Hallo
Jemand bekommt €100.000 Abfindung (Entlassung wegen Betriebsschließung) und netto € 1600 Arbeitslosengeld 1.
Die Abfindung wird nach der Fünftelregelung gezahlt.
Das Arbeitslosengeld unterliegt ja den Progressionsvorbehalt, wird bei der Berechnung noch die Abfindung berücksichtigt, oder nur das reine Arbeitslosengeld?
Die Abfindung wurde ja bereits versteuert.
Danke für eure Hilfe
-- Editiert von Moderator am 02.10.2020 18:58
-- Thema wurde verschoben am 02.10.2020 18:58
Progressionsvorbehalt Abfindung betroffen?
1. Oktober 2020
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Frage vom 1. Oktober 2020 | 10:34
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 6x hilfreich)
Progressionsvorbehalt Abfindung betroffen?
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#1
Antwort vom 2. Oktober 2020 | 18:59
Von
Status: Unbeschreiblich (32821 Beiträge, 17247x hilfreich)
Ja, natürlich fließt beides in die Berechnung der Steuer ein.
Und jetzt?
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