Progressionsvorbehalt/"Grundlagenermittlung

13. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.07.2017 21:08:38
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 0x hilfreich)
Progressionsvorbehalt/"Grundlagenermittlung

Hallo,
ich hätte da mal eine Frage bzgl. der Einkünfte die dem Progressionsvorbehalt, hier geht es um Krankengeld, unterliegen.

Die Krankenkasse bescheinigt, dass der Steuerpflichtige im Jahre von 2010 von insgesamt 10.000 EURO (gerundet von mir) erhalten hat. Von diesem Betrag sind die Beitragsanteile zur Sozialversicherung einbehalten worden. Bei den Beiträgssätzen zur SV sind dies ungefähr 1.200 EURO gewesen.

Werden nun 10.000 EURO mit dem individuellen Steuersatz der Progression unterworfen oder nur 8.800 EURO, nämlich der um die SV Beiträge verminderte Betrag. Oder aber, werden die SV Beiträge sogar bei den Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt und mindern somit den % Steuersatz, der dann auf die volle erhalte Lohnersatzleistung in Ansatz gebracht wird?

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8 Antworten
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#1
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo

Es sind die Bruttobeträge einzutragen, welche auf die Bestätigungsschreiben der Krankenkasse ausgewiesen sind.
Diese bescheinigung fügst du der Steuererklärung bei. Die gezalten RV-beiträge sind in den entsprechenden zeilen aus Vorsorgeaufwendungen einzutragen. KV-beiträge dürfen nicht abgezogen werden, da diese auch von der Krankenkasse übernommen worden sind.

Gruß

leon

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"Diskutiere niemals mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herab und schlägt dich dort durc"

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#2
 Von 
guest-12314.07.2017 21:08:38
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 0x hilfreich)

In der Bescheingung standen keine Beiträge, die abgeführt wurden.

Es stand dort lediglich der Satz "Hiervon wurden Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt".

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49264 Beiträge, 17331x hilfreich)

quote:
Es stand dort lediglich der Satz "Hiervon wurden Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt".


Das ist ja auch richtig. Da diese Beiträge aber von der krankenkasse abgeführt wurden und nicht von Dir, haben sie für Dich keine steuerliche Relevanz. Es gehen daher die kompletten 10.000€ in die Berechnung das Progressionsvorbehaltes ein.

quote:
Werden nun 10.000 EURO mit dem individuellen Steuersatz der Progression unterworfen


Die 10.000€ sind und bleiben steuerfrei. Sie werden also gar keinem Steuersatz unterworfen.

Der Progressionsvorbehalt hat eine andere Wirkung. Es wird fiktiv der Steuersatz ermittelt, der sich ergeben würde, wenn Du diese 10.000€ versteuern müsstest. Der so ermittelte Steuersatz wird dann auf das übrige Einkommen ohne die 10.000€ angewendet.

Beispiel für einen Single in 2010 mit zu versteuerndem Einkommen von:
Bei 30.000€ zahlst Du 5.625€ Steuern, d.h. 18,75%
Bei 40.000€ zahlst Du 9.007€ Steuern, d.h. 22,52%

Durch den Progressionsvorbehalt werden nun die 30.000€ mit 22,52% versteuert, d.h. Du zahlst 6.756€ Steuern. Ein Verzicht auf den Progressionsvorbehalt würde dazu führen, dass Du nur genausoviel Steuern zahlen müsstest, wie jemand, der 30.000€ ohne Krankengeld verdient hat.



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#4
 Von 
guest-12314.07.2017 21:08:38
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 0x hilfreich)

Na, dass ist schon korrekt, dass die Krankenkasse die Beiträge von meinem Krankengeld abführt.

Aber wenn die Logik stimmen würde, dann dürften doch auch meine Sozialversicherungsbeiträge, die ich von meinem Lohn/Gehalt zahle, nicht das zu versteuernde Einkommen und somit die Steuerlast mindern?

Also, Abzüge vom Lohn = berücksichtigungsfähige Vorsorgeaufwendungen?
Abzüge vom Krankengeld = nicht berücksichtigungsfähige Vorsorgeaufwendungen?

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49264 Beiträge, 17331x hilfreich)

quote:
Aber wenn die Logik stimmen würde, dann dürften doch auch meine Sozialversicherungsbeiträge, die ich von meinem Lohn/Gehalt zahle, nicht das zu versteuernde Einkommen und somit die Steuerlast mindern?


Diese Logik verstehe ich nun wiederum nicht. Dein AG zahlt Dir den Bruttolohn und zieht davon in Deinem Namen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ab. Diese Beträge werden also von Dir bezahlt.

Bei Krankengeld gibt es solche Abzüge jedoch nicht, so dass Du auch keine eigenen Beiträge gezahlt hast.

Zitat:
Abzüge vom Krankengeld = nicht berücksichtigungsfähige Vorsorgeaufwendungen?


Es wird doch vom Krankengeld nichts abgezogen. Den ausgewiesenen Betrag von 10.000€ hast Du netto ohne Abzüge erhalten.



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-- Editiert am 13.01.2011 21:30

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#6
 Von 
guest-12314.07.2017 21:08:38
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 0x hilfreich)

Also vom Krankengeld werden durch aus die Beiträge zur Rentenversicherung, zur Arbeitslosenversicherung und zur Pflegeversicherung einbehalten.
Schön wäre es, wenn es anders wäre. :-)

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#7
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

quote:
Schön wäre es, wenn es anders wäre. :-)


Z.B. durch eine private Krankentagegeldversicherung, da hättest du die differenz zwischen dem erhaltenen Krankengeld und deinem Nettogehalt bekommen

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"Diskutiere niemals mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herab und schlägt dich dort durc"

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#8
 Von 
guest-12314.07.2017 21:08:38
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 0x hilfreich)

Ob ich eine private Krankentagegeldversicherung habe oder nicht, weißt Du doch gar nicht. Also ich habe eine. Die Beiträge hieraus habe ich aus meinem voll versteuerten Arbeitsentgelt gezahlt und somit sind die Einnahmen hieraus steuerfrei.

Aber was ändert das an der steuerlichen Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung, der vom Krankengeld abgeführten Sozialversicherungsbeiträge bzw. der Vorsorgeaufwendungen? Hierauf soll die Progression, somit eine höhere Steuerlast abgeleitet werden und dann hätte ich auch gerne, dass sie wie beim übrigen Arbeitslohn, als Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt werden und hier nicht Brutto = Netto in Ansatz gebracht wird.

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