Read my lips, no more taxes!

12. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
guest123-204
Status:
Praktikant
(656 Beiträge, 113x hilfreich)
Read my lips, no more taxes!

Hallo

A ist eine Dienstleistungsanbieter/ Verkäufer.

Manchmal muss A Vorgericht gehen um seine Forderungen bezahlt zuhaben, er kann auch auf die Forderungen verzichten oder die nur Teilweise geltend machen. Er ist dazu aber nicht verpflichtet.

A möchte nur für die Netto von die Forderungen zukünftig klagen und nicht mehr für die MwSt , A möchte diese Aufgabe – die Anspruch auf die MwSt - an die FA überlassen – nur wenn die FA das möchte- da er sieht nicht an dass seine Gewinn direkt davon benachteiligt wird, wenn die Schuldner nicht bezahlt und er allein an die Kosten setzt.

Wie sieht die steuerliche Rechtslage hier aus? Wie gesagt A ist nicht verpflichtet überhaupt zuklagen und kann aussuchen -per Fall- für was er klagt und für was nicht.

Gerne alle Tipps und Meinungen dazu, aber bitte keine Antworten wie: " Wir müssen alle MwSt bezahlen!".

MfG

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9 Antworten
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#1
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

@audio

ich hoffe du nimmst mir das nicht übel, aber dein Posting verstehe ich nicht. Vielleicht solltest du erstmal deine Deutschkenntnisse etwas verbessern, bevor du dich dem Studium des deutschen Rechtes widmest.

Ich sagen dir das nicht um dich zu kränken, sondern damit es dir nicht geht wie dem Kaiser mit seinen neuen Kleidern ...

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#2
 Von 
guest123-204
Status:
Praktikant
(656 Beiträge, 113x hilfreich)

Und wie bist Du um mir zu bestimmen was ich erst machen soll!?

Bitte, die Frage nicht beantworten, verlässt bitte der Thread.

If you dont´t understand my german, I’ll say it again : Get out of here.

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#3
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

ziemlich schwachsinnige einstellung ...
aber ist ja deine sache ...

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#4
 Von 
guest123-204
Status:
Praktikant
(656 Beiträge, 113x hilfreich)

Du sollst Du den Thread verlassen und nicht weiter mit Zwiebelnsgeruch blassten :)

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

merkst du eigenlich nicht, dass du dich lächerlich machst?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-204
Status:
Praktikant
(656 Beiträge, 113x hilfreich)

Hallo Mr. Administrator

Wie kann ich hier Fragen stellen und sachliche Antworten bekommen, ich habe noch extra gesagt das ich keine doofe Antworten brauche.


Vielen Dank

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#7
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

.... indem du einfach deine Frage versuchst, deutlicher zu stellen.

Wen ich dich richtig verstanden habe, möchtest du künftig bei ausstehenden Forderungen nur den Nettobetrag einklagen, nicht aber die MwSt??? Um die MwSt soll sich das FA kümmern?? Was ist das denn für eine Logik????? Sorry - aber wer dumme Fragen stellt, sollte sich auch nicht wundern, wenn er dumme Antworten bekommt.

Wieso wirst du dem Finanzamt gegenüber benachteiligt, wenn der Kunde nicht zahlt? Dann hast weder du die Kohle, noch das FA!
Zahlt der Kunde , musst du die entsprechende MwSt an das FA abführen! Egal, ob der Kunde nun einen Teilbetrag gezahlt hat oder den vollen. Von jedem Cent, den du einnimmst, musst du 16 % abführen. Egal, ob du die Forderungen gerichtlich eingeklagt hast oder nicht. Das FA wird n Dreck tun und der MwSt beim säumigen Kunden hinterherlaufen. Wär ja noch schöner! Das ist DEINE Aufgabe!

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#8
 Von 
guest123-204
Status:
Praktikant
(656 Beiträge, 113x hilfreich)

"Wieso wirst du dem Finanzamt gegenüber benachteiligt, wenn der Kunde nicht zahlt? Dann hast weder du die Kohle, noch das FA!"

Indem die Kosten (RA, Gericht, GV) von mein Gewinn im Endefekt bis zu 60% finanziert werden.

Klar muss ich 16% oder 7% oder wieimmer, MwSt immer zahlen, das tu ich auch seit Jahren, darum ist die Frage, man ist verpflichtet sein Umsätze zu versteuern wenn die fliesen, OK wenn aber er die selbe holen muss -und er dazu nicht verpflichtet- warum soll er für die MwSt klagen.

Es ist eine Fantasie Frage, und es ist nicht dumm, die Antwort ist in die §§, es könnte sein das es ist möglich ist darum geht es.

Deine Antwort hat mich nicht weiter gehölfen ;-) trotz dem Danke für die sachliche Antwort.

MfG




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#9
 Von 
guest123-204
Status:
Praktikant
(656 Beiträge, 113x hilfreich)

Es geht natürlich um die Streitwert geringer zu machen, man weiß auch nicht wieviel die MwSt sein wird innerhalb von 30 Jahre wenn die Forderungen bezhalt werden, 26% MwSt ?

Bis wenn muss ich die geklagten MwSt von 2005 bezahlen? 2015? Ja und wie es ist wenn der Schuldner bezahlt im 2035? Ich denke Für die MwSt muss einer Unternehmer nicht klagen. Basta!

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