Problem mit dem Zoll

27. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
Brave10191
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Problem mit dem Zoll

Hallo,

ich habe heute ein Schreiben bekommen das ich min 4 Stangen Zigaretten gekauft haben soll. Wie kommen die darauf, ich habe lediglich nur eine gekauft bzw. sollen die mir das erstmal beweisen. Aber darum geht es nicht. Wie sieht das mit der höhe der Bußgeldern ungefähr aus. Ich hab mal gehört, dass man bei einer Stange lediglich die Steuern zurückzahlen muss, richtig?

cu Brave




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mampfred
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 45x hilfreich)

Nicht ganz. Das gilt nur, wenn du die Sache zugibst, BEVOR die Jungs gegen dich ermitteln. Ansonsten kann es - je nach Sachlage - ein Bußgeld oder sogar ein Strafverfahren geben.

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"utque antehac flagitiis ita tunc legibus laborabatur"

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#2
 Von 
Louis Cypher
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 194x hilfreich)

Könnte ich nähere Informationen über den Tatvorwurf bekommen? Wo sollen sie denn die Zigaretten gekauft haben (im Ausland per Postversand, beim ill. Händler, etc.)? Vielleicht kann man die Frage dann genauer beantworten.

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"Louis Cypher"

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#3
 Von 
Brave10191
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Stangen habe ich irgendwann am Anfang diesen Jahres bei einem Bekannten gekauft (hier in Deutschland). Der ist im August dann "aufgeflogen" und somit hat der Zoll davon Wind bekommen.

cu Brave

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#4
 Von 
Louis Cypher
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 194x hilfreich)

Also handelt es sich um mehrere Stangen. Aber wie dem auch sei, es kommt darauf an, was beweisbar ist (Aussage Deines Bekannten oder dessen Aufzeichnungen, sofern vorhanden). Wenn er Dir Zigaretten verkauft hat, so wird sein Tatvorwurf vermutlich auf Steuerhehlerei lauten (§ 374 AO ). Bei Dir kommt es jedoch auf die nachgewiesene Menge an. In der Regel wird so verfahren:

bis 400 Zigaretten - Verwarnung nach § 30a TabStG (bis 35,--EUR Verwarnungsgeld)
bis 1.000 Zigaretten - Bußgeldverfahren (Steuer ca. 27,--EUR/Stange + Bußgeld in gleicher Höhe + Kosten)
ab 1.000 Zigaretten - Strafverfahren wegen Steuerhehlerei.

Die genannten Werte sind jedoch (insbesondere im Hinblick auf die Steuer - diese hängt von den Zigaretten selbst ab) nur Näherungswerte.

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#5
 Von 
Brave10191
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,
ich hab mich dahingehend auch schon schlau gemacht, aber ich hab erst mal einen Widerspruch eingereicht. Die sollen mir das ersteinmal beweisen.

Danke für die Antworten

cr Brave

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