Hallo!
Auf die folgende Frage konnte ich im Internet bisher keine Antwort finden, darum bitte ich um Hilfe.
Können Ehepartner einander Rechnungen ausstellen?
Beide sind nebenberuflich selbständig und werden gemeinsam veranlagt. Wie sieht das FA? Steuerlich gesehen würden sich keine Vor- oder Nachteile (glaube ich zumindest) ergeben, dafür aber krankenversicherungstechnisch.
Ich hoffe, jemand kennt die Antwort.
Rechnung an Ehepartner?
16. Oktober 2004
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Frage vom 16. Oktober 2004 | 02:42
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung an Ehepartner?
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#1
Antwort vom 18. Oktober 2004 | 10:12
Von
Status: Praktikant (679 Beiträge, 105x hilfreich)
In ihrer Unternehmer-Eigenschaft können sich Ehepartner schon Rechnungen stellen. Nur müssen diese dann auch so wie gegenüber einem "fremden Dritten" ausgestellt sein. Man wird solche Rechnungen also besonders genau prüfen.
Und jetzt?
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