Guten Tag,
muss die Stadtverwaltung die Umsatzsteuer abführen wenn sie für ihren nicht unternehmerischen Bereich (kein BgA) etwas aus China kauft?
Der Vorsteuerabzug entfällt ja da es kein Betrieb gewerblicher Art ist. Meiner Ansicht muss die Stadt die Umsatzsteuer abführen, was meint Ihr? Auf der Rechnung steht Preis 14,00 EUR, Verpackung & Versand 0,-- EUR, Anzurechnende MwSt 0,-- EUR.
Danke!
Rechnung ausländischer Unternehmer (Drittland) für den nicht unternehmerischen Bereich der Stadt
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?



Auf welcher gesetzlichen Grundlage?ZitatMeiner Ansicht muss die Stadt die Umsatzsteuer abführen... :
habe mich etwas eingelesen und folgendes gefunden:
bei Lieferungsbeziehungen mit Unternehmen in Drittländern wird die Einfuhr Umsatzsteuer vom Zoll erhoben und kann nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden (der Hoheitsbereich bei den Eingangsrechnungen)
das heißt für den nicht unternehmerischen Bereich, dass keine separate USt an das Finanzamt abgeführt wird oder?
Danke.
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Bei einem Leistungsbezug für den hoheitlichen Bereich ist kein Vorsteuerabzug möglich. Die Frage war jedoch, ob die Stadt als Leistungsempfängerin die Umsatzsteuer für die Lieferung schuldet. Dies wäre nur bei Umkehr der Steuerschuldnerschaft (§ 13b) der Fall.
Genau ein Vorsteuer Abzug ist nicht möglich. Bei Drittländern muss die Stadt keine USt an das Finanzamt überweisen, das Zoll müsste hier Einfuhr Umsatzsteuer erheben .
Bei EU-Ländern muss Sie die Umsatzsteuer abführen, darf aber die Vorsteuer nicht ziehen.
So ist es richtig meiner Ansicht nach oder?
Danke für die Antworten.
Und jetzt?
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