Hallo liebes Forum,
es geht um den Progressionsvorbehalt. Folgendes Szenario:
- Nicht-EU Bürger, lange wohnhaft in Deutschland, zieht im April 2010 nach Großbritannien um einen neuen Job anzufangen
- Dt Wohnsitz aufgegeben, abgemeldet usw.
- Dt Steuererklärung ausgefüllt, FA verlangt jedoch Nachzahlung aufgrund eines erhöhten Steuersatzes im Rahmen des Progressionsvorbehalts
Wie kann der Betroffende nun gegen die Nachzahlung argumentieren?
Würde mich über Eure Antworten sehr freuen!
Progressionsvorbehalt Wegzug Ausland
20. Juni 2011
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Frage vom 20. Juni 2011 | 18:40
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Progressionsvorbehalt Wegzug Ausland
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#1
Antwort vom 21. Juni 2011 | 09:50
Von
Status: Unbeschreiblich (47488 Beiträge, 16808x hilfreich)
quote:
Wie kann der Betroffende nun gegen die Nachzahlung argumentieren?
Gar nicht, es sei denn dem Finanzamt wäre ein Fehler unterlaufen. Das kann man aber anhand der Angaben nicht beurteilen.
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