Hallo zusammen,
ich habe aktuell eine Frage, die mir den Kopf zerbricht und zu der ich nicht wirklich eine Antwort finde.
Kurz zu mir:
Ich bin Einzelunternehmen im Nebenerwerb und nehme die Kleinunternehmerregelung in Anspruch wodurch ich nicht USt.-Pflichtig bin und somit keine USt. auf meinen Rechnungen ausweise.
Zur Frage bzw. aktueller Fall:
Ich habe für einen meiner Kunden eine Softwarelizenz bei einem Schweizer Händler gekauft (vermutlich im Nachhinein eine dumme Idee).
Auf der Rechnung des Schweizer Händlers befindet sich die Notiz: "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers", ebenfalls ist keine USt. auf der Rechnung ausgewiesen.
Wie genau gehe ich jetzt in diesem Fall vor?
Bis jetzt musste ich keine Umsatzsteuervoranmeldungen machen und wollte davon auch fern bleiben. Wie verhält sich das ganze, muss ich jetzt trotz Kleinunternehmerregelung die 19% USt. des Rechnungsbetrages abführen und gibt es überhaupt so etwas wie eine "Einmalige Umsatzsteuervoranmeldungen" bzw. muss ich überhaupt eine Umsatzsteuervoranmeldung machen oder ist es ausreichend das nächstes Jahr bei der Umsatzsteuerjahreserklärung mit anzugeben?
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand von euch weiter helfen könnte. Das Finanzamt hat sich leider bis jetzt nicht sehr hilfreich gezeigt.
Rechnung aus der Schweiz (Steuerschuldnerschaft Kleinunternehmer)
18. März 2020
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Frage vom 18. März 2020 | 14:14
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung aus der Schweiz (Steuerschuldnerschaft Kleinunternehmer)
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#1
Antwort vom 18. März 2020 | 14:29
Von
Status: Master (4878 Beiträge, 1175x hilfreich)
Sofern es eine sonstige Leistung ist, haben Sie auch als Kleinuntermehmer hierzulande die USt abzuführen.
Jahreserklärung reicht m.E.
#2
Antwort vom 18. März 2020 | 14:45
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatSofern es eine sonstige Leistung ist, haben Sie auch als Kleinuntermehmer hierzulande die USt abzuführen. :
Jahreserklärung reicht m.E.
Vielen Dank dafür schon mal - kannst du mir zufällig sagen unter welchem Punkt das in der Umsatzsteuererklärung fallen würde?
Ich würde annehmen ich müsste die mir in Rechnung gestellte Summe bei "H. Leistungsempfänger als
Steuerschuldner (§ 13b UStG)" bei "Steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers (§ 13b Abs. 1 UStG)" eintragen oder?
-- Editiert von ProMarcel am 18.03.2020 14:47
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#3
Antwort vom 18. März 2020 | 15:24
Von
Status: Master (4878 Beiträge, 1175x hilfreich)
Da die Schweiz kein Gemeinschaftsgebiet ist, in der Zeile darunter.
Und jetzt?
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