Rechnung für Kunden auf meinen Namen

23. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
Kruemelmonster77
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung für Kunden auf meinen Namen

Hallo,

ich möchte für einen Kunden bei einem Händler eine Bestellung durchführen und das 1:1 mit dem Kunden abrechnen. Das heißt, ich verdiene nichts dabei.

Da ich weder Gewinn noch Verlust dabei mache, ist es m.E. überflüssig, das bei Umsatz- und Einkommenssteuer anzugeben.

Frage: ist es ein Problem, wenn die Rechnung vom Händler auf meinen Namen läuft? Oder sollte ich besser den Kunden als Rechnungsempfänger vom Händler eintragen lassen?

Gruß :smile:

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4895 Beiträge, 1177x hilfreich)

Zitat (von Kruemelmonster77):
Oder sollte ich besser den Kunden als Rechnungsempfänger vom Händler eintragen lassen?

Grundsätzlich besser.
Warum bestellt er dort nicht selbst?

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2067 Beiträge, 1188x hilfreich)

Zitat (von Kruemelmonster77):
Da ich weder Gewinn noch Verlust dabei mache, ist es m.E. überflüssig, das bei Umsatz- und Einkommenssteuer anzugeben.
Eine sehr exklusive Meinung. Vielleicht beschäftigen Sie sich mal mit der Definition der Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben und durchlaufender Posten.

1x Hilfreiche Antwort

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