Hey,
folgendes Beispiel...
Die Weiterbildung ist nicht aufbauend auf den eigenen erlernten Beruf,(z.B. Meister / Fachwirt des eigenen Berufszweigs) aber kann durchaus zum Aufstieg in der Branche genutzt werden. (Anderer Fachwirt)
Private Schule/Uni schreibt Monatsrechnung mit Betrag XXX Euro für Januar 2021, aber datiert auf den 31.12.2020.
Zu welcher Steuererklärung wird die Abrechnung gezählt? 2020 oder 2021?
Würde es unter Werbungskosten oder Sonderausgaben fallen?
Lg
Rechnung für Weiterbildung in der Steuererklärung
8. Januar 2021
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Frage vom 8. Januar 2021 | 09:30
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung für Weiterbildung in der Steuererklärung
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#1
Antwort vom 8. Januar 2021 | 09:44
Von
Status: Master (4855 Beiträge, 1173x hilfreich)
ZitatZu welcher Steuererklärung wird die Abrechnung gezählt? :
Wann wurde es bezahlt?
ZitatWürde es unter Werbungskosten oder Sonderausgaben fallen? :
Es könnten Werbungskosten sein.
#2
Antwort vom 8. Januar 2021 | 09:49
Von
Status: Student (2350 Beiträge, 631x hilfreich)
Das kommt nicht auf das Datum oder den leistungszeitraum der Rechnung, sondern auf das Datum der Zahlung an!ZitatZu welcher Steuererklärung wird die Abrechnung gezählt? 2020 oder 2021? :
Das kann man mit solch allgemeinen Aussagen ...ZitatWürde es unter Werbungskosten oder Sonderausgaben fallen? :
... schwer abschätzen, da es immer eine Einzelfallentscheidung ist!ZitatDie Weiterbildung ist nicht aufbauend auf den eigenen erlernten Beruf,(z.B. Meister / Fachwirt des eigenen Berufszweigs) aber kann durchaus zum Aufstieg in der Branche genutzt werden. (Anderer Fachwirt) :
Werden es überhaupt mehr als 6.000 € im Jahr, so dass es bei SA zu einer Kürzung käme?
Werden ansonsten überhaupt mehr als 1.000 € Wk geltend gemacht oder würde bei Wk ein Teil im Wk-Pauschbetrag "verschwinden"?
taxpert
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#3
Antwort vom 8. Januar 2021 | 09:54
Von
Status: Unbeschreiblich (47506 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Würde es unter Werbungskosten oder Sonderausgaben fallen?
Ich würde es auch unter Werbungskosten sehen.
Dabei sollte man wissen, dass sich in den meisten Fällen keine Unterschiede im steuerlichen Ergebnis ergeben abhängig davon, ob man die Kosten als Werbungskosten oder Sonderausgaben absetzt.
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