rückschlüsse darauf ziehen, wer hier den Fehler gemacht hat.

Zitat:
Wir haben dann noch vorgeschlagen dass wir 5.000 überweisen und den Rest in Raten bezahlen.


Zunächst einmal sollte genau geprüft werden, was denn die Ursache einer derart hohen Nachzahlung ist. Was sagt denn Euer Steuerberater dazu?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

wie immer wenn es um Steuerklassen geht: Für die endgültige Steuer sind die ohne Belang.

Daher sollte vordringlich die Steuererklärung bzw.der Bescheid überprüft werden.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2369 Beiträge, 631x hilfreich)

Letztendlich gibt es verschiedene Möglichkeiten, was schief gelaufen sein könnte!

1. Faktor beim FA tatsächlich falsch in ElStam erfasst (z.B. statt 0,985 wurde 0,0985 erfasst)

2. ArbG hat LSt falsch einbehalten (z.B. ElStam-Daten nicht neu abgeholt und weiter mit StKl III berechnet)

3. ArbG hat LSt falsch an FA gemeldet (Mitteilung des ArbG von 2018 überprüfen und mit Gehaltsabrechnungen vergleichen)

In allen Fällen ist die Steuer jetzt aber richtig festgesetzt und fällig!

Im Fall 1 und 2 hätte es aber auffallen müssen dass jetzt -nach zuvor 3/5- jeden Monat auf einmal gut 500 € mehr von den Gehältern bleiben! Außerdem sollte in diesen Fällen natürlich sofort die ElStam-Daten bzw. die Gehaltsabrechnungen geprüft werden, da sich der fehler dann aller Wahrscheinlichkeit nach in 2019 fortsetzt und die nächste hohe Nachzahlung droht!

Im Fall drei kann nicht der ESt-Bescheid angegriffen werden, sondern es muss zunächst ein Abtrechnungsbescheid nach §218 AO beantragt werden. Zeitgleich sollte natürlich der ArbG aufgefordert werden, die Meldung entsprechend zu ändern.

Letzte Möglichkeit -wie auch schon von @hh und @reckoner gesagt- die festgesetzte Steuer ist zu hoch, aber rund 20.000 € zu hohes Einkommen sollte auch auffallen!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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