Rechnung, Quittung, Steuern

20. Dezember 2023 Thema abonnieren
 Von 
Alina89
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung, Quittung, Steuern

Hallo liebe Community,

mein Name ist Alina und ich bin 34 Jahre alt.
In meiner Freizeit bastel ich viel und habe vor kurzem ein Kleingewerbe angemeldet, da ich immer mehr Nachfragen hatte, ob ich meine Werke verkaufen möchte.

Meine Frage wäre zum Thema Rechnungen und Quittungen. So wie ich es gelesen und verstanden habe, ist beides fast das gleiche.
Was ich aber nicht ganz verstehe ,wenn ich z.B einer Person einen Schlüsselanhänger für 10€ verkaufe, dieser dann eine Quittung erstelle, die Person mit das Geld in Bar gibt, wie kann ich das nachweisen? Das Finanzamt sieht ja kein Zahlungseingang über mein Konto. Oder zahle ich den Betrag dann selber ein?! Muss ich überhaupt jede Zahlung übers Konto laufen lassen? Oder reicht die Quittung für den Steuerberater am Ende aus?

Ich würde gerne die lästigen Rechnungen umgehen, wenn es denn geht. Ein Quittungsblock ist spontaner und wäre für meinen Fall besser. Meine Artikel kosten alle auch nur maximal 5-30€.

Was meint ihr?

Danke für jeden Tipp und eine schöne Weihnachtszeit wünsche ich euch.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 232x hilfreich)

Es gibt kein "Kleingewerbe". Und da es anscheinend an Grundwissen mangelt, bitte Existenzgründerseminar besuchen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5103 Beiträge, 1219x hilfreich)

Zitat (von Alina89):
Muss ich überhaupt jede Zahlung übers Konto laufen lassen?

Nein.

Maßgeblich sind Ihre Kassenaufzeichnungen. Wenn Sie ohnehin einen Steuerberater beauftragen, sollten Sie den fragen, wie Sie die korrekt vornehmen.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7881 Beiträge, 1619x hilfreich)

Natürlich darf man Bareinnahmen haben. Man muss sie aber eben genau verbuchen. Ich persönlich zahle die Beträge aufs Girokonto ein und mache auf dem Beleg einen Vermerk. Ich habe allerdings auch nur wenige Barzahler, da ist das Finanzamt mit meiner Methode zufrieden. Fragen Sie den Steuerberater, was für Ihr Gewerbe am sinnvollsten ist.

Den Hinweis auf das Kleingewerbe nicht falsch verstehen. Sie nutzen die Kleinunternehmerregelung, das ist uns klar. ABER: Sie haben die gleichen Pflichten bei der Buchhaltung usw. wie jeder Unternehmer der seine Buchhaltung im Form einer Einnahme-Überschuss Regelung machen muss.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124068 Beiträge, 40318x hilfreich)

Zitat (von Alina89):
Was ich aber nicht ganz verstehe ,wenn ich z.B einer Person einen Schlüsselanhänger für 10€ verkaufe, dieser dann eine Quittung erstelle, die Person mit das Geld in Bar gibt, wie kann ich das nachweisen?

Da man zur ordnungsgemäßen Buchführung verpflichtet ist, durch die entsprechenden Aufzeichnungen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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