Hallo,
ich sitze gerade an meiner ersten Steuererklärung. Die Steuererklärung ist für das Jahr 2022. Im Dezember 2021 habe ich meine Doktorarbeit verteidigt, zum 01.01.2022 habe ich eine Vollzeitstelle an der Universität angetreten. Meine Promotion dauerte von 11.2017 bis 12.2021 und war über ein steuerfreies Stipendium finanziert.
Hier nun meine Fragen:
1. Ich möchte nun eigentlich die Kosten für die Promotion steuerlich geltend machen, weiß aber nicht wo und wie genau? Gibt es je nach Art der Kosten unterschiedliche Felder/Formulare, wo das zu erfolgen hat?
2. Online gefunden habe ich, dass ich 4 Jahre zurück gehen kann. Das bedeutet dann, dass ich in der Steuererklärung für 2022 die Jahre 2021, 2020, 2019, 2018 absetzten kann?
3. Was ist der sinnvollste Nachweis über die Kosten? Ich dachte an eine Excel-Tabelle pro Jahr, die die Einzelkosten enthält und dann dazu die Sammlung der Belege.
4. Gibt es neben den folgenden Kosten noch etwas anderes, was ich von der Doktorandenzeit absetzen kann?:
Fahrtkosten zur Uni, Arbeitsmittel (Computer, Bücher, Druckerpatronen, Laborutensilien...), Semestergebühren,
Danke und Grüße
PS: Ich nutze die Wiso Software für 2022.
Promotionszeit steuerlich absetzten?
24. Januar 2023
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Frage vom 24. Januar 2023 | 18:45
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Promotionszeit steuerlich absetzten?
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#1
Antwort vom 24. Januar 2023 | 19:08
Von
Status: Unbeschreiblich (46664 Beiträge, 16546x hilfreich)
ZitatGibt es je nach Art der Kosten unterschiedliche Felder/Formulare, wo das zu erfolgen hat? :
Ja und die befinden sich in den entsprechenden Feldern der Formulare für 2017, 2018, 2019, 2020 und 2021.
In der Steuererklärung 2022 kann man das gar nicht angeben, da in 2022 keine Kosten für die Promotion entstanden sind.
ZitatDas bedeutet dann, dass ich in der Steuererklärung für 2022 die Jahre 2021, 2020, 2019, 2018 absetzten kann? :
Nein, das bedeutet, dassDu auch noch die Steuererklärungen für 2018 bis 2021 abgeben kannst. Eine Steuererklärung zur Verlustfeststellung kann man sogar 7 Jahre rückwirkend abgeben.
ZitatGibt es neben den folgenden Kosten noch etwas anderes, was ich von der Doktorandenzeit absetzen kann?: :
Fahrtkosten zur Uni, Arbeitsmittel (Computer, Bücher, Druckerpatronen, Laborutensilien...), Semestergebühren,
Die Kosten kann man absetzen und noch andere, wenn man noch andere Kosten im Zusammenhang mit dem Studium hatte.
ZitatPS: Ich nutze die Wiso Software für 2022. :
Die gilt natürlich nur für 2022. Für die anderen Steuererklärungen benötigst Du die Version für das betreffende Jahr.
Viele Doktoranden bekommen während ihrer Promotion schon ein (geringes) Gehalt. War das bei Dir nicht der Fall?
#2
Antwort vom 25. Januar 2023 | 17:26
Von
Status: Unbeschreiblich (32389 Beiträge, 17068x hilfreich)
Die Steuererklärung ist für das Jahr 2022. Darin haben Kosten aus den Vorjahren überhaupt nichts verloren.
Viele Doktoranden bekommen während ihrer Promotion schon ein (geringes) Gehalt. So ist es - und dann hatte man womöglich überhaupt keine Verluste in den Jahren 2017-2021 und kann sich viel Arbeit sparen...
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 26. Januar 2023 | 11:59
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDie gilt natürlich nur für 2022. Für die anderen Steuererklärungen benötigst Du die Version für das betreffende Jahr. :
Viele Doktoranden bekommen während ihrer Promotion schon ein (geringes) Gehalt. War das bei Dir nicht der Fall?
Ok, ich muss also, für die vergangenen Jahre die Steuererklärung nachreichen und kann nicht für 2022 alles abhandeln.
Ich hatte ein Stipendium (steuerfrei) in Höhe von gesamt 1500€/Monat und hatte pro Jahr noch für 1000-2000€ zusätzlich eine Anstellung für Lehre.
Die Frage ist jetzt, lohnt sich die Mühe für die Jahre 2017 bis 2021? Da das Stipendium steuerfrei ist, dachte ich, ich hätte in jedem Fall Verluste, da das Stipendium nicht zählt.
#4
Antwort vom 26. Januar 2023 | 12:08
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatSo ist es - und dann hatte man womöglich überhaupt keine Verluste in den Jahren 2017-2021 und kann sich viel Arbeit sparen... :
Wie ich gerade geantwortet habe: Ich hatte als Doktorand keine Anstellung mit Sozialleistungen etc. Ich hatte ein steuerfreies Stipendium und musste mich freiwillig Krankenversichern. Somit sind von den 1500/Monat eh schon rund 250€ weggegangen.
Die Frage ist jetzt tatsächlich, lohnt sich die Mühe für die Jahre 2017 bis 2021?
Da das Stipendium steuerfrei ist, dachte ich, ich hätte in jedem Fall Verluste, da das Stipendium nicht zählt. Wenn das nicht so ist, dann lohnt es sich vermutlich nicht, denn 12x1500=18000€, die ich bei
250 Tage x 0,3€ x (2x 13km)= 1950€/Jahr Fahrtkosten
2x300€ = 600€ Semesterbeitrag
Computer + Arbeitsmittel: 8000€/4 Jahre = 2000/Jahr
Summe: 4550€ pro Jahr. Ich komme also nicht auf 18.000€, um da Verluste zu generieren (wenn ich mal die Real-Verluste durch fehlende Sozialleistungen und dem Gehalt aus der freien Wirtschaft außen vor lasse :-) ).
#5
Antwort vom 26. Januar 2023 | 12:21
Von
Status: Schüler (193 Beiträge, 17x hilfreich)
Aber die Einnahmen von 1500 pro Monat wurden schon versteuert oder?
#6
Antwort vom 26. Januar 2023 | 15:27
Von
Status: Unbeschreiblich (46664 Beiträge, 16546x hilfreich)
ZitatAber die Einnahmen von 1500 pro Monat wurden schon versteuert oder? :
Wohl kaum, wenn das Stipendium steuerfrei war (§ 3 Nr. 44 EStG).
ZitatIch hatte ein steuerfreies Stipendium :
Dann können keine Werbungskosten geltend gemacht werden, wie der BFH erst jüngst entschieden hat.
BFH-Urteil vom 29. September 2022 (Az.: VI R 34/20)
-- Editiert von User am 26. Januar 2023 15:28
#7
Antwort vom 26. Januar 2023 | 18:04
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDann können keine Werbungskosten geltend gemacht werden, wie der BFH erst jüngst entschieden hat. :
Danke für die Quellenangabe. Bedeutet also, ich kann mir den Zirkus eigentlich sparen. Ich kann keine Werbungskosten geltend machen und auch keine Verlustvortrag machen, da ich keine Verluste in diesem Sinne hatte. Gibt es noch eine Möglichkeit irgendetwas von den Kosten geltend zu machen?
#8
Antwort vom 26. Januar 2023 | 23:22
Von
Status: Unbeschreiblich (46664 Beiträge, 16546x hilfreich)
ZitatGibt es noch eine Möglichkeit irgendetwas von den Kosten geltend zu machen? :
Wenn man promoviert hat, dann hat man ja zuvor erst den Bachelor, dann den Master gemacht und dann erst promoviert. Das Masterstudium gilt bereits als Zweitausbildung. Wenn man dafür nicht auch ein Stipendium erhalten hat und in der Zeit auch nicht gejobbt hat, dann kann für das Masterstudium ein Verlustvortrag geltend gemacht werden. Du könntest daher noch die Steuererklärungen 2016 und 2017 abgeben, da man einen Verlustvortrag noch 7 Jahre geltend machen kann.
#9
Antwort vom 27. Januar 2023 | 12:03
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDu könntest daher noch die Steuererklärungen 2016 und 2017 abgeben, da man einen Verlustvortrag noch 7 Jahre geltend machen kann. :
Ok, das stimmt. Für das Studium kann ich einen Verlust angeben. Da gab es Bafög und max. 2000€/Jahr durch Lehre als HiWi, die Ausgaben waren aber höher. Danke.
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