Provision an Privatperson

12. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
go486586-63
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)
Provision an Privatperson

Guten Tag,

Wir haben ein Unternehmen in dem wir Kleidung als eine UG (haftungsbeschränkt) verkaufen.

Wir haben Freunde und Influencer, die für uns werben. Wenn jemand über diese bestellt, so sollen diese einen Anteil an der Bestellung erhalten. Bsp. 15%.

Unsere Frage ist nun, wie wir Ihnen eine Provision auszahlen können, d.h. wie das mit den Steuern ist und wie die Rechnung/Auszahlung aussehen muss.

Vielen Dank!

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6 Antworten
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#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4877 Beiträge, 1175x hilfreich)

Sollte es sich um eine einmalige Vermittlung handeln, dürften es beim Empfänger sonstige Einkünfte i.S.d. § 22 EStG sein, die steuerfrei bleiben, wenn sie nicht mehr als 600 EUR betragen.
Sollten die Personen regelmäßig wiederkehrend vermitteln, begründen sie einen eigenen Gewerbebetrieb und die Einnahmen sind in voller Höhe steuerpflichtig..
Bei der Umsatzsteuer kann die sogenannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden, wenn die Umsätze (hochgerechnet) nicht mehr als 17.500 EUR im Kalenderjahr betragen. Das Ausstellen der Rechnungen können Sie in Form von Gutschriften vornehmen. Wichtig ist der Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung i.S.d. § 19 UStG und dass keine USt ausgewiesen wird, falls die Regelung in Anspruch genommen werden soll.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go486586-63
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

Wäre eine solche Provisionsabrechnungsvorlage auch in Ordnung:
https://sevdesk.de/vorlage-provisionsabrechnung/

Wenn wir in die Vorlage alle Daten eingeben, müssen wir dann noch dem Empfänger 19% umsatzsteuer hinzu zahlen. Betrag sollte 600€ nicht übersteigen. Ca. 10-100€. Sollte vorerst einmalig sein, sonst eventuell 1-2x pro Jahr.

Kleinunternehmerreglung können wir leider nicht beanspruchen.

1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
go486586-63
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Eugenie):
wenn der Leistende = Provisionsempfänger kein Unternehmer ist bzw. keine USt abführen muss, führt die Auszahlung an ihn mit USt dazu, dass er diese unberechtigte USt abführen muss und dass Sie diese aber NICHT abziehen können als "Vorsteuer"!

Es geht nicht darum, dass Sie kein Kleinunternehmer sind!!!

Als UG sollten Sie auch eine steuerliche Beratung haben!


Vielen Dank. Wenn ich das dann jetzt richtig verstanden habe, müssen wir die UG noch die Umsatzsteuer drauf zahlen.

Wäre diese Abrechnung an eine Privatperson dann möglich: https://sevdesk.de/vorlage-provisionsabrechnung/

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4877 Beiträge, 1175x hilfreich)

Zitat:
Wenn ich das dann jetzt richtig verstanden habe, müssen wir die UG noch die Umsatzsteuer drauf zahlen.

Nein, Ihre Provisionsempfänger sind Leistende und ggf. Unternehmer. Wenn Sie einmalig tätig sind, handelt es sich nicht um Unternehmer. Werden Sie merdhrfach tätig, können sie unter den genannten Voraussetzungen die Kleinunternehmerregelung beanspruchen. USt wäre in beiden Fällen NICHT auszuweisen.
Es geht nicht darum, ob Sie Kleinunternehmer sind.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go486586-63
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Zitat:
Wenn ich das dann jetzt richtig verstanden habe, müssen wir die UG noch die Umsatzsteuer drauf zahlen.

Nein, Ihre Provisionsempfänger sind Leistende und ggf. Unternehmer. Wenn Sie einmalig tätig sind, handelt es sich nicht um Unternehmer. Werden Sie merdhrfach tätig, können sie unter den genannten Voraussetzungen die Kleinunternehmerregelung beanspruchen. USt wäre in beiden Fällen NICHT auszuweisen.
Es geht nicht darum, ob Sie Kleinunternehmer sind.


Okay vielen Dank.
Würde dann die oben angefügte Vorlage passen, das bedeutet einfach die Daten von uns und dem Leistenden eintragen, unten die Beträge und unten bei zzgl. Ust. das Feld leer lassen?
Das dann einfach als Eingangsrechnung abheften und fertig?

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