Progressionsvorbehalt

22. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
Jackymae
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Progressionsvorbehalt

Guten Tag und Hallo,
ich möchte einmal Dampf ablassen über den meiner Meinung nach ungerechten Progressionsvorbehalt in der Steuererklärung. Gerade Arbeitslose, Kranke und Eltern im Mutterschutz fallen darunter, die geringere steuerfreie Leistungen beziehen aber am Ende als Nachzahler die Welt nicht mehr verstehen... Geld aus der Zeit der Erwerbstätigkeit wird höher versteuert als bei Arbeitnehmern, die das ganze Jahr gearbeitet haben. Sehe ich das nun richtig oder falsch?

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
suppel
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 3x hilfreich)

Der Staat hat nichts zu verschenken. Über die Steuerprogression holt er sich ein Teil oder ganze Leistung zurück.

Ich empfinde das auch eine Art Mogelpackung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Menetekel
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 10x hilfreich)

Sie sehen dies nicht falsch. Andererseits sollten Sie natürlich bedenken, daß der Staat auch die Möglichkeit hätte, Arbeitslosengeld etc. vollständig der Einkommensteuer zu unterwerfen. Dann würden Sie natürlich stärker belastet als nur durch den Progressionsvorbehalt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Ich kann keine wirkliche Ungerechtigkeit am Progressionsvorbehalt sehen.

Wenn z.B. jemand 6 Monate gearbeitet hat und dann 6 Monate arbeitslos war, dann spielt der Progressionsvorbehalt eine große Rolle.

Ohne Progressionsvorbehalt würde dieser Arbeitnehmer eine erhebliche Steuererstattung für die ersten 6 Monate erhalten. Mit welcher Begründung sollte die Steuer nachträglich für diese Zeit reduziert werden?

Selbst mit Progressionsvorbehalt erhält so ein Arbeitnehmer aufgrund des vergleichsweise niedrigen Einkommens in der zweiten Jahreshälfte eine teilweise Erstattung der in der ersten Jahreshälfte gezahlten Steuer.

Der Wegfall des Progressions würde dazu führen, dass jemand der in der zweiten Jahreshälfte einen niedriger bezahlten Job angenommen hat (z.B. Teilzeit) erheblich mehr Steuern zahlen müsste, als jemand, der in dieser Zeit arbeitslos war, selbst, wenn beide in Summe das gleiche Nettoeinkommen hatten.

Ohne Progressionsvorbehalt hätte der Arbeitslose durch die Steuererstattung am Ende ein höheres Nettoeinkommen als derjenige, der gearbeitet hat.

Der Progressionsvorbehalt ist daher aus meiner Sicht absolut berechtigt und benachteiligt keineswegs den Personenkreis, der Lohnersatzleistungen bezogen hat.

Wenn der Arbeitgeber sich korrekt an die Lohnsteuerrichtlinien gehalten hat, kann durch den Progressionsvorbehalt übrigens keine Nachzahlung auftreten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jackymae
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Tao,
wenn der Arbeitgeber sich korrekt an die Lohnsteuerrichtlinien gehalten hat....
hat er z.B. 15% Lohnsteuer an das Finanzamt abgeführt.Durch den Progressionsvorbehalt werden aber am Ende z.B. 17% oder mehr Steuern fällig - wie gesagt für den Zeitraum wo alle anderen nur 15% zahlen müssen.Selbst der Grundfreibetrag, der eigentlich "steuerfrei" sein soll wird so versteuert. Da Arbeitslosengeld nur 65% - 67% des letzten Nettolohns sind, tut so eine Nachzahlung natürlich ganz schön weh.Mit Krankengeld und Mutterschaftsgeld ist es genauso.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Das ist so nicht richtig.

Wenn jemand z.B. für 3 Monate im Jahr Krankengeld oder Arbeitslosengeld bezogen hat und im Rest des Jahres Arbeitslohn, dann ergibt sich folgendes Bild:

Der Arbeitnehmer hat in den 9 Monaten mit Arbeitslohn jeden Monat z.B. 20% Lohnsteuer gezahlt, wie jeder andere auch, der das gleiche Gehalt hatte.

Jemand, der in den letzten 3 Monaten weiter gearbeitet hat, hat dann auch weiterhin 20% Lohnsteuer monatlich gezahlt, was ja auch logisch ist.

Wenn jetzt jemand krank oder arbeitslos wird, dann unterliegt diese Geld dem Progressionsvorbehalt. Anderfalls würde er genauso behandelt, wie jemand, der in diesen 3 Monaten gar kein Einkommen erzielt hat. Die Jahressteuer wird immer so berechnet, als wenn man sein Einkommen auf das ganze Jahr gleichmäßig verteilt. Er würde also auf sein Einkommen z.. nur 15 Steuern zahlen und somit die 5% Differenz erstattet bekommen.

Durch den Progressionsvorbehalt wird er schlechter gestellt, als jemand, der in diesem Zeitraum gar kein Geld bekommt, aber immer noch besser, als jemand, der nicht arbeitslos oder krank geworden ist. Er zahlt auf seinen Arbeitslohn dann z.B. 18% Steuern und bekäme somit nur die 2% erstattet.

Auf keinen Fall bezahlt derjenige jedoch soviel Steuern oder sogar mehr Steuern, als jemand, der das ganze Jahr hinduch weiter gearbeitet hat.

Daher halte ich das Verfahren für absolut fair und korrekt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.337 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen