Rechnung für Weiterbildung in der Steuererklärung

8. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Ashana
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung für Weiterbildung in der Steuererklärung

Hey,

folgendes Beispiel...


Die Weiterbildung ist nicht aufbauend auf den eigenen erlernten Beruf,(z.B. Meister / Fachwirt des eigenen Berufszweigs) aber kann durchaus zum Aufstieg in der Branche genutzt werden. (Anderer Fachwirt)



Private Schule/Uni schreibt Monatsrechnung mit Betrag XXX Euro für Januar 2021, aber datiert auf den 31.12.2020.

Zu welcher Steuererklärung wird die Abrechnung gezählt? 2020 oder 2021?

Würde es unter Werbungskosten oder Sonderausgaben fallen?

Lg

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1173x hilfreich)

Zitat (von Ashana):
Zu welcher Steuererklärung wird die Abrechnung gezählt?

Wann wurde es bezahlt?

Zitat (von Ashana):
Würde es unter Werbungskosten oder Sonderausgaben fallen?

Es könnten Werbungskosten sein.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von Ashana):
Zu welcher Steuererklärung wird die Abrechnung gezählt? 2020 oder 2021?
Das kommt nicht auf das Datum oder den leistungszeitraum der Rechnung, sondern auf das Datum der Zahlung an!

Zitat (von Ashana):
Würde es unter Werbungskosten oder Sonderausgaben fallen?
Das kann man mit solch allgemeinen Aussagen ...
Zitat (von Ashana):
Die Weiterbildung ist nicht aufbauend auf den eigenen erlernten Beruf,(z.B. Meister / Fachwirt des eigenen Berufszweigs) aber kann durchaus zum Aufstieg in der Branche genutzt werden. (Anderer Fachwirt)
... schwer abschätzen, da es immer eine Einzelfallentscheidung ist!

Werden es überhaupt mehr als 6.000 € im Jahr, so dass es bei SA zu einer Kürzung käme?

Werden ansonsten überhaupt mehr als 1.000 € Wk geltend gemacht oder würde bei Wk ein Teil im Wk-Pauschbetrag "verschwinden"?

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Würde es unter Werbungskosten oder Sonderausgaben fallen?


Ich würde es auch unter Werbungskosten sehen.

Dabei sollte man wissen, dass sich in den meisten Fällen keine Unterschiede im steuerlichen Ergebnis ergeben abhängig davon, ob man die Kosten als Werbungskosten oder Sonderausgaben absetzt.


0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.071 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen