Rat-Progressionsvorbehalt -Steuerbescheid 2012

2. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
Christin_123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Rat-Progressionsvorbehalt -Steuerbescheid 2012

Hallo zusammen,

ich habe gestern meinen Steuerbescheid erhalten und bin fast rückwärts umgefallen. Ich muss sage und schreibe 631 € nachzahlen, was für einen Berufeinsteiger sehr viel ist.

Ich war letztes Jahr bis zum 31.03.2012 als Studentin eingeschrieben. Im Anschluss habe ich einen Trainee begonnen. Jedoch wurde ich krank, sodass ich im Juli/August krank zu Hause war und 1x Krankgengeld i.H.v. 628 € erhalten habe. Dieses ist ja laut Schreiben der Krankenkasse nicht besteuert worden.

Nun kam gestern der Steuerbescheid und ich muss 631€ davon (597 € Einkommenssteuer und 34 € Soli) nachzahlen. (Progressionsvorbehalt nach Grundtarif mit 17,5527%) Das wäre dann ja mehr Steuernachzahlung als ich Krankengeld bekommen habe?!? Kann das sein? Frechheit!

Kann mir das Thema jemand erläutern bzw. ein Vorgehen
nennen?

Danke für die Unterstützung!

Christin




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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tehlerfeufel
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 17x hilfreich)

Das Krankengeld ist sicherlich nicht die einzige Ursache für die Nachzahlung. Bist Du Beamtin?

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49322 Beiträge, 17351x hilfreich)

quote:
Das wäre dann ja mehr Steuernachzahlung als ich Krankengeld bekommen habe?!? Kann das sein?


Nein, zumal Du in den ersten 3 Monaten des Jahres gar kein Einkommen hattest.

quote:
Kann mir das Thema jemand erläutern bzw. ein Vorgehen nennen?


Entweder hast Du hier bei der Stellung der Frage eine wichtige Angabe vergessen oder der Steuerbescheid enthält einen Fehler. Was das für ein Fehler sein könnte, kann man natürlich ohne genaue Kenntnis des Steuerbescheides kaum beurteilen.

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#3
 Von 
Christin_123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die ersten Antworten.

Nein, ich bin keine Beamtin oder habe einen anderen Status. bin ganz normal in einem Unternehmen angestellt.

Habe mich im oberen Beitrag allerdings vertippt. War bis 28.2 Studentin, dann einen Monat arbeitslos (allerdings ohne Meldung beim Amt- also ohne Bezüge)
Meine Anstellung begann dann am 1.4. . An meiner Werkstudentenstelle im Januar wird es auch nicht liegen, denn da habe ich Steuern bezahlt.

Wie sollte ich Vorgehen? Widerspruch und dann? Die nochmal rechnen lassen?

Viele Grüße
Christin


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#4
 Von 
Tehlerfeufel
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 17x hilfreich)

Der Steuerbescheid scheint fehlerhaft zu sein und sollte durch einen Steuerberater überprüft werden.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33932 Beiträge, 17626x hilfreich)

Na ja, wir können das hier ja auch mal durchrechnen:
1. Wieviel steuerpflichtiger Lohn wurde bezogen (einschließlich der Werkstudentenstelle)?
2. Wieviel Steuern wurden bezahlt (wiederum einschließlich der Werkstudentenstelle)?

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#6
 Von 
Christin_123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich dachte ich kann ein Bild hochladen aber das klappt nicht :(

Seite 1

Festgesetzt werden 4.683,- soli 257,56
ab steuerabzug vom Lohn 4.086, 223, 25

= mithin zu wenig entrichtet 597 + 34,31



Seite 2

Bruttoarbeitslohn 27.720
./. AN Pauschbetrag 1.000

= Einkünfte 26.720
./. Sonderausgaben PB 36

= Zu versteuerndes Einkommen 26.684


Berechnung der Steuer

zu versteuern mit Progressionsvorbehalt nach dem Grundtarif mit 17,5527% aus 26.684 = 4.684,-

Berechnung Soli

5,5% = 257,56 ,-


Leistungen nach §32 Abs. 1 Nr. 1 EstG in Höhe von 628,-(1x mein Krankengeld) wurden mt 628,- in die Berechnung des Steuersatzes einbezogen. (Progressionsvorbehalt)

So, sollten alle Werte sein - inkl. Werkstudedent von Januar 2012, Arbeit April-Dezember, Krankengeld (August )

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#7
 Von 
Tehlerfeufel
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 17x hilfreich)

Da haben wir doch den Fehler: Es fehlen die kompletten Vorsorgeaufwendungen (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung). Gegen den Steuerbescheid sollte Einspruch eingelegt werden. Bitte prüfe, ob Dein Arbeitgeber die korrekten Sozialversicherungsbeiträge an das Finanzamt übermittelt hat. Das erkennst Du an der Lohnsteuerbescheinigung, die Dir der Arbeitgeber ausgehändigt hat. Bei der Werkstudententätigkeit dürften nur Beiträge zur Rentenversicherung angefallen sein.

-- Editiert Tehlerfeufel am 03.08.2013 11:24

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#8
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14672 Beiträge, 4514x hilfreich)

Hallo,

ich vermute mal, dass die Anlage Vorsorgeaufwand überhaupt nicht eingereicht wurde (oder sie ist abhanden gekommen).

Also Einspruch einlegen oder Antrag auf Änderung stellen und die Anlage nachreichen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Christin_123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

Danke für die tollen Antworten.
Ich habe mir meine alten Bescheide angesehen und es fehlen in 2012 tatsächlich die Vorsorgeaufwendungen.

Ich werde also Einspruch einlegen.
Muss ich dann dazu die komplette Erklärung nochmal abgeben oder nur den Part der Vorsorge? Unter Nennung von § in einer bestimmten Form? Will bloß nichts falsch machen.

Danke für die tolle Unterstützung - ich werde auf jeden Fall nochmal schreiben wenn ich neues Feedback habe.

Wünsche euch einen sonnigen Sonntag
Christin


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#10
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1345x hilfreich)

Es muss nur die Anlage Vorsorgeaufwand beigefügt werden.

Der Einspruch muss schriftlich erfolgen (Brief, Telefax, E-Mail). Es muss nur erkennbar sein, welcher Verwaltungsakt angegriffen wird. Ein kurzer Text der Art:

Steuernummer 123456789

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den Einkommensteuerbescheid 2012 vom XX.XX.XXXX lege ich Einspruch ein.

Bei der Bearbeitung wurden die geleisteten Vorsorgeaufwenungen nicht berücksichtigt. Ich reiche die entsprechende Anlage hiermit nach und bitte um Änderung des Bescheides.

Mit freundlichen Grüßen

sollte ausreichen. Wichtig ist die Steuernummer.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Christin_123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke!!!! Wird genauso erledigt

:)

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#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49322 Beiträge, 17351x hilfreich)

Und gleichzeitig sollte noch die Aussetzung der Vollziehung beantragt werden, denn anderfalls, muss die geforderte Nachzahlung erst einmal getätigt werden und wird dann beim Vorliegen eines neuen Steuerbescheides wieder erstattet.

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#13
 Von 
Christin_123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ha, das geht auch? Gut das es dieses Forum gibt.
In welcher Form?

DANKE!!!

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33932 Beiträge, 17626x hilfreich)

Na, in den Einspruch schreiben Sie: "Gleichzeitig beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung gemäß § 361 AO ." Siehe hier: http://www.steuertipps.de/lexikon/a/aussetzung-der-vollziehung

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Christin_123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

DANKE!!!!

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Christin_123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

ich habe ja nochmal eine Antwort versprochen!

Gestern kam der neue Bescheid ins Haus und aus einer Nachzahlung von 631 € ist ein Guthaben von knapp 600 € geworden!

Danke für die tolle Unterstützung!

Viele Grüße
christin

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