Realsplitting - Was kann ich als Unterstützte absetzen?

26. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
hansmeisenkaiser
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Realsplitting - Was kann ich als Unterstützte absetzen?

Hallo, ich recherchiere für meine Mutter, da sie noch nie eine Steuererklärung gemacht hat.
Habe die Wiso Steuersoftware benutzt und die bescheinigt mir für meine Mutter eine Nachzahlung von über 2100 Euro...fürchte ich mache was falsch...

Hier die Eckdaten:
Erstmalige Steuererklärung – Beginn Jahr 2014
Getrennt lebend seit 01.01.2013 (Realsplitting)
Ehefrau: 1947 geboren
Rentenbeginn 01.10.2012 (Besteuerung 64 %)
Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2014 (Schreiben vom 14.01.2015):
- Rentenbetrag einschließlich Einmalzahlung: 5.430,66 € (Anlage R/ZeileZ5)
- Hierin enthaltende Nachzahlungen für mehrere Jahre: 0,00 € (Anlage R, Zeile 10)
- Im Rentenbetrag enthaltener Rentenanpassungsbetrag 53,04 € (Anlage R, Zeile 6)
- Geleistete Beiträge zur Krankenversicherung (01.2014-12.2014) 445,32 € (Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 18)
- Geleistete Beiträge zur Pflegeversicherung (01.2014-12.2014) 111,36 € (Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 21)
Zu versteuernder Rentenbetrag inkl. Anpassung 3494,28 € (64% gemäß Rentenbeginn 2012)

Unterhalt vom Ehemann:
(Anlage U ist unterschrieben und nicht auf einen Teilbetrag begrenzt: d.h. es können die 13.805 € + Beiträge zur Basiskrankenversicherung beim Ehemann als Sonderausgaben abgesetzt werden)
Monatliche Überweisung 1.200 € (Jahressumme: 14.400 €)
Beiträge zur Basiskrankenversicherung: 2.224 €
Summe: 16.624 € (abzüglich 102€ Werbungskostenpauschale)

Aus meiner Sicht in zu versteuern:
3494,28 € (Rente)
16.522,00 € (Unterhalt + Basiskrankenversicherung)
=> 20.016,28 €
Laut Wiso Steuersparbuch ergibt sich für mich eine Steuernachzahlung von 2.103,36 €.
Leider hat meine Mum die Unterlage U ohne Absprache über mögliche Folgekosten unterschrieben.
Fragen:
Siehe Konz „Arbeitsbuch zur Steuererklärung für Rentner und Pensionäre - Tipp 533: „Im Gegenzug setzen die den so mehr versteuerten Betrag als Sonderausgabe ab"
Daraus interpretiere ich: Die Beiträge zur Basiskrankenversicherung können als Sonderausgaben in der Anlage Vorsorgeaufwand abgesetzt werden, oder?
Als Rentner trage ich bisher nur ein 445,32 € (Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 18)

FRAGEN:
1. Sind diese 2.224 Euro in Zeile 19 „Beiträge zu Krankenversicherungen, die als Zusatzbeitrag geleistet wurden" einzutragen?
2. ODER: In der Anlage Vorsorgeaufwendungen unter „Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung" in Zeile 31 können „Beiträge zu Krankenversicherungen" (nur Basisabsicherung, keine Wahlleistung) eingetragen werden. Allerdings handelt es sich ja in diesemFall nicht um eine private Kranken- und Pflegeversicherung.
3. Wie wirkt sich für mich der Altersentlastungsbeitrag von 1900 Euro aus?
Wird dieser automatisch berücksichtigt?

Ich bedanke mich vielmals!
Tom

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

zu 1. und 2.: Die KV-Beiträge sind beim Ehemann absetzbar, da dieser die Beiträge gezahlt hat. Die Ehefrau kann die Beiträge nicht absetzen.
zu 3.: Der Altersentlastungsbetrag wird automatisch berücksichtigt, ach von WISO.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hansmeisenkaiser
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo :) vielen Dank für die schnelle Antwort.
Zu 1 und 2.) habe ich gerade den Passus herausgesucht auf den ich mich beziehe. Mir ist durchaus klar, dass der Unterhaltsleistende die Beiträge als Sonderausgaben angibt, aber im Gegenzug schein auch eine Möglichkeit zu bestehen:
Wenn möglich schauen Sie bitte mal auf den 4ten Bulletpoint auf dieser Seite:
http://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/steuerrechtliche-haftungsfallen-fuer-den-anwalt-bei-der-b-151-anlage-u-sonderausgaben-realsplitting_idesk_PI17574_HI4715441.html

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße,
Tom

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Du hast Recht. Meine Antwort zu 1. und 2. ist daher falsch gewesen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hansmeisenkaiser
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo hh,
danke dir für die Bestätigung :)
Hast Du vll. auch eine Idee wo ich die Basiskrankenversicherung absetzen kann?
Um genau zu sein:
1. Sind diese 2.224 Euro in Zeile 19 „Beiträge zu Krankenversicherungen, die als Zusatzbeitrag geleistet wurden" einzutragen?
2. ODER: In der Anlage Vorsorgeaufwendungen unter „Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung" in Zeile 31 können „Beiträge zu Krankenversicherungen" (nur Basisabsicherung, keine Wahlleistung) eingetragen werden. Allerdings handelt es sich ja in diesemFall nicht um eine private Kranken- und Pflegeversicherung.
3. Oder: Muss ich die 2.224€ in der Zeile 18 einfach hinzuaddieren?

Besten Gruss,
Tom

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ip464293-66
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,
für eine antwort ist es jetzt sicher zu spät, sie haben die antwort auf ihre letzte frage sicher selbst gefunden.
das finanzamt stimmt ja dann immer noch mit den daten ab, die die krankenkassen übertragen. hat das funktioniert?

da ich mich in einer ähnlichen situation befinde, wollte ich sie fragen ob die kv-beiträge von über 2000 euro mit der unterhaltszahlung in verbindung stehen. das wäre ja ziemlich heftig.
in der regel sind rentner ja pflichtversichert, war das bei ihrer frau mutter anders?

musste ihre mutter den unterhaltsbetrag, der über 13805 euro hinausging versteuern?

ich warte immer noch auf die steuererklärung auf dem bierdeckel.

es würde mich freuen, wenn sie mir kurz antworten könnten.

danke.

wk

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